Kenntnisnahme - FB 45/0118/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Datum 22.01.2021 wurde die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder" erlassen, die der Abteilung Schule am 25.01.2021 zuging. Gemäß dieser Förderrichtlinie werden Zuwendungen zur Förderung der Investitionstätigkeit von Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur zur Schaffung zusätzlicher ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler (SuS) der Jahrgangsstufen 1 bis 4 oder zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender Ganztagsangebote für SuS eben dieser Jahrgangsstufen gewährt. Konkret waren für folgende drei Fördersäulen entsprechende Antragsstellungen möglich:

 

  1. Investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung sowie Erschließung von Grundstücken (in unmittelbarem Zusammenhang mit Baumaßnahmen zu dem Ausbau von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten)
  2. Baumaßnahmen (u.a. Modernisierungs-, Sanierungs-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorgenannten Baumaßnahmen)
  3. Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereiche, im Küchen- und Sanitärbereich sowie Außenflächen sowie Beschaffungen, Aufbau und Inbetriebnahme, insbesondere
  • Spiel- und Sportgeräte
  • Hygienevorrichtungen

 

Die Stadt Aachen konnte ein Förderbudget von maximal 2.084.300 € beantragen, wobei die Zuwendung höchstens in Höhe von 85 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt wird.

 

Eine große Herausforderung der Förderrichtlinie bestand darin, dass die Förderanträge bereits gut einen Monat nach Veröffentlichung der Richtlinie, konkret bis zum 28.02.2021, eingereicht werden mussten. Überdies musste zumindest ein Teil der beantragten Fördermaßnahmen bis zum 30.06.2021 begonnen sein, sämtliche Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2021 durchgeführt werden.

 

Vorgehen der Verwaltung

Seitens der Verwaltung wurde unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Förderrichtlinie geprüft, inwieweit Maßnahmen im Rahmen der drei vorbeschrieben Fördersäulen beantragt werden konnten.

 

Investive Begleitmaßnahmen:

Planungsleistungen für etwaige Baumaßnahmen im Bereich der Ganztagsbetreuung konnten nicht zur Förderung beantragt werden. Die Planungsleistungen hätten, wie auch in den anderen Fördersäulen, erst nach dem Erhalt des Förderbescheids bis zum 30.06.2021 beauftragt und bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sein müssen, was aus Sicht der Verwaltung als kaum möglich erachtet wurde.

Überdies wurde zu dem Zeitpunkt der Förderantragstellung die Flächenraumorientierung erarbeitet, die Grundlage für die weiteren Planungen bzw. der Priorisierung der Baumaßnahmen in der Ganztagsbetreuung sein sollte bzw. ist, so dass hier nicht durch etwaige Planungsaufträge vorgegriffen werden konnte.

Baumaßnahmen:

Um Baumaßnahmen innerhalb der Förderrichtlinie zur Förderung anmelden zu können, war es aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben der Richtlinie zwingend notwendig, dass bereits abgeschlossene Planungsleistungen vorliegen, auf Grundlage derer die Baumaßnahme beauftragt werden kann. Dies traf lediglich auf die geplante energetische Sanierungsmaßnahme an dem Gebäude der GGS Am Haarbach zu. Im Rahmen dieser Sanierungsmaßnahme werden das Dach sowie die Fassade (Fensteraustausch in den Klassenräumen) gemäß dem „Aachener Standard" saniert. Überdies erfolgt ein Einbau einer Lüftungsanlage zu dem Verbessern der klimatischen Verhältnisse innerhalb des Schulgebäudes.

