Entscheidungsvorlage - FB 36/0049/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Sachstand zum gesamtstädtischen Spielplatzkonzept zur Kenntnis und beschließt die weitere Vorgehensweise und Spielplatzanalyse auf Bezirksebene.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass:

Die Stadt Aachen hat die Zielsetzung, eine attraktive und lebenswerte Stadt für Familien und Kinder zu sein. Ein wichtiger Aspekt sind die Einrichtungen und Angebote für Kinder sowie Spielmöglichkeiten im Freien, hier insbesondere die öffentlich zugänglichen Spiel- und Bolzplätze.

Wie bereits in dem beschlossenen gesamtstädtischen Freiraumkonzept dargelegt wurde, haben Spielplätze nicht nur eine wichtige Grünraumfunktion. Sie tragen wesentlich zur Nutzungs- und Aufenthaltsqualität insbesondere für Familien, Kinder und Jugendliche bei. Sie dienen grundsätzlich auch als sozialer Treffpunkt für alle Altersgruppen und haben dadurch eine große Bedeutung für den generationenübergreifenden Austausch und das Miteinander in der Stadt.

Viele der heute in der Stadt vorhandenen 242 Spielplatzflächen (inklusive Spielpunkte) wurden im Rahmen der Entwicklung von Baugebieten angelegt und befinden sich hinsichtlich Größe und Ausstattung in einem sehr unterschiedlichen Zustand. Obwohl ständige Spielplatzbegehungen erfolgen und daraus resultierend Sanierungen und Ersatzbeschaffungen vorgenommen werden, entspricht dieses Vorgehen insgesamt eher dem Prinzip des "Reagierens im Einzelfall statt konzeptionellen Agierens". Des Weiteren ist festzustellen, dass die Spielplatzdichte in den einzelnen Stadtgebieten sehr unterschiedlich ist.

Vor diesem Hintergrund und gemäß dem Grundsatz der sparsamen, sinnvollen und wirtschaftlichen Haushaltsführung ist ein nachhaltiges gesamtstädtisches Konzept zur Spielplatzplanung erforderlich.

 

Der Fachbereich Umwelt wurde mit der Erstellung eines solchen gesamtstädtischen Spielplatzkonzeptes beauftragt. Die Bearbeitung erfolgte in Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder und Jugend und dem Aachener Stadtbetrieb.

Die ersten Ergebnisse des Spielplatzkonzeptes für Aachen wurden bereits Anfang 2020 im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie im Kinder- und Jugendausschuss vorgestellt. Die Fachausschüsse haben das vorliegende Spielplatzkonzept beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Abstimmungen mit den Bezirken im Hinblick auf dessen Umsetzung unter dem Vorbehalt vorhandener Haushaltsmittel herbeizuführen, sowie das hieraus resultierende Umsetzungskonzept erneut zur Beschlussfassung in den Fachausschüssen vorzulegen.

 

Zielsetzung:

Mit dem Spielplatzkonzept will die Stadt für die nächsten 5 15 Jahre die Weichen für eine anspruchsvolle, bedarfsgerechte Spiellandschaft in Aachen stellen, die den Bedürfnissen der Kinder durch eine altersgruppengerechte Gestaltung und der nachhaltigen Unterhaltung gerecht wird.

Das Spielplatzkonzept bietet einen qualifizierten Überblick über den Bestand aller öffentlichen Spiel- und Bolzplätze in der Stadt Aachen. Es ermöglicht erstmalig, nach stadtweit gültigen Kriterien eine Priorisierung der erforderlichen Sanierungs-, Um- und Neubaumaßnahmen vorzunehmen. Somit entsteht eine belastbare Grundlager die Planung gezielter Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Spielplatzflächen in den Quartieren mit dem größten Handlungsbedarf.

Das Gesamtwerk bildet einen konzeptionellen Rahmen für künftige Einzelmaßnahmen und Umplanungen im Bereich der Spielplätze und dient dem zielgerichteten Einsatz von Finanzmitteln.

Die im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen und Vorhaben sind Empfehlungen, die sukzessive in den nächsten Jahren umzusetzen sind. Sie sind eine qualifizierte Grundlage, um in zukünftigen Haushaltsplanungen die Interessen von Kindern und Jugendlichen noch stärker zu berücksichtigen.

 

Methodik / Vorgehensweise:

In einem ersten Arbeitsschritt wurden alle Spielplätze im Rahmen einer detaillierten Bestandserfassung einer qualitativen Prüfung mit einem einheitlichen Prüfraster unterzogen. Dabei wurden alle Flächen neben der Standortuntersuchung (Lage, Größe, Zugänglichkeit) nach sozialen Gesichtspunkten, Flächen- und Spielwertparametern sowie Nutzungsaspekten untersucht.

