Entscheidungsvorlage - FB 20/0045/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung der beschlossenen Erstattungsleistung in Bezug auf die School & Fun – Tickets zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung in der dargelegten Form und im dargelegten Umfang.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Grundsatzbeschluss

Im Mobilitätsausschuss vom 20.05.2021 wurden, unter Bezugnahme auf die Haushaltsplanberatungen zum Haushaltsplan 2021 und dessen Verabschiedung, die verschiedenen Maßnahmen zur Tarifgestaltung bzw. zur anteiligen Erstattung von Fahrpreisen besprochen. Während die Tarifgestaltungsmaßnahmen, bedingt durch die gegebene Zuständigkeit des AVV und die Beschlusslagen der Zweckverbandsversammlung, nicht wie gewünscht umzusetzen sind, ist dies zumindest bei den Erstattungsmaßnahmen der School & Fun – Tickets anders. Im Haushaltsplan der Stadt Aachen 2021 wurde für die hälftige Erstattung der School & Fun – Tickets ein Betrag in Höhe von 700.000 € eingestellt.

 

Adressatenkreis und Erstattungszeitraum/-höhe

Die Abwicklung der Erstattung  des School & Fun – Tickets kann nur über die ASEAG erfolgen, die auch alleine über die erforderlichen Datensätze verfügt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann sie diese Daten der Stadt Aachen nicht zur weiteren Umsetzung und damit zur unmittelbaren Erstattung zur Verfügung stellen.

Die ASEAG hat – stichtagsbezogen – ihre Daten zum School & Fun – Ticket ausgewertet und kommt dabei zu folgenden Abonnent*innengruppen mit

-          Wohnsitz innerhalb Aachens mit Schulbesuch innerhalb und

-          Wohnsitz innerhalb Aachens mit Schulbesuch außerhalb Aachens.

Daraus lässt sich folgende Zusammenstellung herleiten:

 

 

 

Schulbesuch

Gesamt

 

 

 

innerhalb

außerhalb

Gesamtabonnent*Innen:

8.935

919

9.854

Gesamtbegünstigte*:

8.496

907

9.403

 

davon Selbstzahler*Innen à 30,30 €/Monat:

4.369

183

4.552

 

davon Anspruchsberechtigte:

4.127

724

4.851

 

 

davon 1. Kind, Eigenanteil à 12 €/Monat:

3.413

631

4.044

 

 

davon 2. Kind, Eigenanteil à 6 €/Monat:

714

93

807

*durch die Erstattungsleistung nicht begünstigt wird das 3. Kind von grundsätzlich Anspruchsberechtigten, da für dieses ohnehin kein Eigenbeitrag zu erbringen war.
Dem Wunsch zur hälftigen Erstattung der geleisteten Abo-Zahlungen entsprechend kann das Schuljahr 2020/2021 ausgewählt werden, sodass

-          es vollumfänglich in den mit Covid-19 Einschränkungen belasteten Zeitraum fällt und

-          von der ASEAG die Abonnentinnen und Abonnenten ausgewählt werden können, die für das Schuljahr auch das Abo bezogen haben; es handelt sich dem Grundsatz nach um ein Jahresabo.

 

Allen Abonnentinnen und Abonnenten mit Wohnsitz in Aachen, unabhängig davon ob diese eine städtische Schule, Privatschule oder Berufskolleg innerhalb oder außerhalb der Stadt Aachen besuchen, soll insgesamt die Hälfte des Abo-Preises für das letzte Covid-19 betroffene Schuljahr (2020/2021), wie gewünscht und kommuniziert, erstattet werden. Mit den Abo-Zahlen der ASEAG ergeben sich insgesamt folgende Gesamt-Abo-Zahlungen der vorgenannten Nutzer*Innen:

 

Selbstzahler*Innen:  4.552 à 30,30 €/monatlich x 12 Monate = 1.655.107 €
Anspruchsberechtigte 1. Kind: 4.044 à 12,00 €/monatlich x 12 Monate =    582.336 €

Anspruchsberechtigte 2. Kind:    807 à   6,00 €/monatlich x 12 Monate =      58.104
Insgesamt                   = 2.295.547 €  

 

Demnach würde sich der zu erstattende Betrag der Stadt Aachen auf 1.147.774 (hälftige Gesamtkosten) belaufen. Dieser Betrag würde ebenfalls hälftig aufwandswirksam den Jahren 2020 und 2021 zugerechnet. Damit würden im Jahr 2021 rd. 574 T€ von den auch im Haushaltsplan etatisierten Mitteln in Höhe von 700.000 € anfallen. Da die hälftige Erstattung der Tickets in Folge der tatsächlich vorliegenden Covid-19-bedingten Nichtinanspruchnahme des Abos einzustufen ist – was auch für das Jahr 2021 bereits in der Haushaltsplanung so berücksichtigt wurde – werden die Mittel nach NKF-CIG isoliert. Dies gilt auch hinsichtlich des dem Jahr 2020 zuzuordnenden Mehraufwandes.

 

Nicht einbezogen in die o.a. Berechnung sind alle Schüler*Innen mit Wohnsitz außerhalb der Stadt Aachen, die eine Schule innerhalb der Stadt Aachen besuchen. Würden diese einbezogen, würde dies weitere 3.053 Abonnentinnen und Abonnenten bzw. 2.933 Begünstigte betreffen. Insgesamt wären hiervon Gesamt-Abo-Zahlungen in Höhe von rund 539.330 € erfasst und ein weiterer Erstattungsbetrag von rund 269.665 € würde anfallen.

