Kenntnisnahme - E 26/0035/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zu sanierungsbedürftigen Verwaltungsgebäuden – Zeitschiene zur Umsetzung „Moderner Arbeitsplätze für alle Mitarbeitenden der Stadt Aachen“Antrag zur Tagesordnung der Fraktion DIE LINKE vom 18.05.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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26.08.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
A) Erläuterungen
Mit o.g. Datum stellte die Fraktion Die Linke den in der Anlage 1 beigefügten Antrag zur Tagesordnung.
Nachfolgend soll zu sanierungsbedürftigen Verwaltungsgebäuden, aktualisierten Planungen und Zeitschiene berichtet werden.
B) Sanierungsbedürftige Verwaltungsgebäude
Zu nennen sind hier in erster Linie die bereits in der Vorlage „Gesamtkonzeption Verwaltungsstandorte“ in 2017 benannten Standorte, die in größerem Umfang saniert werden müssten bzw. auch mit großem Aufwand nicht in zeitgemäße Bürogebäude überführt werden könnten:
- | Reumontstraße |
- | Adalbertsteinweg |
- | Kasinostraße |
Diese Gebäude sollen - wie in 2017 dargestellt und bei der Reumontstraße und dem Adalbertsteinweg auch politisch bereits beschlossen - als Verwaltungsstandorte aufgegeben werden.
Die ursprüngliche Zeitplanung sah vor, die Reumontstraße und den Adalbertsteinweg durch Schaffung von Ersatzflächen mit Fertigstellung des Erweiterungsgebäudes Lagerhausstraße aufzugeben.
Mit einer Fertigstellung des Erweiterungsgebäudes ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor Ende 2026 zu rechnen; auf die Vorlagen und Beschlüsse des Personal- und Verwaltungsausschuss am 29.04.2021 und des Planungsausschusses am 06.05.2021 wird verwiesen.
Somit können die Standorte Reumontstraße, Adalbertsteinweg und die zwischenzeitlich angemietete Aureliusstraße nicht wie vorgesehen aufgegeben und die bestehende und nur als temporäre Lösung gedachte Aufteilung von Dez. V/FB 11 auf mehrere Standorte nicht planmäßig aufgehoben werden.
Aufgrund dieses nunmehr längeren zu überbrückenden Zeitraums werden aktuell (Zwischen) Lösungen durch weitere Anmietungen geprüft.
Die Kasinostraße sollte laut Gesamtkonzeption spätestens nach Realisierung des sog. Südausgangs am Hauptbahnhof als Verwaltungsstandort aufgegeben werden. Auch dieses Vorhaben verschiebt sich nach aktuellem Kenntnisstand erheblich.
Da sich insbesondere in der Kasinostraße der bauliche Zustand seit 2017 deutlich verschlechtert hat und auch die dort verorteten Fachbereiche einen im Bestand nicht zu deckenden Raumbedarf angemeldet haben, werden im Zusammenhang mit der vorgesehenen Aktualisierung des Gesamt-konzeptes Lösungsansätze (z.B. vorzeitige Aufgabe des Gebäudes oder Auslagerung zumindest eines Fachbereichs) geprüft.
Weitere Verwaltungsstandorte mit einem überschaubaren Sanierungsbedarf bzw. eher Anpassungs- und Modernisierungsbedarf, die als Verwaltungs-Standorte erhalten bleiben sollen:
Hackländerstraße: | Fassadensanierung des Turms |
Standesamt: | Dach- und Fassadensanierung und ggfs. Herstellung Barrierefreiheit; Zeitplan und Details der Planungen noch offen |
Lagerhausstraße: | perspektivisch bzw. langfristig Fassadensanierung und Modernisierung erforderlich
|
C) Auswirkungen auf die Nutzer / den Arbeitsalltag
Mit den bereits in 2017 erfolgten politischen Beschlüssen auf der Basis des Gesamtkonzepts zur Unterbringung der Verwaltung wurden den Nutzern der sanierungsbedürftigen Gebäude konkrete Perspektiven aufgezeigt.
Zur Überbrückung des Zeitraums bis zur Realisierung des Erweiterungsgebäudes Lagerhausstraße wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt:
- | Renovierungs- und Möblierungsarbeiten und somit Verbesserung im unmittelbaren Arbeitsumfeld |
- | Anmietungen, um die Raumsituation zu entzerren (z.B. Anmietung der Aureliusstraße; in diesem Zusammenhang wurde auch eine Freiziehung der lärmintensiven straßenseitigen Büros im Erdgeschoss des Adalbertsteinwegs umsetzbar) |
Der Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36) hatte sich vor dem Hintergrund der Perspektive des Erweiterungsgebäudes Lagerhausstraße seinerzeit gegen eine Zwischenanmietung, allerdings noch vor anderer zeitlicher Perspektive, ausgesprochen.
Da sich diese zeitliche Perspektive nunmehr deutlich nach hinten verschoben hat, werden wie bereits unter B) dargestellt aktuell (Zwischen)Anmietungen geprüft.
Dabei stehen nach wie vor die Ziele aus dem Gesamtkonzept im Vordergrund:
- | Vorrangig Aufgabe der Standorte Reumontstraße und Adalbertsteinweg |
- | Suche nach größeren Standorten zur stärkeren Zentralisierung von Verwaltung (die möglichst zeitnah verfügbar und zeitgemäß ausgestattet sind und ohne großen Aufwand / Vorlauf in Nutzung genommen werden können) |
Neue Aspekte im Rahmen der Aktualisierung der Gesamtkonzeption/Suche nach (Zwischen) Anmietungen:
Wie oben geschildert ist ggfs. eine vorzeitige Aufgabe der Kasinostraße und/oder zumindest Berücksichtigung von Flächen für einen der beiden derzeit dort verorteten Fachbereiche im Rahmen der Anmietung(en) angezeigt.
Eine Anmietung von zusätzlichen Flächen (über die reine Aufgabe der Standorte Reumontstraße und Adalbertsteinweg hinaus), da:
- | aufgrund der erheblichen Stellenmehrungen seit 2017 die Situation in Verwaltungsgebäuden erneut angespannt ist und der bereits absehbare Bedarf im Bestand nicht mehr gedeckt werden kann |
- | die Fachbereiche FB11, FB 20 und zwischenzeitlich auch Call Aachen auf mehrere Standorte verteilt sind und eine Zusammenführung im Bestand nicht möglich ist |
- | ggfs. während anstehender Sanierungsarbeiten an Gebäuden, die im Bestand verbleiben sollen, temporäre Teilauslagerungen erforderlich werden (z.B. Sanierung Fassade Turm Hackländerstraße) |
- | freie Kapazitäten für unvorhergesehenes (z.B. temporäre Nutzung durch Prüfungsinstanzen) und zusätzliche Besprechungs-, Sitzungs- und Schulungsräume verfügbar sein sollten
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- | jedes Verwaltungsgebäude standardmäßig über einen Sozialraum und einen Gesundheitsraum verfügen sollte |
D) Ausblick / Zeitschiene / Haushalt
Es ist vorgesehen, ein aktualisiertes Gesamtkonzept im oben dargestellten Sinne in die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 07.10.2021, spätestens jedoch am 02.12.21 einzubringen und parallel die Aufnahme der zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel für Anmietungen für den Haushaltsplanentwurf 2022 vorzusehen.
Es fehlen derzeit noch erforderliche Details für abschließende Entscheidungsvorschläge. Es zeichnen sich jedoch tragfähige und bereits in 2022 umsetzbare Lösungen ab.
Eine Personalratsbeteiligung wird frühzeitig und prozessbegleitend stattfinden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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638,5 kB
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