Bestandserfassung

Gesamtstädtische Analyse

Versorgungsanalyse

Räumliche Versorgung

Flächenmäßige Versorgung

Bedarfsanalyse

Qualitätsanalyse

Spielplatzanalyse auf Bezirksebene

 

Bewertung

Maßnahmenempfehlung

Prioritätenliste

 

Die daran anschließende gesamtstädtische Analyse setzt sich aus drei zentralen Themenfeldern zusammen: der Versorgungssituation, der Bedarfsanalyse sowie der qualitativen Ausstattung der Spielflächen. Bei der Untersuchung der Versorgungssituation werden die räumliche Versorgung und die flächenmäßige Versorgung thematisiert. Bei der räumlichen Versorgung wird untersucht, ob die Einzugsbereiche der einzelnen Spielplätze das jeweilige Stadtviertel abdecken oder ob Versorgungslücken bestehen. Die flächenmäßige Versorgung trifft Aussagen über die pro Kind zur Verfügung stehende Spielflächengröße. Bei der qualitativen Ausstattung werden der Standort sowie die Ausstattungsqualität jedes einzelnen Spielplatzes beleuchtet. In Anlehnung u.a. an das Freiraumkonzept und den Sozialentwicklungsplan werden für die Bedarfs- und Qualitätsanalyse stadtweit einheitliche Bewertungskriterien entwickelt. Die Ergebnisse der beiden Analysen sind eine wichtige Grundlage zur Ermittlung der Priorisierung des gesamtstädtischen Handlungsbedarfs.

Hierbei ist in einer weiteren Stufe von Bedeutung, die Spielplatzflächen auf Bezirks- bzw. Sozialraumebene zusammenhängend zu betrachten. Unter Beachtung aller Informationen werden für jeden Platz konkrete Maßnahmenempfehlungen formuliert und in einer gesamtstädtischen Prioritätenliste tabellarisch aufgeführt. Alle Ergebnisse werden anhand einer übersichtlichen Matrix nach einem Punktesystem dargestellt und befinden sich in einem umfangreichen Planwerk mit allen erforderlichen Bildern, Plänen und Steckbriefen  im Anhang des Spielplatzkonzeptes.

 

Versorgungsanalyse:

Ein wichtiger erster Punkt ist die grundsätzliche Betrachtung der Versorgungslage mit öffentlichen Spielplatzflächen innerhalb des Gesamtstadtgebietes. Hierbei sind neben der räumlichen Verteilung und damit verbunden der Erreichbarkeit von Spielflächen auch die Aspekte der Größe von Spielflächen sowie insgesamt die grundsätzliche Verteilung im Stadtgebiet zu betrachten.

Ein Runderlass des Innenministeriums NRW vom 31.7.1974 "Bauleitplanung - Hinweise für die Planung von Spielflächen" unterteilt die Spielplatzflächen in drei Arten/Kategorien von Spielbereichen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Altersstufen zu entsprechen:

 

 

Spielplätze für Kinder

 zwischen 3 bis 6 Jahren

Spielplätze für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren

(schulpflichtige Kinder)

Spielplätze für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

(alle Altersstufen)

 

Typ C

Typ B

Typ A

Erreichbarkeit / Entfernung

bis zu 200 m Fußweg

bis zu 500 m Fußweg

bis zu 1000 m Fußweg

Flächengröße

mind. 60 m2

mind. 400 m2

mind. 1500 m2

 

Spielplätze des Typs "C" sind reine Kleinkinderspielplätze (3-6 Jahren). Hiervon sind in Aachen nur wenige vorhanden, die Ausstattung entspricht eher dem nach Bauordnungsrecht geforderten privaten, hausnahen Kinderspielplatz.

Im Stadtgebiet sind in erster Linie Spielplätze vom Typ "B" vorhanden. Diese bieten generell eine Ausstattung für Kinder von 6-14 Jahren. Auf vielen Plätzen, die als Kategorie B ausgewiesen sind, ist in Aachen ebenfalls ein Kleinkinderbereich für Kinder unter 6 Jahren vorhanden.

In allen Stadtbereichen befinden sich Spielplatzflächen der Kategorie "A". Diese Plätze dienen allen Altersstufen, auch Erwachsenen. Extra zu erwähnen sind die reinen Bolzplätze und Skateanlagen.

 

umliche Versorgung:

r viele Kinder und Eltern beinhaltet die Entfernung zu einem Ort einen qualitativen Gesichtspunkt. Kleine Kinder benötigen eine intensive Betreuung und Aufsicht. Auch bei Kindern im Grundschulalter ist der eigene Aktionsradius zunächst beschränkt und wächst mit zunehmenden Alter und der Entwicklung von Selbstständigkeit. Vor diesem Hintergrund sind bei der Beurteilung zurumlichen Versorgung in einer gesamtstädtischen Karte um die vorhandenen Spielplatzflächen, die für Kinder bis zu 14 Jahren geeignet sind, Radien mit einer Erreichbarkeit von 500 m (blaue Kreise) gezogen worden. Für ältere Kinder und Jugendliche liegt die empfohlene Erreichbarkeit von Spielplatzflächen in einem Radius von rund 1000m (lila Kreise). Getrennt werden diese Spielräume durch starke verkehrliche Barrieren wie beispielsweise die Bahntrasse, Autobahn oder schwer überwindbare Hauptverkehrsstraßen.

Die Auswertung ergibt, dass die räumliche Versorgung in der Stadt grundsätzlich bis auf wenige kleine Ausnahmen durch die vorhandenen Spielplatzflächen gegeben ist.

Es ist jedoch wichtig, dass man abschließend die versorgungstechnische Analyse mit den Ergebnissen einer Bedarfs- sowie detaillierten Qualitätsanalyse gemeinsam betrachtet.

