Entscheidungsvorlage - BA 5/0028/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Vergabe bezirklicher Mittel, Sonderfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
|
Entscheidung
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|
|
22.09.2021
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 08.07.2021 wurde die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung getroffen.
„Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) beschließen die Unterzeichner*innen in ihrer Funktion als stellvertretender Bezirksbürgermeister und als Mitglieder der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg einstimmig die nachstehende Vergabe der bezirklichen Mittel:
Schützenbruderschaft St. Laurentius Aachen-Laurensberg
2.300 € für Betriebskosten
VfJ Laurensberg
1.250 € für die Jugendfahrten
Tuchwerk Aachen e. V.
1.000 € für Betriebskosten
St. Hubertus Schützen Orsbach
1.000 € für Jugendaktivitäten
2.500 € für Betriebskosten
Aachen, den 08.07.2021
Gez.
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(Gilson)
Stellv. Bezirksbürgermeister
Mitglieder der Bezirksvertretung Laurensberg:
Gez.
____________________________
(Schmitt-Promny)
Bündnis 90 / Die Grünen
Gez.
_____________________________
(Epstein)
Die Linke
Gez.
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(Dr. Brodowski)
FDP
Gez.
_________________________
(Henkes)
CDU-Fraktion
Vergabe bezirklicher Mittel, Sonderfonds
hier:
Erläuterungen zur Dringlichkeitsentscheidung
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in der Sitzung am 02.06.2021 aufgrund eines gemeinsamen Antrages aller in der Bezirksvertretung vertretenen Fraktionen und Parteien beschlossen, aus den bezirklichen Mitteln einen Sonderfonds in Höhe von 20.000 € einzurichten. Auf den Beschluss der BV wird verwiesen.
Desweiteren hat man sich in der Sitzung am 30.06.21 darauf verständigt, über die vorliegenden Anträge zeitnah zu entscheiden, damit die Antragsteller die von ihnen in den Schulferien geplanten Maßnahmen umsetzen können und den Vereinen mit wirtschaftlichen Problemen möglichst umgehend finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.
Eine Beschlussfassung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 22.09.21 würde dieser Beschlusslage nicht gerecht.
Es wurde daher vereinbart, in einer interfraktionellen Runde am 08.07.21 die Anträge abzustimmen und im Anschluss eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung zu treffen.“
Nach § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit § 36 Abs. 5 GO NW ist die getroffene Dringlichkeitsentscheidung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zur Genehmigung vorzulegen.
Klarstellend wir darauf hingewiesen, dass es sich bei dem sog. Sonderfonds lediglich um eine Rückstellung innerhalb der im Haushalt 2021 bereits veranschlagten Verfügungsmitteln handelt. Der genehmigte Finanzrahmen wird damit nicht überschritten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 1-010102-500-1 Bezirksvertretungen
Kostenart 54910000 Verfügungsmittel
| JA | NEIN |
|
| x |
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| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 15.900 | 15.900 | *47.700 | *47.700 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 15.900 | 15.900 | *47.700 | *47.700 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 15.900 | *-47.700 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
*15.900 p. A.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |