Kenntnisnahme - FB 56/0081/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Zielsetzung, mehr politische Partizipation von Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, wird bei der Stadt Aachen bereits seit der vergangenen Wahlperiode verfolgt. Die Fachverwaltung unterstützt ausdrücklich die Überlegung, dazu Vertreter*innen von Menschen mit Behinderung als sachkundige Bürger*innen in die Fachausschüsse des Rates zu entsenden.

 

Aufgrund der Tatsache, dass parallel von verschiedenen Interessenvertretungen/Gremien (Menschen mit Behinderung, Seniorenrat, Integrationsrat, …) gleich oder zumindest ähnlich gelagerte Bestrebungen nach erweiterten Beteiligungsmöglichkeiten vorlagen (und weiterhin vorliegen), wurde in der zurückliegenden Wahlperiode entschieden, den kommenden Rat selbst darüber beschließen zu lassen, in welcher konkreten Form und Ausprägung er den genannten Interessengruppen künftig die politische Partizipation ermöglichen möchte.

 

Dezernat I ist mit der Erarbeitung eines entsprechenden Änderungsvorschlags befasst. Durch die gemeinsam zu betrachtenden Anliegen der verschiedenen Interessenvertretungen/Gremien liegt indes bereits dem Grunde nach eine hohe Komplexität der Angelegenheit vor. Es sind zudem aus verschiedenen Veranlassungen umfangreiche Novellierungen verschiedener Regelwerke/Satzungen (Hauptsatzung, Zuständigkeitsordnung, Geschäftsordnung) zu erarbeiten. Aufgrund der zwischen diesen bestehenden Zusammenhänge und Abhängigkeiten können diese Novellierungen nur gemeinsam in einem Gesamtkontext und nicht lediglich partiell erfolgen. Entsprechend hoch ist der Abstimmungsbedarf sowohl innerhalb der Verwaltung als auch mit der Politik.

 

In der Sache stehen aktuell weitere Gespräche des Dezernats I mit dem Fachbereich Recht und Versicherung bevor. Es handelt sich insoweit um einen noch laufenden Prozess.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 30.09.2021 erneut Bericht zu erstatten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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