 

Die Verwaltung schlägt allerdings vor, die Erstattungen aus Mitteln des städtischen Haushalts auf die Einwohner*Innen der Stadt Aachen zu begrenzen. Hier erscheint die corona-bedingte Zuordnung unproblematisch möglich. Eine weitergehende Erstattung erschiene allein vertretbar, wenn der darüber hinaus zu erfassende Begünstigtenkreis, außerhalb des originären städtischen Zuständigkeitsbereiches in Relation zur Gesamtzahl des betroffenen Personenkreises lediglich von untergeordneter Größe wäre. Tatsächlich liegt die durchschnittliche Quote bei 25,47% über alle Schulformen hinweg - einschließlich der Berufskollegs. In einzelnen Bereichen liegt der relevante Prozentsatz allerdings deutlich höher, beispielhaft im Bereich der Privatschulen bei bis zu 47,79%. Angesicht dieser Größenordnung kann nicht von einem “zu vernachlässigenden Annex“ gesprochen werden.

 

Vor diesem Hintergrund wird die differenzierte Erstattung wie dargelegt – allein gebunden an das Wohnortprinzip – ungeachtet bestehender Schulträgerschaft vorgeschlagen.

 

Zu beachten ist, dass den Zahlen noch eine vorläufige Stichtagsbetrachtung der ASEAG zu Grunde liegt und es bei der Betrachtung des Gesamtzeitraums noch zu Zu- bzw. Abgängen kommen kann, die die Gesamtzahl des Erstattungsbetrags leicht verändern. Es werden hierbei alle Schüler*Innen der Grundschulen, der Berufskollegs sowie des Sekundarbereichs I und II begünstigt.

 

Umsetzung

Die ASEAG wird die stichtagsbezogene Auswertung kurzfristig durch eine zeitintervallbezogene Auswertung ersetzen. Wurde z.B. im Betrachtungszeitraum das Ticket für weniger als 12 Monate bezogen, so erfolgt auch nur eine zeitanteilige Rückerstattung.

 

Da die ASEAG der Stadt Aachen aus datenschutzrechtlichen Gründen die erforderlichen Grunddaten ihrer Abonnentinnen und Abonnenten nicht zur Verfügung stellen kann, wird sie eine Excel-Liste mit folgenden Inhalten zur Verfügung stellen

- Kundennummer,

- Tarifprodukt,

- Erstattungszeitraum und

- Zahlbetrag.

Auf Basis der zur Verfügung gestellten Excel-Liste mit mehreren tausend Datensätzen überweist die Stadt Aachen je Kundennummer den ausgewiesenen Betrag an die ASEAG. Durch dieses Verfahren werden der Stadt keine Daten übermittelt, die den Rückschluss auf Personen oder Haushalte ermöglichen. Für die Aufteilung des Gesamtbetrags auf tausende durchzuführende Einzelbuchungen wurde bereits durch die regio iT für den Buchungslauf eine gesonderte Programmierung zur Übernahme der Excel-Daten der ASEAG in das Buchungssystem der Stadt erstellt. Entsprechende Vorarbeiten und Abstimmungen seitens des Fachbereichs 22 (Steuern und Kasse) sind bereits erfolgt.
Die Überweisung des städtischen Erstattungsbetrags in einer Summe an die ASEAG wäre für die ASEAG nicht ohne erheblichen Mehraufwand den jeweiligen Kundenkonten zuzuordnen, eine Erstattung damit auch nicht kurzfristig möglich.

 

Nach erfolgten Einzelüberweisungen durch die Stadt auf die Kundenkonten bei der ASEAG verrechnet die ASEAG die eingegangenen Zahlungen aufgrund der automatisierten Verarbeitung mit

- ggfls. offenen Forderungen aus der Vergangenheit und/oder

- ggfls. laufenden Forderungen, die für den nächsten Monat bereits im System hinterlegt sind.

Eine Auszahlung der Erstattungsleistung kann im Falle offener Forderungen nicht erfolgen, das Geld kommt den Betroffenen allerdings auch durch eine Verrechnung zu Gute, da die offenen Forderungen ausgeglichen oder zumindest reduziert werden.

Die danach noch verbleibenden Guthaben werden an diese im Rahmen eines Erstattungslaufs von der ASEAG auf das für die Kundinnen und Kunden hinterlegte Konto ausbezahlt.

 

Das Verfahren wird im Vorfeld aktiv von Stadt und ASEAG an die Kundinnen und Kunden kommuniziert werden (müssen), da, z.B. im Falle von Verrechnungen, ohnehin viele Anfragen die ASEAG erreichen werden. Die ASEAG wird die Information vorab über ihre Website sowie ihre social media Kanäle weitergeben. Darüber hinaus wird im Wege eines Serienbriefes ein Informationsschreiben von der ASEAG an alle betroffenen Abo-Kundinnen und -Kunden versandt. Die Stadt Aachen wird ihrerseits die Information auf ihrer Website sowie ihre social media Kanäle verbreiten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

PSP-Element: 4-012001-913-3 „Allgemeine Erstattungsleistungen ASEAG“

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

700.000*2

700.000*2

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1.850.000*

1.850.000**

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* Davon Mehraufwendungen als zusätzlichen Zuschuss an die ASEAG zur hälftigen Erstattung der Kosten für das School & Fun - Ticket i.H.v. 700.000 Euro.

*² Corona-bedingte Isolierung des Mehraufwandes für die hälftige Erstattung der Kosten für das School & Fun - Ticket.
Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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