 

 

 

Der Bezirk Richterich wird im Süden von z. T. unüberwindbaren Barrieren beeinträchtigt. In Ost-West-Richtung verläuft die Autobahn A 4 und zwei Bahnlinien „durchschneiden“ das Gebiet. Ferner verläuft im Bereich süstlich der Bezirksgrenze die Kohlscheiderstraße als Schnellstraße und zentral die Horbacher Straße als prägende Hauptstraße. Der Bezirk besteht aus einem Lebensraum (Richterich), welcher die beiden größeren Ortsteile Richterich und Horbach beinhaltet. In Richterich herrschen neben Geschäftsgebäuden im Ortszentrum zumeist Wohngebiete mit Geschoß-wohnungsbau und Einfamilienhausbebauung vor. Der nördlich gelegenen Ortsteil Horbach wird hauptsächlich durch Ein- und Doppelhausbebauung geprägt. Nordwestlich des Bezirkes liegt das grenzüberschreitende Gewerbegebiet Avantis. Im Umfeld der Ortsteile befinden sich überwiegend weitläufige Grünstrukturen. Es handelt sich um landwirtschaftliche Gebiete und Grünflächen, die zur Naherholung und z. T. zum Spielen genutzt werden können.

Die räumliche Versorgung mit Spielflächen ist im Bezirk Richterich in den bebauten Bereichen größtenteils gegeben.

Flächenmäßige Versorgung

Bei der flächenmäßigen Versorgung wird untersucht, wie viele Quadratmeter Spielplatzfläche pro Kind bzw. Jugendlicher zur Verfügung stehen. Es gibt weder eine gesetzliche Grundlage noch eine Norm für die Festlegung eines kommunalen Spielflächenbedarfs. Das Aachener Spielplatzkonzept orientiert sich hinsichtlich der Ermittlung des Flächenbedarfswertes an der Zahl der Kinder und Jugendlichen. In anderen Kommunen wird z. T. die Ausrichtung an die Einwohnerzahl angewandt.

 

Bezirk / Sozialraum

 

Anzahl der Spielplätze

 

Einwohner

 

Kinder (3-14 J.)

Jugend (15-27 J.)

 

Spielplatz-fläche (m2)

 

Spielplatzfläche/ Kind + Jugend (m2)

Aachen-Mitte

Zentrum

 

21

 

36.020

 

18.407

 

34.756

 

1,89

Aachen-Mitte

Ostvierte l/ Rothe Erde

 

11

 

23.006

 

8.763

 

33.209

 

3,79

Aachen-Mitte

Forst / Driescher Hof

 

26

 

21.639

 

6.235

 

69.776

 

11,19

Aachen-Mitte

Burtscheid / Beverau

 

29

 

30.565

 

8.977

 

38.549

 

4,29

Aachen-Mitte

Süd-West

 

6

 

9.985

 

2.854

 

11.790

 

4,13

Aachen-Mitte

Vaalser Straße/ Kronenberg / Neuenhof

 

6

 

9.828

 

3.558

 

15.896

 

4,47

Aachen-Mitte

Hochschulviertel / Hörn

 

13 + 1 gepl.

 

24.416

 

10.689

 

22.114

 

2,07

 

Brand

 

24 + 2 gepl.

 

17.183

 

4.284

 

55.910

 

13,05

 

Eilendorf

 

15

 

15.757

 

3.930

 

36.756

 

9,35

 

Haaren

 

10

 

12.485

 

3.652

 

29.431

 

8,05

 

Kornelimünster/ Walheim

 

21 + 1 gepl.

 

15.379

 

3.466

 

54.652

 

15,77

 

Laurensberg

 

24 + 1 gepl.

 

20.780

 

6.712

 

41.991

 

6,26

 

Richterich

 

17

 

8.754

 

2.135

 

38.399

 

17,99

 

Gesamtstadt

 

 

227

(ohne Spielpunkte)

 

257.032

 

84.619

 

495.230

 

5,85

 

Ein Vergleich der Versorgungsquote zeigt deutliche Unterschiede hinsichtlich der flächenmäßigen Spielflächenversorgung im Stadtgebiet. Während beispielsweise in den Bezirken Richterich und Kornelimünster/Walheim über 15 m2 Spielplatzfläche je Kind und Jugendlicher vorhanden sind, stehen in der Innenstadt jedem Kind bzw. Jugendlichen durchschnittlich nur ca. 5,5 m2 Fläche zur Verfügung.

 

 

Altersstruktur, Einwohner, Spielplatzfläche in Richterich im Vergleich zur Gesamtstadt

Lebensraum

% Haushalte mit Kindern

% 3 14    Jahre

% 15 27 Jahre

% 65 Jahre +

Kinder u.

Jugendlicher

qm Spiel-platzfläche

Richterich

19,4

10,8

13,6

23,8

2.135

   38.399

Summe Bezirk

 

 

 

 

2.135

   38.399

Stadt Aachen

13,9

8,8

24,6

18,0

      85.813

 495.230

 

Ergebnis der Versorgungsanalyse für den Bezirk Richterich:

Die Versorgung mit Spieleinrichtungen für Kinder und Jugendliche im Bezirk Richterich ist nach den Ergebnissen der Raumanalyse mit ausreichend bis gut zu bezeichnen. Es befinden sich lediglich sehr kleine Bereiche wie z. B. Broicher Höfe und Forsterheide außerhalb der Einzugsgebiete. Ferner wird ein kleines Gebiet im Südwesten durch die Autobahn und eine Bahnlinie von der Versorgung „abgeschnitten“. Die Anzahl von Haushalten mit Kindern ist im Vergleich zu den Durchschnittswerten der Stadt Aachen leicht erhöht. Das Verhältnis der zur Verfügung stehenden qm Spielplatzfläche pro Kind und Jugendlichen ist mit annähernd 18 qm im Vergleich zu anderen Bezirken und Sozialräumen mit sehr gut zu bezeichnen. Im gesamten Bezirk befinden sich 17 öffentliche Spiel- und Bolzplätze. Das Spielangebot wird von dem Spielpunkt  Rathausplatz und von dem neuen Spielpunkt im Schloss-Schönau-Park ergänzt.

