Kenntnisnahme - FB 61/0191/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Durchführung des Fassadenwettbewerbes zu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage

Das Universitätsklinikum Aachen (UKA) beabsichtigt, an der Kullenhofstraße den Neubau einer Psychiatrie. Der Standort befand sich bislang im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 977 - Kullenhofstraße / Neuhofer Weg -. Im Rahmen der Beratungen über den Satzungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan (Sitzung des Planungsausschusses vom 20.08.2020) wurden Bedenken geäußert, ob an diesem Standort gegenüber dem denkmalgeschützten Klinikum eine angemessen qualitätvolle Architektur Qualität entstehen wird. Die Beratungen zum  Satzungsbeschluss wurden daraufhin zurückgestellt. Am 04.02.2021 beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung, für den Bereich des Neubaus der Psychiatrie einen separaten, vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen mit vorherigem qualitätssicherndem Verfahren (siehe Vorlage FB61/1565/WP17).

Daraufhin wurde mit dem UKA abgestimmt, in welcher Form dieses Verfahren stattfinden kann.

 

  1. Wettbewerbsverfahren

Gegenstand des Qualifizierungsverfahrens ist der Entwurf sämtlicher Fassaden des Neubauvorhabens. Thematisiert werden dabei gemeinsam mit den baukonstruktiven und funktionalen Anforderungen aus dem Klinikbetrieb die Aspekte Gestaltung, Klima- und Energierelevanz sowie denkmalgerechte und städtebauliche Integration in den Gesamtkontext. Vorgesehen ist eine Mehrfachbeauftragung mit insgesamt neun teilnehmenden Büros. Sechs Teilnehmer*innen werden im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens ausgewählt, drei Büros werden in Abstimmung mit der Stadt Aachen gesetzt. Das UKA hat zur Betreuung des Verfahrens ein entsprechendes Büro beauftragt. Der Auslobungstext wird derzeit vorbereitet.

Sowohl die Aufgabenstellung, als auch die Teilnehmerliste kann zur Wahrung des freien Wettbewerbs nicht vorab veröffentlicht werden, ansonsten wäre das Ergebnis vergaberechtlich anfechtbar.

Eine Jury, bestehend aus Vertreter*innen des UKA, der Stadt Aachen (Politik, Verwaltung) sowie des Gestaltungsbeirats wird aus den eingereichten Entwürfen die Preisträger*innen auswählen. Das mit dem ersten Preis ausgezeichnete Büro wird anschließend vom UKA sowohl als Fachplaner*in mit der Ausarbeitung der Fassadenplanung, als auch während der Bauphase mit der künstlerischen Bauleitung beauftragt.

 

Das Ergebnis des Fassadenwettbewerbs wird den politischen Gremien vorgestellt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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