Entscheidungsvorlage - FB 20/0044/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den von der Stadtkämmerin aufgestellten und von der Oberbürgermeisterin bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 zur Kenntnis und beschließt diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 116 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Der Gesamtabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage des Konzerns Stadt Aachen vermitteln.

 

Der Gesamtabschluss besteht aus

 

- der Gesamtbilanz,

- der Gesamtergebnisrechnung und

- dem Gesamtanhang.

 

Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO ein Lagebericht und ein Be-teiligungsbericht sowie gemäß § 47 GemHVO ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Des Weiteren ist dem Gesamtanhang gemäß § 51 GemHVO eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches bekannt gemachten Form hinzuzufügen.

 

Der Gesamtabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch die Oberbürgermeisterin gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 116 Abs. 8 GO NRW bestätigt.

 

 

Nachdem die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 auf der Grundlage der Erleichterungen des „Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse“, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV.NRW.S.759), erstellt wurden, durchläuft der Gesamtabschluss 2018 wiederum erstmals nach dem ersten Gesamtabschluss 2010 ein förmliches Prüfverfahren.

Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse“ werden im Rahmen der Anzeige des geprüften Gesamtabschlusses 2018 ebenfalls die vom Oberbürgermeister bzw. von der Oberbürgermeisterin bestätigten und vom Rat zur Kenntnis genommenen Entwurfsfassungen der Jahre 2011 bis 2017 der Aufsichtsbehörde vorgelegt.

 

Wie auch im Rahmen der Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses, wird zur Aufarbeitung der rück-ständigen Gesamtabschlüsse in weitem Maße auf eine externe Beratung und Unterstützung durch die regio iT zurückgegriffen.

Der vorliegende Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eck-werten ab:


Die Gesamtergebnisrechnung weist für das Jahr 2018 einen Fehlbetrag in Höhe von 26.203.863,28 € aus.

 

Die Bilanzsumme der Gesamtbilanz beläuft sich auf 3.974.163.773,89 €.

 

Das Eigenkapital beträgt 503.992.665,12 €.

 

 

 

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

 

                      Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem

entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat

 

          Feststellung des Gesamtabschlusses 2018 durch Beschluss des Rates und Entlastung der Oberbürgermeisterin

 

           Anzeige des vom Rat festgestellten Gesamtabschlusses 2018 bei der Bezirksregierung; die Entwurfsfassungen der Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 werden dieser Anzeige beigefügt

 

                      Öffentliche Bekanntmachung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2018

 

         Bis zur Feststellung des Gesamtabschlusses 2019 ist der Gesamtabschluss 2018 sowie die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 zur Einsichtnahme verfügbar zu machen

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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