 

Bedarfsanalyse:

r die gesamtstädtische Bedarfsanalyse wurde ein Bewertungsbogen erstellt. Neben den wichtigen Grundinformationen (Lage, Größe, Planungsrecht) werden in dem Bogen Kriterien in einer sechsstufigen Bewertungsmatrix erfasst, die die Bedeutung des Platzes im gesamtstädtischen Vergleich (unabhängig vom aktuellen Zustand des Platzes) beschreiben.

 

Bei der Bedarfsanalyse werden folgende Kriterien bewertet:

1.

Haushalte mit Kindern

Anzahl der Haushalte mit Kindern überdurchschnittlich 

- im Vergleich zum Durchschnittswert für die Gesamtstadt

2.

Soziale Notwendigkeit

Gebiet mit besonderem Handlungsbedarf

– Grundlage 2.Sozialentwicklungsplan

3.

Stadtklimatische Bedeutung

Vorsorgebereich Stadtklima - Grundlage Freiraumkonzept, Stadtklimatische Mehrfachbelastung /hohe Einwohnerdichte

4.

Öffentliche Grünversorgung

Geringe Versorgung mit öffentlich nutzbaren Grünflächen

Grundlage – Karte Freiraumkonzept

5.

Nutzung durch weitere Gruppen

Nutzung durch Ausflügler oder es befinden sich Grundschulen / Kitas im Einzugsbereich (500 m)

6.

Zuschlag

- Einziger Platz in einem Ortsteil

- Besondere Gesamtstädtische Bedeutung (touristische Bedeutung, Teil einer Route (z.B. Premiumweg, Vennbahn)

- Individuelle Besonderheit, z.B. Nähe (500 m) zu einer sozialen Einrichtung

 

Je höher die Punktzahl (max. 6), umso höher ist die gesamtstädtische Bedeutung des Platzes.

Abhängig von der erreichten Punktzahl wird das Analyseergebnis in drei Bewertungsstufen unterteilt (hohe, mittlere, niedrige Bedeutung).

 

Nach der Bewertung durch die Bedarfsanalyse besteht für fast alle Spiel- und Bolzplätze im Bezirk Richterich aus gesamtstädtischer Sicht eine niedrige Bedeutung (16 Plätze). Für einen Platz wurde eine mittlere Bedeutung ermittelt. Das Ergebnis der Bedarfsanalyse ist zusammen mit dem Ergebnis der Qualitätsanalyse Grundlage zur Entwicklung der  gesamtstädtischen Prioritätsliste, die eine Tendenz zur zeitlichen Umsetzung aufzeigt. Auf bezirklicher Ebene kann die Bedeutung eines Platzes wegen besonderer örtlicher Umstände, z. B. wegen einem geplanten Neubaugebiet oder weil dort viele Kinder und Jugendliche wohnen, ggfls. von der übergeordneten Einstufung abweichen.

 

 

 

 

 

 

 

Qualitätsanalyse:

Die Beurteilung der Qualität der einzelnen Spielplatzflächen stellt eine wichtige Grundlage für die Feststellung des Handlungsbedarfs und den damit verbundenen Maßnahmenvorschlägen dar. Zum einen können gezielte Maßnahmen zur Aufwertung der Spielflächen ergriffen werden. Zum anderen stellen die Ergebnisse zusammen mit der Bedarfsanalyse eine wichtige Entscheidungshilfe für die künftige Entwicklung der Spielflächen dar. Die Qualitätsanalyse setzt sich aus Kriterien zusammen, die den aktuellen Zustand (Qualität und Spielwert) des Platzes beschreiben. Die Kriterien stellen die allgemeine Qualität des Platzes fest, die nicht das Alter der Geräte berücksichtigt. Zur Einschätzung der Qualität wurden für die Spielplätze zehn Bewertungskriterien festgelegt. r die Bolzplätze wurden die Beurteilungskriterien (acht) an die spezifischen Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst. Vier Kriterien für die Bolzplätze stimmen mit denen der Spielplätze in den Punkten 1., 2., 9. und 10. überein. Weitere vier Kriterien sind für die Bolzplätze, beispielsweise bezüglich des Zustandes des Platzbelages oder der Eingrünung verändert worden.

 

Bei der Qualitätsanalyse werden folgende Kriterien bewertet:

1.

Soziale Kontrolle

Es bestehen keine Angsträume, direktes Umfeld ist zur Hauptnutzungszeit belebt, Einsehbarkeit

2.

Ausstattung für unterschiedliche Nutzergruppen

z.B. für jüngere Kinder, Kinder und Jugendliche, jüngere Erwachsene

3.

Differenziertes Flächenangebot/ Raumaufteilung

Unterschiedlich gestaltete Flächen, Modellierungen, Rückzugsräume, Sonnen- und Schattenbereiche

4.

