Entscheidungsvorlage - FB 36/0080/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterzeichnung der Circular Cities Declaration
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Frau Vankann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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24.08.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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01.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, die Unterzeichnung der Circular Cities Declaration durch die Oberbürgermeisterin zu befürworten.
Der Rat der Stadt Aachen stimmt einer Unterzeichnung der Circular Cities Declaration durch die Oberbürgermeisterin zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
-
Die Circular Cities Declaration
Die „Circular Cities Declaration“ (CCD), Erklärung für nachhaltige, kreislaufwirtschaftsorientierte Städte, ist eine Initiative, die aus der Zusammenarbeit einer Reihe im Bereich der nachhaltigen Entwicklung engagierter Partner*innen, darunter das International Council for Local Environmental Initiatives (ICLEI), das Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production (CSCP), das Netzwerk größerer europäischer Städte Eurocities, die Ellen MacArthur Foundation und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), entstanden ist und sich an Städte und Regionen in ganz Europa richtet.
Städte, die die formal unverbindliche Erklärung unterzeichnen, tragen dazu bei, die Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) in Europa zu beschleunigen. Sie stoßen entsprechende Initiativen im eigenen Stadtgebiet an und setzen sich als Botschafter für zirkuläre Wertschöpfung ein, die zu einer ressourceneffizienteren, klimafreundlicheren und sozial verantwortlicheren Gesellschaft führt. Zudem haben Unterzeichnerkommunen die Möglichkeit, an einer Gemeinschaft von engagierten Organisationen teilzuhaben, die ihre Erfahrungen, Herausforderungen und Erfolge miteinander teilen und sich bei der Entwicklung hin zu nachhaltigen, kreislauforientierten Städten unterstützen.
Die CCD wurde am 1. Oktober 2020 während der (virtuellen) Europäischen Konferenz zukunftsfähiger Städte und Gemeinden der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie enthält 10 Prinzipien, die zeigen, wie Städte eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft umsetzen und fördern können.
Inzwischen haben bereits über 50 europäische Städte und Regionen unterzeichnet. Die Stadt Aachen wäre nach Unterzeichnung die zweite Stadt Deutschlands, die sich der Erklärung anschließt. Die RWTH unterstützt das Vorhaben, da es der Intention des dort gebildeten Netzwerkes „Center of Circular Economy“ entspricht, welches die Aktivitäten der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft bündeln und stärker profilieren möchte.
Die Erklärung selbst sollte von Bürgermeister*innen/Oberbürgermeister*innen unterzeichnet werden.
Weitere Hintergrundinformationen sowie die aktuelle Liste der Unterzeichner finden sich unter https://circularcitiesdeclaration.eu/
- Beteiligung der Stadt Aachen
Die Stadt Aachen ist bereits seit rund drei Jahrzehnten mit einem vorbildlichen, nachhaltig orientierten Abfallwirtschaftskonzept aktiv im Bereich der Kreislaufwirtschaft. Von den abfallwirtschaftlichen Infrastrukturen, insbesondere den lokalen Wiederverwertungssystemen, bis zu Beratungs- und Informationsangeboten für Private und Gewerbe war die Stadt Aachen in vielen Bereichen Vorreiterin.
Die Stadt Aachen praktiziert die Prinzipien der CCD (s. Anlage) somit bereits seit Jahren.
Darüber hinaus richtet sie ihr Handeln nicht erst seit dem Beschluss zur Agenda 2030 der UN (Rat 11. Juli 2018) an den internationalen Nachhaltigkeitszielen aus. Resilienz, Ressourcenschonung und Klimaschutz spiegeln sich in diversen Konzepten und Maßnahmenplänen wider. Insofern bedeutet die Unterzeichnung der CCD für die Stadt Aachen die Möglichkeit, ihr vorhandenes breites Engagement zu kommunizieren und andere Städte und Regionen zur Nachahmung zu motivieren, um auch an der europäischen Bewegung teilzuhaben.
Mit der Unterzeichnung erklärt sich die Stadt Aachen - neben der Einhaltung der in der Anlage aufgeführten Prinzipien - bereit, einmal im Jahr einen Bericht zu liefern. Dieser jährliche Bericht stellt auch keinen Mehraufwand für die Stadt Aachen dar, da ohnehin - zum Beispiel zur Erfassung des Fortschritts des Integrierten Klimaschutzkonzeptes - regelmäßig Berichte verfasst werden, die verwandt werden können.
Im Austausch mit den Partnern des CCD und anderen Kommunen hat die Stadt die Möglichkeit, von neuen wegweisenden Lösungen zu profitieren. Die Stadt geht keine Verpflichtung ein, über bestehende Maßnahmenpläne hinaus neue Maßnahmen zu entwickeln.
Vorteile für die Stadt Aachen sind:
• Internationale Profilierung und eine Plattform, um eigene Aktivitäten weltweit durch Print- und Online-Medien und/oder wichtige Veranstaltungen zu präsentieren
• Möglichkeiten für die Zusammenarbeit zwischen Städten, Austausch und Entwicklung von Kompetenzen mit gleichgesinnten Städten zur Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft
• Zugang zu Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft
• Demonstration von Führung und Engagement auf subnationaler Ebene für ein produktives, lebenswertes und widerstandsfähiges Europa
Im Detail kann die Stadt Aachen
- ihre eigenen Aktivitäten auf der Website der CCD präsentieren
- vierteljährlich an einem Webinar zum Thema Kreislaufwirtschaft teilnehmen. Die Webinare werden von Fachexpert*innen geleitet, binden Praxisbeispiele ein und sind exklusiv für Unterzeichnende der CCD.
- vom bilateralem Austausch profitieren
- alle drei Monate vom Newsletter der CCD mit den neuesten Aktivitäten der Unterzeichnende und aus dem erweiterten Europäischen Netzwerk zur Kreislaufwirtschaft profitieren
- an der jährlichen Sammlung und Vorstellung von Informationen über die Aktivitäten der Unterzeichnenden teilnehmen.
Fazit:
Die Stadt setzt sich durch das Unterschreiben der Declaration als Botschafterin für eine Kreislaufwirtschaft ein, die zu einer ressourceneffizienten, klimafreundlichen und sozial verantwortlichen Gesellschaft führt und profitiert vom interkommunalen Netzwerk.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Detaillierte Ausführungen dazu befinden sich im Erläuterungstext.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,8 kB
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