Entscheidungsvorlage - FB 56/0083/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die beabsichtigte Fortführung der Kooperation mit der Alexianer GmbH in dem in der Vorlage beschriebenen erweiterten Umfang einschließlich der Einbindung des städtischen Sozialdienstes soll wie vorgeschlagen umgesetzt werden.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Seit dem 01.10.2005 wird in Aachen das sogenannte Wohnhotel betrieben. Im Rahmen einer Kooperation mit der Alexianer GmbH sind hier obdachlose, psychisch kranke und in der Regel behinderte Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten untergebracht. Die Einrichtung verfügt über 16 Plätze für Menschen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf. Ziel ist es, auf niederschwelliger Basis Unterkunft und Betreuung anzubieten, Mitwirkungsbereitschaft zu fördern, Perspektiven zu klären und möglichst Wege aus der Obdachlosigkeit zu erarbeiten. Verortet ist das Kooperationsprojekt von Beginn an im Gebäude Wirichsbongardstr. 16 (früher Hotel Krott).

 

Angesichts der augenscheinlich zunehmenden Anzahl von Menschen, die aufgrund von psychischen Erkrankungen (insbesondere aus dem schizophrenen Formenkreis) oder Suchtproblematiken sowohl in den Fachkliniken als auch im Straßenbild auffällig und offensichtlich hilfsbedürftig sind, muss Einrichtungen wie dem Wohnhotel eine zunehmende Bedeutung beigemessen werden. Sowohl bei der Stadt Aachen als auch der Alexianer GmbH besteht daher ein großes Interesse, die erfolgreiche Zusammenarbeit fortzusetzen.

 

Die weitere Kooperation setzt allerdings eine umfangreichere Finanzierung durch städtische Mittel voraus. Bislang wurde neben den Gebäudekosten einschließlich Betreuung durch einen städtischen Hausmeister das derzeit im Umfang von zwei halben Stellen eingesetzte Fachpersonal nur überwiegend finanziert. Der in den vergangenen Jahren stetig gestiegene Eigenanteil (2020: 21.002,02 €) wird durch die Alexianer GmbH nicht mehr geleistet. Vielmehr ist der dortige personelle Aufwand einschließlich der Kosten für die zusätzlich eingesetzte hauswirtschaftliche Kraft (aktuelle Förderung durch das JobCenter im Umfang von 65%), für den Overhead, für sonstigen betrieblichen Aufwand sowie für Fort- und Weiterbildungskosten vollumfänglich zu erstatten. Zusätzlich zu den aktuell eingeplanten Kosten in Höhe von 93.600 € (davon 81.000 € Stiftungsmittel) entstehen für das Jahr 2021 geschätzte Mehraufwendungen in Höhe von rund 25.000 € (bisheriger Eigenanteil der Alexianer GmbH zzgl. geschätzte Personalkostensteigerung).  Gedeckt werden können diese Kosten aus Einsparungen im Bereich des Wohnhotels für Geflüchtete. Die dort mit einem hälftigen Stellenumfang eingesetzte Kollegin der Alexianer GmbH wird zum 31.07.2021 verrentet. Eine Fortführung der Kooperation ist nicht geplant, da entsprechend erfahrenes und im Bereich Geflüchtete qualifiziertes Personal auf Seiten der Alexianer GmbH nicht zur Verfügung steht.

 

Zudem ist geplant, zukünftig neben dem Fachpersonal mit Psychiatrieerfahrung auch eine im städtischen Sozialdienst angebundene Fachkraft mit einem hälftigen Beschäftigungsumfang einzusetzen. Diese soll unter anderem Türöffner für die Bereiche Leistungsgewährung und Wohnungsvermittlung sein. Im Gegenzug soll sie von den Zugängen des Kooperationspartners (SGB V, IX und XI) profitieren und diese Kenntnisse in den städtischen Sozialdienst tragen. So ist sichergestellt, dass auch Bewohner*innen der übrigen städtischen Übergangsheime für wohnungslose Menschen von den erweiterten Möglichkeiten profitieren. Die konkrete Zusammenarbeit soll nach einem Jahr evaluiert und gegebenenfalls den Bedarfen angepasst werden.

 

Die für die Ausweitung der Kooperation benötigte Stelle im städtischen Sozialdienst wurde im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2022 beantragt. Im laufenden Jahr 2021 kann aufgrund ausreichender freier Stundenkontingente bei den städtischen Sozialarbeiter*innen in Übergangsheimen eine haushaltsneutrale Stellenbesetzung erfolgen.

Unter Hinweis auf das Evaluationserfordernis wird zunächst eine befristete Stellenbesetzung angestrebt. Sollte der Stelleneinrichtung in 2022 nicht wie beantragt zugestimmt werden, könnte das Arbeitsverhältnis unbefristet übergeleitet werden zur Wahrnehmung der allgemeinen Aufgaben des Sozialdienstes in Übergangsheimen.

 

Eine Vorstellung der Kooperation erfolgt in der Sitzung am 24.06.2021 durch Frau Nievelstein, Direktorin des Wohn- und Beschäftigungsverbunds der Alexianer Aachen GmbH. Die Konzeption, die im Hinblick auf eine mögliche Ausweitung überarbeitet wurde, ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

93.600 €

118.600 €

280.800 €

355.800 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Für das Wohnhotel sind derzeit bei PSP-Element 4-050101-908-5, Sachkonto 53180000, Mittel in Höhe von 93.600,00 € eingeplant. Im Rahmen einer internen Leistungsverrechnung erfolgt eine anteilige Finanzierung aus Stiftungsmitteln in Höhe von 81.100,00 €. Die Fortführung der Kooperation würde zu jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich 25.000 € zzgl. zukünftiger Personalkostensteigerungen führen.  Deckungsmittel stehen zur Verfügung (PSP-Element 4-100803-912-2, Sachkonto 52910000, Wohnhotel Flüchtlinge; zum 31.07.2021 geht die dort eingesetzte Mitarbeiterin der Alexianer GmbH in den Ruhestand; die Kooperation wird nicht fortgeführt).

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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