Nutzungsvariable Geräte

Geräte sind vielfältig nutzbar, hoher Spielwert

Ermöglichung von vielfältigen zusammenhängenden Spielabläufen

5.

Infrastruktur / Ausstattung

Sitzgelegenheiten, Abfalleimer, Zäune sind vorhanden und befinden sich in einem guten, nutzbaren Zustand

6.

Infrastruktur / Erschließung

Wege zum Hauptspielbereich führend sind vorhanden und befinden sich in einem barrierefreien, nutzbaren Zustand

7.

Bespielbarer Grünanteil

Freie, zusammenhängende Spiel- oder Bolzwiese (200 / 100 m2) und eine bespielbare Pflanzfläche oder unmittelbar neben dem Spielplatz (z.B. Spielplatz im Park)

8.

Naturmaterial vorhanden

z.B. Materialien wie Sand, Erde, Holz, Wasser, Pflanzen mit Früchten vorhanden, oder große naturnahe Flächen

9.

Zugänglichkeit

Gute, erkennbare Zugänglichkeit

10.

Immissions- /Lärmbelastung

Keine Belastung durch Lärm oder Immission

 

Eine hohe Punktzahl (max. 10) steht für eine gegenwärtige hohe Qualität des Platzes und folglich für einen niedrigen Handlungsbedarf. Abhängig von der erreichten Punktzahl wird das Analyseergebnis in drei Bewertungsstufen unterteilt (hoher, mittlerer, niedriger Handlungsbedarf).

Die Bewertung der Spiel- und Bolzplätze im Bezirk Richterich liegt bei der gesamtstädtischen Qualitätsanalyse mehrheitlich im mittleren Bereich. Vierzehn Plätze wurden mit mittlerem Handlungsbedarf bewertet. Für drei Spiel- und Bolzplätze wurde eine hohe Qualitätsbewertung vorgenommen, das heißt es besteht kein (wesentlicher) Handlungsbedarf.

Spielplatzsteckbriefe:

Die Ergebnisse der gesamtstädtischen Bedarfsanalyse und Qualitätsanalyse werden für jede einzelne Spielplatzfläche in Spielplatzsteckbriefen dokumentiert. Ebenso sind dort die Planungsziele und Maßnahmenempfehlungen einschließlich geschätzter Investitionssummen abgebildet. So entsteht ein vollständiges Bild über den Spielplatz von der aktuellen Situation über die Entwicklung bis hin zur zukünftigen Ausrichtung. Auf einen Blick können alle relevanten Daten erfasst werden.

Neben einem Luftbild und aktuellen Fotos geben die Steckbriefe zusätzlich zu den zuvor genannten Inhalten zudem Aufschluss über die Flächengröße sowie die Alterszuordnung der Zielgruppe. Des Weiteren erfolgt eine kurze textliche Beschreibung der Fläche und der umgebenden Siedlungsstruktur. Alle in den Steckbriefen zusammengefassten Daten entsprechen einer Momentaufnahme, die zukünftig einer fortlaufenden Anpassung und Aktualisierung bedarf.

Die Spielplatzsteckbriefe werden im Spielplatzkonzept den jeweiligen Bezirken bzw. für den Bezirk Mitte den Sozialräumen zugeordnet.

 

 

Beispiel: Steckbrief Spielplatz Wiesenweg

 

 

 

Spielplatzanalyse auf Bezirksebene:

Unabhängig von der gesamtstädtischen Analyse gilt es insbesondere, bei den Spielplatzflächen ihre Bedeutung für die Spielplatzversorgung des Quartiers zu beurteilen. An einigen Stellen in der Stadt überschneiden sich die Einzugsbereiche nebeneinander liegender Spielplätze mit gleicher Aus-richtung. Hierbei ist ergänzend zu den zuvor durchgeführten Analysen von Wichtigkeit, die Spielplatz-flächen auf Bezirks- bzw. Sozialraumebene zusammenhängend zu betrachten. Abschließend werden aus dieser Betrachtung sowie schwerpunktmäßig aus den Ergebnissen der Qualitätsanalyse und allen relevanten Daten (zusammengefasst in den Steckbriefen) Analyse-Ergebnisse formuliert und detaillierte Planungsziele und Maßnahmen für jeden einzelnen Platz entwickelt.

Lebensraum Richterich:

Im Ortsteil Richterich liegen drei Gebiete, die im Zusammenhang betrachtet werden. Im Südwesten des Bezirkes befindet sich ein Bereich mit den Spielplätzen Grünenthaler Straße und Hufer Fußpfad sowie mit dem Bolzplatz In Kaletz Benden.

        

Der Spielplatz Grünenthaler Straße liegt in einem Neubaugebiet und neben einem Kindergarten. Er befindet sich in einem relativ guten Gesamtzustand. Kleinere Mnahmen in Form von Einfassungen und Geräteersatz sind geplant. Der Spielplatz Hufer Fußweg ist gegenwertig mit wenigen Geräten r eher jüngere Kinder ausgestattet. Ferner ist eine Bolzwiese ist vorhanden. Wenn die Holzkombination zukünftig ersetzt werden muss, ist eine Umwandlung zum Naturspielplatz (mit wenigen „Naturspielelementen“) und mit Bolzwiese angedacht. Der Bolzplatz In Kaletz Benden liegt in unmittelbarer Nähe zum Spielplatz Hufer Fußweg. Er ist eher für die Nutzergruppe Jugend und ältere Kinder geeignet. Der weitläufige Platz liegt neben einem Sportplatz und ist u. a. ein wichtiger Treffpunkt für Jugendliche. Hier sind ggfls. Maßnahmen zur Verbesserung der Bespielbarkeit sowie Pflanzungen geplant.

