Entscheidungsvorlage - FB 45/0122/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung einen Förderantrag aus dem

Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021 für die Aus- und Umbaumaßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen in der Tageseinrichtung für Kinder Weißhausstraße 2 zu stellen und damit die Schaffung von 34 neuen Plätzen zu fördern.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Durch den Wegfall von Jugendamtbudgets im Rahmen des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025 und des Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021 und der Einführung einer Ausbaugarantie werden gemäß der Beschlüsse der KJA-Vorlagen „Vorstellung des Kita-Investitionsprogramms NRW 2025“ vom 14.10.2019 und „Statusbericht über den Stand der Anträge aus dem Kita-Investitionsprogramm NRW 2025 und 5. Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021 sowie Förderantrag für die städtische Kita Jackstraße“ vom 15.06.2021 Einzelfallentscheidungen über Maßnahmen mit dem Schwerpunkt zur Schaffung neuer Plätze dem Kinder- und Jugendausschuss vorgelegt.

 

  1. Konkretes Projekt: Aus- und Umbau Kita Weißhausstraße 2

Die aktuelle Kita Weißhaussstraße bietet räumlich Platz für insgesamt sieben Gruppen. Bisher belegt wurden jedoch nur fünf Gruppen. Durch die Fördermittel sollen Aus- und Umbaumaßnahmen, wie die Herrichtung eines Schlafraums für die U3-Kinder sowie die Ausstattung für 34 neu geschaffene Plätze finanziert werden. Die nahegelegene Fachhochschule Aachen, die selbst Räume in dem Gebäude der Kita nutzt, hat mit rund 2.000 Mitarbeitern einen großen Bedarf an Betreuungsplätzen. Bei der Stadt Aachen stellte sie einen Antrag auf Förderung der zwei geplanten neuen Gruppen, die für die Fachhochschule vorgehalten werden sollen. Der Antrag wurde genehmigt, sodass die Einrichtung der Gruppen noch in diesem Jahr umgesetzt werden kann.

 

  1. Fördermittel

Aus dem Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021 können für die genannte Baumaßnahme bis zu 90 % der individuellen Förderhöchstbeträge pro Platz für die Schaffung neuer Plätze über Fördermittel generiert werden. Die restlichen 10 % werden durch den Träger, im vorliegenden Fall Villa Luna, erbracht.

 

Demnach kann bei einer Aus- und Umbaumaßnahme zur Schaffung neuer U6-Plätze ein Höchstbetrag von 15.000 € pro Platz gefördert werden, für die Ausstattung von geeigneten Räumen sowie für die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks 3.500 € pro neu geschaffenem Platz. Insgesamt sollen durch die Maßnahme 12 neue U3- und 22 neue Ü3-Plätze geschaffen werden. Die durch den Träger geschätzten Kosten umfassen insgesamt 134.500 €. Durch die aufgeschlüsselte durch den Träger geschätzte Kostenverteilung für den Aus- und Umbau und für die Ausstattung könnte eine Zuwendung i. H. v. 116.550 € beantragt werden.

 

Geförderte Aus- und Umbaumaßnahmen müssen 10 Jahre, geförderte Ausstattungsmaßnahmen 5 Jahre für den Zweck der jeweiligen Förderung genutzt werden (Zweckbindung).

 

 

 

  1. Beschlussvorschlag

 Die Verwaltung empfiehlt den Kinder- und Jugendausschuss die Verwaltung zu beauftragen, 

 einen Antrag auf Förderung von 34 neuen Plätzen zu stellen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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