Entscheidungsvorlage - FB 45/0111/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Verteilung der Fördermittel in Höhe von 94.500€ in 2021 sowie 120.000€ ab 2022 für besonders belastete Grundschulen auf Grundlage der aktuellen Kriterien für zwei Jahre weiterzuführen.

 

  1. Die in 2021 zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 50.000 € werden – unter Berücksichtigung der Zügigkeiten der Schulen  - auf alle 37 Grundschulen verteilt.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung nach zwei Jahren eine Überprüfung der Kriterien vorzunehmen.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Seit 2009 werden über die Mittel aus dem Grundschulfond besonders belastete Grundschulen finanziell unterstützt. Mit dieser Förderung wird angestrebt, die sozialen Unterschiede im Grundschulbereich abzumildern und die Bildungschancen von Schülerinnen und Schüler zu fördern.

 

In den letzten Jahren standen hierfür 94.500 € / Jahr zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2021 wurde der Ansatz für die Mittel des Grundschulfonds, aufgrund der  zusätzlichen Belastung der Schulen sowie der Einschränkungen für die Schülerinnen und Schüler, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden sind, auf 144.500 € erhöht.

Für die Folgejahre ist ein Ansatz von 120.000 € / Jahr vorgesehen.

 

Der Schulausschuss hat letztmalig in seiner Sitzung vom 13.07.2017 die Kriterien zur Verteilung der Mittel aus dem Grundschulfond beschlossen (FB45/0392/WP17). Diese haben laut Beschlusslage für vier Jahre Gültigkeit, so dass sie in diesem Jahr erneut überprüft und bei Bedarf angepasst werden können.

 

  1. Die aktuellen Kriterien sowie Verteilung

Mit o.g. Sitzung hat der Schulausschuss die folgenden Kriterien und deren Gewichtung zur Verteilung der Mittel aus dem Grundschulfonds beschlossen:

 

Kriterium

Multiplikator

Teilnahme Bildungs- u. Teilhabepaket

a)      Mittagsverpflegung

b)      Schulausflüge / Klassenfahrten

c)       Leistungen zur Lernförderung

(= Einkommenskriterium)

2

 

Schuleingangsuntersuchung

Sozialräumliche Auswertung Gesundheitsamt – letzte Welle

Sprache u. Körperkoordination

(= Gesundheitskriterium)

2

Schüler mit Teilnahme an „Deutsch als Zweitsprache“

1

Verteilung des pädagogischen Fachpersonals an Grundschulen

1

Brennpunkt-OGS

1

 

Nach Verabschiedung dieser Förderkriterien wurden die erforderlichen Datensätze durch die Fachabteilung eingeholt und anhand derer die besonders belasteten Grundschulen in der Stadt Aachen ermittelt. Die daraus ermittelte Liste der Grundschulen, die anteilig eine Förderung aus dem Grundschulfonds erhalten, wurde in der Sitzung des Schulausschusses am 07.09.2017 beschlossen.

Diese Schulen erhalten seitdem jährlich eine anteilige Auszahlung aus dem Grundschulfonds, die anhand der von ihnen angegebenen Schülerzahlen ermittelt wird.

  1. Überprüfung der Kriterien /  Datenlage

Aus der Tabelle unter Punkt 2 lässt sich erkennen, dass die Kriterien „Teilnahme Bildungs- und Teilhabepaket“ sowie die Ergebnisse aus der Schuleingangsuntersuchung als besonders relevant angesehen werden und mit dem Multiplikator 2 gewichtet wurden.

 

In Vorbereitung auf die in diesem Jahr anstehende Überprüfung der Kriterien, wurden die entsprechenden Daten angefragt. Hierbei zeigte sich, dass sowohl die Erhebung aktueller Daten als auch die Verlässlichkeit und Validität der angefragten Daten aufgrund der andauernden pandemischen Lage seit Beginn des letzten Jahres problematisch ist. 

 

Die Daten zum Kriterium „Sprache und Körperkoordination“ werden im Rahmen der jährlichen Schuleingangsuntersuchungen durch das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen erhoben. Die Untersuchungswelle für das Schuljahr 2020/2021 konnte jedoch nicht in gewohntem Maße erhoben werden und ist daher für die Fortführung der Daten nicht nutzbar. Ob und in welchem Umfang die Untersuchungen für das Schuljahr 2021/2022 erhoben werden können, wird sich erst nach den Sommerferien bzw. ggfs. erst zu einem noch späteren Zeitpunkt zeigen. Aufgrund der besonderen Rolle des Gesundheitsamts in der Pandemie, sind zudem die Kapazitäten für die Aufbereitung von Daten massiv begrenzt. In der Folge liegen zu diesem Kriterium keine aktuellen Daten vor und es kann lediglich auf die zuletzt ausgewertete Untersuchungswelle 2015-2019 zurückgegriffen werden. Es erscheint wenig sinnvoll, für die Verteilung des Grundschulfonds, die für mehrere Jahre Gültigkeit haben soll, Daten zu nutzen, die bereits mind. zwei Jahre zurückliegen.

 

Die Daten zur Teilnahme am Bildungs- und Teilhabepaket werden unmittelbar bei den Grundschulen erhoben. Eine entsprechende Abfrage wurde im Zeitraum April – Juni 2021 durchgeführt. Trotz der coronabedingten Mehrbelastung an den Schulen, haben sich alle Schulen an der Abfrage beteiligt, so dass die Rückmeldungen vollständig vorliegen.

