Kenntnisnahme - E 26/0035/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

A)     Erläuterungen

Mit o.g. Datum stellte die Fraktion Die Linke den in der Anlage 1 beigefügten Antrag zur Tagesordnung.

Nachfolgend soll zu sanierungsbedürftigen Verwaltungsgebäuden, aktualisierten Planungen und Zeitschiene berichtet werden.

 

B)     Sanierungsbedürftige Verwaltungsgebäude

Zu nennen sind hier in erster Linie die bereits in der Vorlage „Gesamtkonzeption Verwaltungsstandorte“ in 2017 benannten Standorte, die in größerem Umfang saniert werden müssten bzw. auch mit großem Aufwand nicht in zeitgemäße Bürogebäude überführt werden könnten:

 

-           

Reumontstraße

-           

Adalbertsteinweg

-           

Kasinostraße

 

Diese Gebäude sollen - wie in 2017 dargestellt und bei der Reumontstraße und dem Adalbertsteinweg auch politisch bereits beschlossen - als Verwaltungsstandorte aufgegeben werden.

 

Die ursprüngliche Zeitplanung sah vor, die Reumontstraße und den Adalbertsteinweg durch Schaffung von Ersatzflächen mit Fertigstellung des Erweiterungsgebäudes Lagerhausstraße aufzugeben.

 

Mit einer Fertigstellung des Erweiterungsgebäudes ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor Ende 2026 zu rechnen; auf die Vorlagen und Beschlüsse des Personal- und Verwaltungsausschuss am 29.04.2021 und des Planungsausschusses am 06.05.2021 wird verwiesen.

 

Somit können die Standorte Reumontstraße, Adalbertsteinweg und die  zwischenzeitlich angemietete Aureliusstraße nicht wie vorgesehen aufgegeben und die bestehende und nur als temporäre Lösung gedachte Aufteilung von Dez. V/FB 11 auf mehrere Standorte nicht planmäßig aufgehoben werden.

 

Aufgrund dieses nunmehr längeren zu überbrückenden Zeitraums werden aktuell (Zwischen) Lösungen durch weitere Anmietungen geprüft.

 

Die Kasinostraße sollte laut Gesamtkonzeption spätestens nach Realisierung des sog. Südausgangs am Hauptbahnhof als Verwaltungsstandort aufgegeben werden. Auch dieses Vorhaben verschiebt sich nach aktuellem Kenntnisstand erheblich.

Da sich insbesondere in der Kasinostraße der bauliche Zustand seit 2017 deutlich verschlechtert hat und auch die dort verorteten Fachbereiche einen im Bestand nicht zu deckenden Raumbedarf angemeldet haben, werden im Zusammenhang mit der vorgesehenen Aktualisierung des Gesamt-konzeptes Lösungsansätze  (z.B. vorzeitige Aufgabe des Gebäudes oder Auslagerung zumindest eines Fachbereichs) geprüft.

 

Weitere Verwaltungsstandorte mit einem überschaubaren Sanierungsbedarf bzw. eher Anpassungs- und Modernisierungsbedarf, die als Verwaltungs-Standorte erhalten bleiben sollen:

 

Hackländerstraße:

Fassadensanierung des Turms

Standesamt: 

Dach- und Fassadensanierung und ggfs. Herstellung Barrierefreiheit; Zeitplan und Details der Planungen noch offen

Lagerhausstraße:

perspektivisch bzw. langfristig Fassadensanierung und Modernisierung erforderlich

 

 

C)     Auswirkungen auf die Nutzer / den Arbeitsalltag

Mit den bereits in 2017 erfolgten politischen Beschlüssen auf der Basis des  Gesamtkonzepts zur Unterbringung der Verwaltung wurden den Nutzern der sanierungsbedürftigen Gebäude konkrete Perspektiven aufgezeigt.

Zur Überbrückung des Zeitraums bis zur Realisierung des Erweiterungsgebäudes Lagerhausstraße wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt:

-           

Renovierungs- und Möblierungsarbeiten und somit Verbesserung im unmittelbaren Arbeitsumfeld

-           

Anmietungen, um die Raumsituation zu entzerren (z.B. Anmietung der Aureliusstraße; in diesem Zusammenhang wurde auch eine Freiziehung der lärmintensiven straßenseitigen Büros im Erdgeschoss des Adalbertsteinwegs umsetzbar)

 

Der Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36) hatte sich vor dem Hintergrund der Perspektive des Erweiterungsgebäudes Lagerhausstraße seinerzeit gegen eine Zwischenanmietung, allerdings noch vor anderer zeitlicher Perspektive, ausgesprochen.

 

Da sich diese zeitliche Perspektive nunmehr deutlich nach hinten verschoben hat, werden wie bereits unter B) dargestellt aktuell (Zwischen)Anmietungen geprüft.

 

Dabei  stehen nach wie vor die Ziele aus dem Gesamtkonzept im Vordergrund:

-           

Vorrangig Aufgabe der Standorte Reumontstraße und Adalbertsteinweg

-           

Suche nach größeren Standorten zur stärkeren Zentralisierung von Verwaltung (die möglichst zeitnah verfügbar und zeitgemäß ausgestattet sind und ohne großen Aufwand / Vorlauf in Nutzung genommen werden können)

 

 

 

Neue Aspekte im Rahmen der Aktualisierung der Gesamtkonzeption/Suche nach (Zwischen) Anmietungen:

Wie oben geschildert ist ggfs. eine vorzeitige Aufgabe der Kasinostraße und/oder zumindest Berücksichtigung von Flächen für einen der beiden derzeit dort verorteten Fachbereiche im Rahmen der Anmietung(en) angezeigt.

Eine Anmietung von zusätzlichen Flächen (über die reine Aufgabe der Standorte Reumontstraße und Adalbertsteinweg hinaus), da:

-           

aufgrund der erheblichen Stellenmehrungen seit 2017 die Situation in Verwaltungsgebäuden erneut angespannt ist und der bereits absehbare Bedarf im Bestand nicht mehr gedeckt werden kann

-           

die Fachbereiche FB11, FB 20 und zwischenzeitlich auch Call Aachen auf mehrere Standorte verteilt sind und eine Zusammenführung im Bestand nicht möglich ist

-           

ggfs. während anstehender Sanierungsarbeiten an Gebäuden, die im Bestand verbleiben sollen, temporäre Teilauslagerungen erforderlich werden (z.B. Sanierung Fassade Turm Hackländerstraße)

-           

freie Kapazitäten für unvorhergesehenes (z.B. temporäre Nutzung durch Prüfungsinstanzen) und zusätzliche Besprechungs-, Sitzungs- und Schulungsräume verfügbar sein sollten

 

-           

jedes Verwaltungsgebäude standardmäßig über einen Sozialraum und einen Gesundheitsraum verfügen sollte

 

 

 

D)     Ausblick / Zeitschiene / Haushalt

Es ist vorgesehen, ein aktualisiertes Gesamtkonzept im oben dargestellten Sinne in die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 07.10.2021, spätestens jedoch am 02.12.21 einzubringen und parallel die Aufnahme der zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel für Anmietungen für den Haushaltsplanentwurf 2022 vorzusehen.

 

Es fehlen derzeit noch erforderliche Details für abschließende Entscheidungsvorschläge. Es zeichnen sich jedoch tragfähige und bereits in 2022 umsetzbare Lösungen ab.

 

Eine Personalratsbeteiligung wird  frühzeitig und prozessbegleitend stattfinden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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