 

Weitere Plätze, die im Zusammenhang betrachtet werden, sind die Spielplätze Schönauer Friede,  Paul-Gerhard-Straße und der Spiel-/Bolzplatz Kohlgasse mit Skateanlage. Alle Plätze liegen in einem Grünzug der von Wohngebieten umgeben wird.

               

Der Spielplatz Schönauer Friede befindet sich hinter einer Lärmschutzwand, die als Abgrenzung zu einer Schnellstraße fungiert. Es bestehen Spielmöglichkeiten für Kinder und z. T. für Jugendliche. Der Platz befindet sich zurzeit in einem gut nutzbaren Zustand. Maßnahmen zur Verbesserung der Kenntlichkeit und ein Pflasterweg zum Sitzbereich sind geplant. Die Plätze Paul-Gerhard-Straße und Kohlgasse liegen in unmittelbarer Nähe zueinander. Sie haben unterschiedliche Schwerpunkte und bedienen verschiedene Nutzergruppen. hrend die Geräte des Spielplatzes Paul-Gerhard-Straße eher für jüngere Kinder geeignet sind, ist die Ausstattung in der Kohlgasse eher auf ältere Kinder und Jugendliche sowie r junge Erwachsene ausgerichtet. Beide Plätze wurden 2019 im Zuge eines Förderprojektes aufgewertet. Auf dem Spielplatz Paul-Gerhard-Straße wurden eine Spiel-Kombination und ein Klettergerät aufgebaut. Hier sind keine weiteren Maßnahmen geplant. Auf dem Spiel-/Bolzplatz Kohlgasse wurde u. a. eine Bolzwiese umgelegt und neu ausgestattet. Des Weiteren wurden neun Fitnessgeräte aufgestellt. Die neue Ausstattung soll u. a. den Bewohnern des nahe gelegenen Flüchtlingsheimes Sport- und Aufenthaltsmöglichkeiten bieten. Beeinträchtigt wird der Platz von einer oberirdischen Stromleitung sowie von zwei in der Nähe befindlichen Hauptverkehrsstraßen. Für 2021 sind Sanierungsmaßnahmen an der Skateanlage geplant. Die Anlage liegt neben einem Lärmschutzwall. In der Vergangenheit hat es Nutzerkonflikte zwischen Skatern, Bikern und Fußngern gegeben. Es ist geplant den Belag zu erneuern und zukünftig weitere Maßnahmen zur sicheren Nutzung für alle Beteiligten zu treffen.

 

Der dritte Bereich, der im Ortsteil Richterich im Zusammenhang betrachtet wird, beinhaltet vier Spielplätze und zwei Spiel-/Bolzplätze. Es handelt sich um die Spielplätze Schönauer Allee, Freiherrenstraße, Erkwiesenstraße und Berensberger Winkel sowie um die zwei Spiel-/Bolzplätze Parkstraße und Lohnweg. Darüber hinaus befinden sich die Spielpunkte Rathausplatz und der 2020 ausgebaute Spielpunkt Schoß-Schönau-Park in diesem Gebiet.

   

Der Spielplatz Schönauer Allee befindet sich neben einem Wohngebiet und am Rand des Schloss-Schönau-Parks. Mehrere Geräte sind veraltet und die Spielraumqualität ist verbesserungswürdig. Zukünftig ist eine Umplanung mit vorgeschalteter Bürgerbeteiligung vorgesehen. Der Spielplatz Freiherrenstraße befindet sich in einem Wohngebiet. Seine Ausstattung ist für Kinder und Jugendliche geeignet, allerdings sind mehrere Geräte und Strukturen veraltet. Anhand von einzelnen Maßnahmen sollen u. a. Geräte ersetzt und Strukturen aufgewertet werden. Bei dem Ersatz könnte ein Schwerpunkt das Thema Sport und Fitness sein. Hierdurch kann das Spektrum der Nutzungsmöglichkeiten im Umfeld erweitert werden. Der großflächige Spielplatz Erkwiesenstraße liegt in einem Wohngebiet, das durch Geschosswohnungsbau geprägt wird. Der Platz bietet Möglichkeiten für alle Altersstufen. In der Vergangenheit kam es zeitweise zu Beeinträchtigungen durch erhöhtes Müllaufkommen und Vandalismus. Maßnahmen zum Ersatz von Geräten und Aufwertungen von Strukturen, wie Wegen und Einfassungen sind vorgesehen. In der Nähe befindet sich der kleine Spielplatz Berensberger Winkel. Er wird durch eine Hauptverkehrsstraße von den zuvor beschriebenen Plätzen „getrennt. Der Spielplatz fungiert als Treffpunkt für die Anwohner eines Wohngebietes und als Spielmöglichkeit für jüngere Kinder. Die Erkennbarkeit der Zugänglichkeit vom Straßenbereich soll verbessert werden und ein Spielhaus ersetzt werden. Angrenzend zum Schloss-Schönau-Park liegt der Spiel-/Bolzplatz Parkstraße neben einem Kindergarten. Die großgige Spiel- und Bolzwiese und die vorhandenen Geräte bieten Nutzungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Bei dem Kindergarten besteht kein Wunsch nach mehr Geräten für Kleinkinder. Für den Platz ist eine Verbesserung des Belages, insbesondere vor dem Torbereiches vorgesehen. Der Spiel-/Bolzplatz Lonweg befindet sich in einem Wohngebiet neben der Autobahn. Die Geräte sind z. T. älter aber noch nicht zu ersetzen. Lediglich eine Hangrutsche wurde erneuert. Mnahmen zur Verbesserung der Kenntlichkeit und die Aufwertung verschiedener Strukturen, wie z. B. der Zäune sind vorgesehen. Darüber hinaus ist die Pflanzung von umen geplant. Nördlich der zuvor erwähnten Plätze liegt der Spielplatz Fassinstraße. Der Platz liegt in einem Wohngebiet neben einer Lärmschutzwand zu einer Bahnlinie. Er befindet sich in einem gut nutzbaren Zustand. Die Spielraumqualität und Beschattung soll durch Baumpflanzungen verbessert werden. Am nördlichen Randbereich des Wohngebietes liegt der Bolzplatz Banker-Feld-Straße/Dellstraße. Das Umfeld ist durch Mehrfamilienhäuser sowie Ein- und Doppelhausbebauung geprägt. Die Ausstattung ist für Kinder und Jugendliche geeignet und befindet sich in einem gut nutzbaren Zustand. Die Pflanzung von Bäumen und Heckenstrukturen sowie die Erweiterung des Angebotes durch eine Tischtennisplatte mit einer weiteren Bank sind vorgesehen.