Die vielen Einschränkungen, die sich aufgrund der andauernden Corona-Pandemie gerade im Schuljahr 2020/2021massiv auf den Schulbetrieb und –alltag ausgewirkt haben, führen zu der Frage, inwiefern die aktuellen Angaben zur Teilnahme am Bildungs- und Teilhabepaket ein realistisches Bild der tatsächlichen Bedarfe widerspiegeln.

Nach Auswertung der Daten ist festzustellen, dass die pandemische Lage mit Distanzunterricht, Hygienekonzepten und Einschränkungen in vielen Bereichen des Schulalltags die abgefragten Daten und ihre Aussagekraft sehr stark einschränken.

Mittagsverpflegung war im Distanzunterricht nicht möglich, bzw. war in Zeiten von Präsenz aufgrund von Hygienevorgaben nicht oder nur eingeschränkt erlaubt. Klassenfahrten konnten bzw. durften gar nicht stattfinden.

Viele Familien haben in den Lockdown-Zeiten keine außerschulischen Förderangeboten wahrgenommen bzw. konnten diese nicht in Anspruch nehmen. Für die Schulen war es kaum möglich, über die vielen zusätzlichen Anforderungen hinaus, Lernförderungen zu organisieren oder anzubieten.

Auch von Seiten der Schulleitungen erfolgten in den Rückmeldungen entsprechende Hinweise.

Die Erhebung relevanter und aktueller Daten, die zeitgleich verlässlich sind und für die nächsten Jahre als Grundlage für die Verteilung der Mittel aus dem Grundschulfonds genutzt werden sollen, ist zusammenfassend zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

  1. Weitere Vorgehensweise / Vorschlag der Verwaltung

 

4.1   Verteilung der „regulären“ Mittel aus dem Grundschulfonds

Seitens der Verwaltung besteht die Hoffnung , dass sich zum  Schuljahr 2022/2023 die Werte wieder einpendeln und damit lediglich das Schuljahr 2020/2021 in Bezug auf die vorhandene Datenlage „ausgeklammert“ werden muss.

 

Aufgrund der Ausführungen unter Punkt 3 der Vorlage wird vorgeschlagen, die bisherigen, auf Grundlage der in 2017 beschlossenen Kriterien -, besonders belasteten Grundschulen für einen begrenzten Zeitraum weiter zu fördern, bis eine verlässliche und realistische Datenlage vorliegt.

Es wird daher vorgeschlagen, eine Neuüberprüfung der Kriterien in 2023 durchzuführen und dem Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen, in der Hoffnung, dass das Schuljahr 2020/2021 als „Ausreißer“ zu sehen ist und keine nachhaltige Einschränkung der Datenlage nach sich zieht. Eine Förderung auf Grundlage der angepassten Kriterien könnte dann ab dem Schuljahr 2023/2024 erfolgen. Sofern sich nachhaltige Veränderungen in Bezug auf die Nutzbarkeit der Daten ergeben, ist in 2023 zu prüfen, wie eine Förderung für die Folgejahre sinnvoll gestaltet werden kann.

 

4.2   Verteilung der zusätzlichen Mittel in 2021 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Wie unter Punkt 1 dieser Vorlage erläutert, wurde der Ansatz für die Mittel des Grundschulfonds für das Haushaltsjahr 2021, aufgrund der  zusätzlichen Belastung der Schulen sowie der Einschränkungen für die Schülerinnen und Schüler, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstanden sind, einmalig um 50.000 € erhöht. Hier ist zu entscheiden, wie eine Verteilung dieses „Zusatz-Budgets“ erfolgt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich drei mögliche Verteilungsschlüssel:

 

a)      Erhöhte Bezuschussung der 14 Grundschulen, die aus dem Grundschulfonds eine Förderung erhalten. Statt 94.500 € wird der vollständige Ansatz in Höhe von 144.500 € auf diese Schulen verteilt. Die Verteilung erfolgt – analog der bisherigen Vorgehensweise - auf Grundlage der Schülerzahlen der Grundschulen aus der Schulstatistik des laufenden Schuljahres.

 

b)      Verteilung des bisherigen Ansatzes von 94.500 € auf die zuvor benannten 14 Grundschulen. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 50.000 € werden – unter Berücksichtigung der Zügigkeiten der Schulen – auf die verbleibenden 23 Grundschulen verteilt, die bislang nicht aus dem „regulären“ Grundschulfonds gefördert werden.

Die zusätzliche Förderung beträgt in diesem Fall ca. 980 € / Zug.

 

c)       Verteilung des bisherigen Ansatzes von 94.500 € auf die zuvor benannten 14 Grundschulen. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 50.000 € werden – unter Berücksichtigung der Zügigkeiten der Schulen  - auf alle 37 Grundschulen verteilt.

Die zusätzliche Förderung beträgt in diesem Fall ca. 630 € / Zug.

 

Von Seiten der Verwaltung wird eine Verteilung auf Grundlage der Variante c) vorgeschlagen.

 

Die zusätzlichen Mittel in 2021 wurden aufgrund der coronabedingten Mehrbelastungen an den Grundschulen bereitgestellt. Die Pandemie hat alle Schulen gleichermaßen gefordert, so dass mit diesen Mitteln auch alle Grundschulen eine zusätzliche Unterstützung erhalten sollten. Dies unabhängig davon, ob sie bereits aus dem Grundschulfonds gefördert werden.

Die Förderung aus dem Grundschulfonds erhalten die in der Anlage aufgeführten 14 Grundschulen, weil bei diesen Schulen, nach Auswertung der beschlossenen Kriterien aus 2017 und unabhängig von der pandemischen Lage, ein Unterstützungsbedarf festgestellt wurde.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

4-030101-909-5; 52910000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

144.500

144.500

360.000

360.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

144.500

144.500

360.000

360.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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