Entscheidungsvorlage - BA 5/0028/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zur Vergabe der bezirklichen Mittel (Sonderfonds) vom 08.07.2021.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 08.07.2021 wurde die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung getroffen.


Dringlichkeitsentscheidung

 

Gemäß § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) beschließen die Unterzeichner*innen in ihrer Funktion als stellvertretender Bezirksbürgermeister und als Mitglieder der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg einstimmig die nachstehende Vergabe der bezirklichen Mittel:

 

Schützenbruderschaft St. Laurentius Aachen-Laurensberg

2.300 € für Betriebskosten

 

VfJ Laurensberg

1.250 € für die Jugendfahrten

 

Tuchwerk Aachen e. V.

1.000 € für Betriebskosten

 

St. Hubertus Schützen Orsbach                    

1.000 € für Jugendaktivitäten

2.500 € für Betriebskosten

 

Aachen, den 08.07.2021

 

Gez.
------------------------------------------     

(Gilson)         

Stellv. Bezirksbürgermeister     

 

Mitglieder der Bezirksvertretung Laurensberg:

 

Gez.

____________________________

(Schmitt-Promny)

Bündnis 90 / Die Grünen

 

Gez.

_____________________________

(Epstein)

Die Linke

Gez.

------------------------------------------------

(Dr. Brodowski)

FDP

 

Gez.

_________________________

(Henkes)

CDU-Fraktion

 

Vergabe bezirklicher Mittel, Sonderfonds

hier:   

Erläuterungen zur Dringlichkeitsentscheidung

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in der Sitzung am 02.06.2021 aufgrund eines gemeinsamen Antrages aller in der Bezirksvertretung vertretenen Fraktionen und Parteien beschlossen, aus den bezirklichen Mitteln einen Sonderfonds in Höhe von 20.000 € einzurichten. Auf den Beschluss der BV wird verwiesen.

Desweiteren hat man sich in der Sitzung am 30.06.21 darauf verständigt, über die vorliegenden Anträge zeitnah zu entscheiden, damit die Antragsteller die von ihnen in den Schulferien geplanten Maßnahmen umsetzen können und den Vereinen mit wirtschaftlichen Problemen möglichst umgehend finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.

Eine Beschlussfassung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 22.09.21 würde dieser Beschlusslage nicht gerecht.

Es wurde daher vereinbart, in einer interfraktionellen Runde am 08.07.21 die Anträge abzustimmen und im Anschluss eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung zu treffen.“

 

Nach § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit § 36 Abs. 5 GO NW ist die getroffene Dringlichkeitsentscheidung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Klarstellend wir darauf hingewiesen, dass es sich bei dem sog. Sonderfonds lediglich um eine Rückstellung innerhalb der im Haushalt 2021 bereits veranschlagten Verfügungsmitteln handelt. Der genehmigte Finanzrahmen wird damit nicht überschritten.   

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element 1-010102-500-1 Bezirksvertretungen

Kostenart 54910000 Verfügungsmittel

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

15.900

15.900

*47.700

*47.700

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

15.900

15.900

*47.700

*47.700

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 15.900

*-47.700

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

*15.900 p. A.

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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