Im Ortsteil Horbach liegen die Spielplätze Wiesenweg, Wiesenweg/Scherbstraße und der Bolzplatz Tute Patt. Sie werden nachfolgend im Zusammenhang betrachtet.

         

Der Spielplatz Wiesenweg befindet sich in einem Wohngebiet neben einem Kindergarten. Er liegt in der Nähe einer Hauptstraße mit trennender Wirkung. Der Platz ist eher für jüngere Kinder geeignet und befindet sich in einem nutzbaren Zustand. Teilweise sind Geräte veraltet und Strukturen, wie der Eingang und die Erschließung verbesserungswürdig. Entsprechend sind Maßnahmen im Bereich Ausstattung und Erschließung geplant. Ein Spielhaus ist bereits ersetzt worden. Zur besseren Beschattung ist in Absprache mit Bürgern und dem Bezirk eine Baumpflanzung erfolgt. Jenseits der Hauptstraße befindet sich ebenfalls in einem Wohngebiet der Spielplatz Wiesenweg/Scherbstraße. Der Platz ist schwerpunktmäßigr Kinder geeignet, zum Teil sind Angebote für Jugendliche vorhanden. Der Gesamtzustand ist mit gut zu bezeichnen. Es sind Mnahmen in Form von Geräteersatz und ggfls. Aufwertungsmahnahmen im unteren Hangbereich geplant. Ein Wasserspiel ist reaktiviert worden. Die Ergänzung eines Wasserspieltisches wurde durch den Bezirk und Bürger angeregt. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Bolzplatz Tute Patt am Rand des Wohngebietes. Nordwestlich schließen landwirtschaftliche Flächen ohne Hecken und Baumstrukturen an. Eine Bepflanzung in Form von Ausgleichsmaßnahmen wurde geprüft und kann in Absprache mit dem Bezirk 2022 umgesetzt werden. Ebenfalls soll der Wunsch (Antrag in der Bezirksvertretung) nach Verbesserungsmaßnahmen der Platzqualität/Bespielbarkeit geprüft werden. r den Bolzplatz sind Maßnahmen zur Aufwertung des Bereiches an der Tischtennisplatte geplant. Die Aufstellung einer Jugendbank mit Abfalleimer und  ein neuer Plattenbelag unter der Tischtennisplatte sind angedacht. Darüber hinaus soll die Erkennbarkeit der Zugänglichkeit verbessert werden.

 

Maßnahmenempfehlungen auf Spielplatzebene:

 

Lebensraum

Art

Spielplatz (SP)

Bolzplatz (BP)

Skateanlage (SA)

 

Spielplatzname

Analyse-Ergebnis

 

Richterich

BP

Banker-Feld-Straße/Dellstraße

 

Einzelmaßnahmen

 

SP

Berensberger Winkel

 

Einzelmaßnahmen

 

SP

Erkwiesenstraße

 

Einzelmaßnahmen

 

SP

Fassinstraße

 

Einzelmaßnahmen

 

SP

Freiherrenstraße

 

Einzelmaßnahmen

 

SP

Grünenthaler Straße

 

Einzelmaßnahmen

 

SP

Hufer Fußpfad

Keine Maßnahme  (zukünftiger Rückbau als  Naturspielplatz)

 

BP

In Kaletz Benden

 

Einzelmaßnahmen

 

SP/BP

Kohlgasse (Skateanlage)

 

Einzelmaßnahmen

 

SP

Lonweg

 

Einzelmaßnahmen

 

SP/BP

Parkstraße

Einzelmaßnahmen

 

 

SP

Paul-Gerhard-Straße

 

Keine Maßnahme

 

SP

Schönauer Allee

 

Umplanung

 