 

Der Austausch der Fenster ist bereits zu einem großen Teil abgeschlossen. Gemäß des Bauzeitenplans werden weiteren Arbeiten, wie das Montieren von Blechbekleidungen sowie des Sonnenschutzes, während des laufenden Betriebs und in den Herbstferien erfolgen. Auch die Dachsanierung wird im laufenden Betrieb fortgeführt werden, der Schulbetrieb wird hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt sein.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich voraussichtlich auf rd. 2,066 Mio. €. Es wurden 1.648.968,78 € zur Förderung beantragt, was einer Förderquote von 79,83 % entspricht. Die maximale Förderquote von 85 % wurde nicht erreicht, da die übrigen Mittel aus dem der Stadt Aachen zustehenden Förderbudget für Maßnahmen der dritten Fördersäule beantragt wurden.

 

Ausstattungsinvestitionen:

Im Hinblick auf die Anmeldung der Ausstattungsinvestitionen wurden die Grundschulen mit Ganztagsbetreuung nach ihren Bedarfen bzgl. Ausstattungen/Mobiliar, Spiel- und Sportgeräten sowie Hygienevorrichtungen befragt. Die entsprechenden Rückmeldungen wurden dann im Anschluss auf ihre Förderfähigkeit hin geprüft. Die gemeldeten Bedarfe konnten letztlich in großem Umfang berücksichtigt werden, so dass insgesamt 33 Grundschulen von der Förderung profitieren werden.

 

Daneben wurden weitere Maßnahmen seitens der Verwaltung für die Antragsstellung berücksichtigt, welche in dem laufenden Jahr sowie in den nächsten Jahren bereits für die Umsetzung eingeplant waren. Hierbei handelt es sich sowohl um ohnehin anstehende Ersatzbeschaffungen für defekte Ausstattungen als auch Maßnahmen, die bspw. im Rahmen von Schulhofumgestaltungen vorgesehen waren und folglich nur noch zu einem geringen Teil zu Lasten des städtischen Haushalts gehen.

 

Die beantragten Ausstattungsinvestitionen haben ein Gesamtvolumen in Höhe von 512.154,38 €, so dass in dieser Fördersäule eine Fördersumme in Höhe von 435.331,22 € (85 %) beantragt wurde. Die Gesamtkosten setzen sich aus Kosten für Ausstattungen/Mobiliar i. H. v 414.887,54 €, Kosten für Spiel- und Sportgeräte i. H. v. 83.073,21 € sowie Kosten für Hygienemaßnahmen i. H. v. 14.193,63 € zusammen. Die Bewilligung erfolgte in gleicher Höhe.

 

Diverse Ausschreibungen wurden zwischenzeitlich in die Wege geleitet und einige Maßnahmen auch bereits beauftragt.

 

Zusammenfassung

Insgesamt konnte die maximale Fördersumme in Höhe von 2.084,300,00 € ausgeschöpft werden. Für den Eigenanteil i. H, v. 76.823,16 € konnten entsprechende Deckungen angeboten werden, da für einige Maßnahmen vor Bekanntgabe der Förderrichtlinie bereits Haushaltsmittel angemeldet wurden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

1) 5-030101-800-00600-810-3, 68110000

2) 5-030101-800-00600-810-3, 78310000

3) 5-030101-800-00600-810-3, 78320000

4) 5-030101-800-00600-810-3, 78350000

5) 5-030101-900-00100-992-1, 68110000

6) 5-030101-900-00100-992-1, 78150000

7) 5-030101-900-00100-992-1, 78650000

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschrie-bener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1) 435.300

5) 1.648.900

435.300

1.648.900

0

0

0

2.084.200

Auszahlungen

2) 96.078,00

3) 11.967,05

4) 404.154,95

6) 1.648.900

7) 851.100

96.078,00

11.967,05

404.154,95

1.648.900

851.100

0

0

0

3.012.200

Ergebnis

-928.000

-928.000

0

0

0

-928.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

1) 1-030101-800-7, 52560000

2) 1-030101-800-7, 57110040

 

konsumtive Auswirkungen

Teilansatz

2021

Fortgeschrie-bener Teilansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1) 404.154,95

2) 11.967,05

404.154,95

11.967,05

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-416.122

-416.122

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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