Kenntnisnahme - FB 61/0183/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkordnung Schleckheimer Straße 103-111Bürgerantrag vom 14.04.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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25.08.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach zwischen den Grundstückszufahrten der Häuser Schleckheimer Straße 97 und 101 eine 30m lange Haltverbotszone als Ausweichstrecke für den Begegnungsverkehr mit geringstmöglichem Wegfall von öffentlichen Parkplätzen ausgeschildert wird. Ansonsten erfolgt keine Veränderung der Parkordnung.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das von den Anwohnern der Häuser Schleckheimer Straße 103 – 111 beantragte Parkverbot soll einerseits die Sichtverhältnisse beim Herausfahren aus ihren Grundstücken verbessern und andererseits eine Ausweichstelle für den Gegenverkehr schaffen. Diese beiden Aspekte möchte die Verwaltung getrennt bewerten:
- Fehlende Sicht beim Herausfahren
Dieses Problem haben alle Anlieger der Schleckheimer Straße und aller anderen Straßen mit erlaubtem Fahrbahnrandparken. Die Straßenverkehrsordnung legt in § 12 Abs. 3 Nr.3 ein Parkverbot vor Grundstücksein- und –ausfahrten fest und räumt den Anwohnern kein zusätzliches freizuhaltendes „Sichtdreieck“ ein, wie es nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 an Kreuzungen und Einmündungen freizuhalten ist.
§ 10 StVO („Einfahren und Anfahren“) besagt: „Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.”
Beide Vorschriften der StVO zeigen, dass die Situation im Bereich der Häuser Schleckheimer Straße 103-111 sicherlich für die Anwohner manchmal schwierig, aber dennoch der Standard ist. Besonders in innerstädtischen Wohngebieten müssen sich Anwohner in dicht beparkten Straßen täglich mit solchen Beeinträchtigungen beim Verlassen ihrer Grundstücksausfahrten arrangieren. Aus diesem Grunde wird die Verwaltung hier keine Maßnahmen zur Verbesserung dieser wenigen Zufahrten ergreifen, zumal hierdurch die geparkten Fahrzeuge vor die Nachbarhäuser verdrängt würden und die dortigen Anwohner zusätzlich belastet würden.
Die von den Anwohnern angeführte fehlende Existenz eines durchgehenden baulichen Gehweges auf dieser Straßenseite ist ohne Belang für die Sichtbehinderungen zwischen ausfahrenden Anliegern und dem Durchgangsverkehr, weil mit und ohne Gehweg die Autos bis an den Beginn der Grundstückszufahrten (abgesenkte Bordsteine) geparkt werden dürfen.
- Schaffen einer Ausweichstelle für den Begegnungsverkehr
Es trifft zu, das immer wieder abends der Fahrbahnrand der Schleckheimer Straße im Bereich der Häuser 91 - 117 ziemlich dicht beparkt ist und insbesondere Linienbusse und andere größere Fahrzeuge in Richtung Napoleonsberg keine Ausweichmöglichkeiten finden. Der bergwärts fahrende meist ortskundige KFZ-Verkehr schaut deshalb beim Ankommen hinter der Einmündung August-Macke-Straße bereits die Schleckheimer Straße hoch und wartet meist unterhalb der Engstelle, um den Gegenverkehr noch räumen zu lassen.
Im Bereich der Häuser Schleckheimer Straße 97 – 101 befindet sich ein etwa 33m langer Abschnitt, der mit zahlreichen Grundstückszufahrten gesäumt ist und wo maximal 1 Auto im Bereich eines Baumes legal am Fahrbahnrand parken darf. Um diesen Abschnitt frei z.B. von parkenden Anwohnern vor ihren eigenen Grundstückszufahrten zu halten und dort dem Begegnungsverkehr eine Ausweichmöglichkeit auch mit Linienbussen einzuräumen, schlägt die Verwaltung dort die Ausschilderung einer ca. 33m langen Haltverbotszone entsprechend beiliegender Beschilderungsskizze vor.
Weiter oberhalb entzerrt sich im Moment der Parkdruck. Wenn durch die Besiedelung des Neubaugebietes Kornelimünster-West 2 besonders nach Fertigstellen der dortigen Straßen auch Anwohner zum Parken auf die Schleckheimer Straße ausweichen werden, wäre auch eine 2. Ausweichstelle zwischen den Grundstückszufahrten der Häuser 109 – 113 (30m Haltverbotslänge) möglich. Damit könnte auch der Einmündungsbereich der Baustraße für ein- und abbiegende Fahrzeuge freigehalten werden. Hier will die Fachverwaltung aber zunächst die Verkehrsentwicklung abwarten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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