SP

Schönauer Friede

 

Einzelmaßnahmen

 

BP

Tute Patt

 

Einzelmaßnahmen

 

SP

Wiesenweg

 

Einzelmaßnahmen

 

SP

Wiesenweg/Scherbstraße

 

Einzelmaßnahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

Das Spielplatzkonzept bietet einen differenzierten Überblick über den Bestand und den aktuellen Zustand aller öffentlichen Spiel- und Bolzplätze in den Bezirken der Stadt Aachen. Nach stadtweit gültigen Kriterien werden in Form einer Prioritätsliste die erforderlichen Aufwertungs-, Um- und Neubaumaßnahmen dokumentiert. Die Auswertung ergibt für die einzelnen Bezirke stark variierenden Bedarf und unterschiedliche Prioritäten. Neben einem hohen Anteil an Spielplätzen  in einem zufriedenstellenden Zustand, gibt es auch einen Anteil von sanierungsbedürftigen Anlagen.

Das gesamtstädtische Spielplatzkonzept zeigt, dass sich die Spielflächen in der Stadt überwiegend in einem zufriedenstellenden Zustand mit einem durchschnittlichen Gerätestandard (Mindestausstattung) befinden. Bei den sanierungsbedürftigen Anlagen ist die Qualität nicht ausreichend gegeben und somit die Versorgungssituation in dem vorhandenen Bestand in den nächsten Jahren kontinuierlich zu verbessern, um von einer bedarfsgerechten  Versorgung sprechen zu können. Bei den schlechter bewerteten (älteren) Plätzen handelt es sich häufig um Spielflächen, die in den 80er und 90er Jahren angelegt wurden und mittlerweile in einem entsprechenden Zustand sind.

Die Spielplatzanalyse zeigt, dass in den kommenden Jahren im Bezirk Richterich ein Platz überarbeitet bzw. umgeplant werden muss, um hier weiterhin ein zeitgemäßes, attraktives und bedarfsgerechtes Spielangebot vorzuhalten. Es handelt sich um den Spielplatz Schönauer Allee.

Umplanungen und umfangreichere Einzelmaßnahmen können nur mit zeitlichem Vorlauf realisiert werden. Die Tendenz der zeitlichen Umsetzung entwickelt sich aus der Platzierung in der gesamtstädtischen Prioritätenliste und der Einstellung entsprechender Haushaltsmittel. Vor Planung der konkreten Umplanungsmaßnahmen ist immer eine Bürgerbeteiligung mit Schwerpunkt auf die Nutzergruppe Kinder und Jugend vorgeschaltet. Ziel ist der Einbezug möglichst aller Nutzergruppen und die Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten des Platzes.

Als weiteres Ergebnis stellt sich heraus, dass ca. drei Viertel der ausreichend ausgestatteten Spielflächen durch kleinere Maßnahmen bzw. Teilsanierungen aufzuwerten sind.

Die Umsetzung dieser kleineren Einzelmaßnahmen soll zukünftig in Form einer jährlichen Sammelausschreibung erfolgen. Die zeitliche Abfolge der Realisierung ist abhängig von dem  aktuellen Erneuerungsbedarf der Geräte, der Prioritätenliste sowie den Wünschen und eventl. finanziellen Beteiligungen der Bezirke.

Die Gesamtanalyse hat zudem ergeben, dass vorerst kein Platz als reine Spielplatzfläche aufzugeben ist. Das Verhältnis der zur Verfügung stehenden qm Spielplatzfläche pro Kind und Jugendlichen ist mit fast 18 qm im Vergleich zu anderen Bezirken und Sozialräumen mit sehr gut zu bezeichnen. Die relativ hohen Werte im Bereich der Flächenversorgung begründen sich auch durch  die gute Versorgung mit großflächigen Bolzplätzen. Die Erreichbarkeit der Plätze wird in weiten Teilen des Bezirkes durch zahlreiche Barrieren (Straßen/Bahnlinien) eingeschränkt.

 

Wichtig ist aber auch, dass ein einmalig festgelegter mehrjähriger Plan hinsichtlich der Umsetzbarkeit oder auch Anpassungsnotwendigkeit evaluiert wird.  Das Spielplatzkonzept sollte nicht statisch, sondern dynamisch betrachtet werden. Es befindet sich in einem stetigen Prozess und ist den jeweiligen Verhältnissen anzupassen.  

 

Weiteres Vorgehen

Anfang des Jahres 2019 wurden der Politik in den Sitzungen des KJA am 19.03.19 und dem AUK am 02.04.19 die ersten konzeptionellen Überlegungen vorgestellt und diskutiert. Ende 2019/ Anfang 2020 folgte die Präsentation des Sachstandes und der Ergebnisse des Spielplatzkonzeptes in den Sitzungen des AUK am 10.12.2019 und des KJA am 18.02.2020. Aus den Sitzungen ergab sich der Wunsch nach einer Vorstellung und Beratung des Konzeptes innerhalb der Bezirksvertretungen. Eine erste Beteiligung der Bezirksamtsleiter*innen erfolgte am 05.03.2020.

Die Abstimmungen in den Sitzungen der Bezirke sind für die ersten Monate in 2021 geplant. Im Anschluss hieran kann das gesamtstädtische Spielplatzkonzept endgültig fertiggestellt und beschlossen werden.

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme r den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme r die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  ber 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

Loading...