Entscheidungsvorlage - Dez III/0004/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er befürwortet, dass sich die Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau und Mobilität der Initiative anschließt und die Diskussion im unten beschriebenen Sinne unterstützt.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Ausgangslage

Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt in Aachen nahezu flächendeckend im untergeordneten Straßennetz. Die positiven Effekte zur Schaffung von gesunden Wohnverhältnissen, auf die Reduktion der Lärm- und Luftschadstoffbelastung und nicht zuletzt die Reduzierung  von Verkehrsunfällen bzw. deren Folgen haben in Aachen dazu geführt, dass auch im Hauptverkehrsstraßennetz die bestehenden Möglichkeiten der Anordnung von Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit insbesondere vor schützenswerten Einrichtungen ausgeschöpft wurden. Mehr noch: Mit dem richtungsweisenden Beschluss des Stadtrats vom 18.09.2019 zur Einführung des Tempo 30 innerhalb des Alleenrings wurde ein flächendeckender Ansatz für einen Teilraum der Stadt umgesetzt, der auf politische  Initiative von CDU und SPD und früher bereits auch von den Grünen zurück zu führen war.

Weitere Wünsche für die Umsetzung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen liegen dazu von unterschiedlichen Parteien für Straßenräume in verschiedenen Bezirken (z.B. Brand, Haaren, Mitte) vor.

Die Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Mobilität der Stadt Aachen wurde am Anfang des Jahres von den entsprechenden Beigeordneten aus Leipzig und Freiburg eingeladen, an einem informellen Austausch mit mehreren Kommunen teilzunehmen.

Im Laufe der Gespräche hat sich herausgestellt, dass die aktuell sieben Städte aus Baden-Württemberg, Sachsen, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vor jeweils ähnlichen Herausforderungen mit Blick auf die innerstädtische Geschwindigkeit stehen. Dazu gehören:

-          Die Lärmbelastung in/auf Einfallstraßen

-          Die Belastung mit NO2 an einigen Standorten

-          Die gefühlte oder gemessene Sicherheit entlang städtebaulich engmaschig eingebundener Einfallstraßen

Kern der Gespräche war also die Erörterung eines stadtverträglichen Geschwindigkeitsniveaus, das sichere, lesbare Straßen mit niedrigem Lärmniveau und hoher Aufenthaltsqualität ermöglicht – gleichermaßen aber nicht den städtischen Verkehr behindert.

Die Fachbeigeordneten der sieben Städte arbeiten in dem Netzwerk eng mit dem Deutschen Städtetag zusammen – hier unmittelbar mit dem Leiter des Dezernats „Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen, Verkehr“. Sie sind zu dem Schluss gekommen, dass es hilfreich wäre, Tempo 30 im innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetz ermöglichen zu können.

Dazu hat die Initiative ein Positionspapier entwickelt, das am 30. Juni dem Präsidium des Deutschen Städtetages vorgelegt werden soll. Den aktuellen Entwurf finden Sie hier:

Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau und Mobilität der Initiative anschließt und die Diskussion im o.g. Sinne unterstützt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

x

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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