Entscheidungsvorlage - FB 36/0079/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Fortschreibung des IKSK auf den Weg zu bringen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK zur Kenntnis.

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK zur Kenntnis.

 

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des IKSK und die beabsichtigte Fortschreibung des IKSK zur Kenntnis.

 

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) wurde am 26. August 2020 vom Rat verabschiedet.

Im Anschluss wurde intensiv daran gearbeitet, den größten Teil der im Maßnahmenplan 2025 beschriebenen Vorhaben in die Umsetzung zu bringen. Die Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen wurde zügig geklärt und konnte noch in die Planungen für den Haushalt 2021 eingebracht werden (z.B. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am  26. Januar und 16. Februar 2021, Personal- und Verwaltungsausschuss am 21. Januar 2021).

Für die Umsetzung des IKSK wurden in diesem Jahr neun neue Personalstellen in den Fachbereichen Immobilienmanagement, Klima und Umwelt, Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa sowie Stadtentwicklung, - planung und Mobilitätsinfrastruktur geschaffen und im Mai ausgeschrieben. Darüber hinaus stehen Mittel für drei Personalstellen beim Städtischen Gebäudemanagement zur Umsetzung von PV-Anlagen und Gebäudesanierung zur Verfügung.

Im Vorbericht des endgültigen Haushaltsplans 2021 sind für das IKSK nachfolgende Werte in tabellarischer Form auf Seite 74 des Haushaltsplans 2021 abgebildet. Insgesamt sind für IKSK-Maßnahmen 5.312.000 Euro in den Haushalt 2021 eingestellt. Da die Maßnahmenumsetzung mehrheitlich an die Verfügbarkeit entsprechenden Personals gekoppelt ist, teils auch strukturelle bzw. vorbereitende Maßnahmen (z.B. Ausschreibungen) notwendig sind, bilden die Finanzansätze im Haushaltsplan 2021 bei den Haushaltsplanungen für die Folgejahre eine steigende Tendenz ab, beispielsweise über 12 Mio. Euro für das Jahr 2022, gut 20 Mio. Euro in 2023 bis zu 23,2 Mio. Euro in 2024:

 

endgültiger HHP 2021

2021

2022

2023

2024

Summe

(2021-2024)

Haushaltsan-sätze in Euro

5.312.000

12.014.100

20.312.100

23.232.100

60.870.100

 

Insgesamt sind bereits für 37 Maßnahmen Mittel im Haushaltsplan hinterlegt.

 

Einen bedeutenden Anteil an der städtischen Finanzierung haben die Maßnahmen zur Steigerung der Nutzung von Solarenergie durch eigene Anlagen und die Förderung privater Anlagen sowie die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Altbausanierung Privater. Diese Mittel lösen hohe Einsparungen bei den CO2-Emissionen aus:

 

Auch für die energetische Sanierungen von Verwaltungsgebäuden in der Bewirtschaftung durch das Städtische Gebäudemanagement werden (gemäß Beschluss des Finanzausschusses vom 2.3.2021, Zweckerweiterung) für die nächsten Jahre Mittel von 9,2 Mio. Euro bereitgestellt.

 

Einige Maßnahmen wurden bislang noch nicht in den aktuellen Haushalt und den Folgejahren aufgenommen. Dies betrifft insbesondere die Finanzierung von Maßnahmen zur Sanierung des städtischen Wohn-Gebäudebestandes. Dazu sowie zu vielen anderen Maßnahmen finden zurzeit im Rahmen der Erstellung des Entwurfs zum Haushaltsplan 2022 interne Abstimmungen statt. Ebenfalls in der Abstimmung befindet sich die Deckung weiterer Personalbedarfe. Dezernatsgespräche zum Haushalt 2022 sind nach derzeitiger Zeitplanung Ende August vorgesehen, die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2022 in den Rat der Stadt Aachen erfolgt am 06.10.2022.

Eine maßnahmenbezogene Gesamtaufstellung zu den bisherigen Ansätzen und zum Sachstand der Maßnahmenumsetzung befindet sich in der Anlage. Außerdem ist eine Auswahl von Maßnahmen in einem Sachbericht detaillierter erläutert, der als weitere Anlage beigefügt ist

 

Weiteres Vorgehen

Seit dem Beginn der Erarbeitung des IKSK haben sich die bundespolitischen Vorgaben sowie das Klimaschutzziel der Stadt geändert: Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021hat der Bundestag am 24. Juni 2021 das Klimaschutzgesetzt geändert. Darin ist für das Jahr 2030 ein Treibhausgas-Reduktionsziel von 65 Prozent (gegenüber 1990) formuliert, bis 2040 sind 88 Prozent Reduktion festgeschrieben, und Treibhausgasneutralität soll bis 2045 erreicht werden. Die EU hat sich im April dieses Jahres auf eine Senkung des CO2-Ausstoßes um 55 Prozent bis 2030 geeinigt.

Die Stadt Aachen selbst hat auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen, welche CO2-Emissionen global noch zulässig sind, um die durchschnittliche globale Erwärmung gemäß dem UN-Klimaschutzbeschluss von Paris unter 2 Grad zu halten, ihr Klimaschutzziel am 22. Januar 2020 angepasst. Die Orientierung am der Stadt Aachen anteilig zustehenden Restbudget an CO2-Emissionen bedeutet de facto eine Klimaneutralität ab 2030 und damit ein gegenüber Bundes- und EU-Politik anspruchsvolleres Ziel.

 

Das IKSK verfolgt bei der bereits im Jahr 2018 erfolgten Analyse der Handlungsoptionen sowie den daraus im Jahr 2019 entwickelten Maßnahmen (Maßnahmenplan 2020 bis 2025) lediglich das Ziel der Halbierung der CO2-Emissionen bis 2030. Es bedarf somit, wie bereits im IKSK angemerkt, einer Fortschreibung der Klimaschutzstrategie bis 2030 und der Erarbeitung weiterer Handlungsvorschläge. Die Verwaltung sondiert bereits in einzelnen Bereichen, wie beispielsweise der Entwicklung von Neubaugebieten, die Bedeutung und Konsequenzen des Zieles der Klimaneutralität ab 2030.

Es ist aber insgesamt eine Anpassung der strategischen Ausrichtung auf das Ziel der Klimaneutralität bis hin zu konkreten Maßnahmenvorschlägen für den Zeitraum 2025 - 2030 notwendig. Daher ist die Beauftragung einer entsprechenden Fortschreibung des IKSK aus Verwaltungssicht notwendig. Eine besondere Herausforderung wird dabei sein, die Handlungserfordernisse und Verantwortlichkeiten auf staatlicher Ebene von den Handlungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene abzugrenzen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Diverse laut Vorlage

 

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

Detaillierte Ausführungen dazu befinden sich  im Erläuterungstext.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

x

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

Die angestrebte CO2-Reduktion lässt sich im Einzelnen, maßnahmenbezogen, dem IKSK entnehmen.

 

 

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Anlagen

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