Kenntnisnahme - FB 36/0085/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen hat den Tagesordnungsantrag gestellt, einen Sachstandsbericht zum Ratsantrag: Nr. 070/18 Cityspielplatzkonzept abzugeben. Die Verwaltung wird gebeten, die aktuelle Lage der innerstädtischen Spielplätze und Spielmöglichkeiten vorzustellen und zur Situation rund um das Spielschiff in der Ursulinenstraße zu berichten. Darüber hinaus sollen akute Maßnahmen zur Verbesserung der Spielsituation innerhalb des Grabenrings vorgestellt werden.

 

Die flächenmäßige Versorgung mit Spielangeboten ist  im Bereich der Innenstadt im Vergleich zu den anderen Bezirken und Sozialräumen des Bezirkes Mitte mit rund 2 qm Spielfläche im Verhältnis zur Einwohnerzahl von Kindern und Jugendlichen als gering anzusehen. Laut Raumanalyse (basierend auf radialen Einzugsgebieten) des Spielplatzkonzeptes ist die Versorgung mit Spielangeboten demnach gewährleistet.

 

Im äußeren Grabenring sind 16 Spielplätze und 4 Spielpunkte vorhanden. Im Bereich des inneren Grabenringes befinden sich insgesamt 4 Spielplätze (Großkölnstraße, Jakobstraße/Judengasse, Lindenplatz und Hermann-Heusch-Platz). Um weiterhin ein zeitgemäßes und bedarfsgerechtes Spielangebot vorhalten zu können, sollen in den nächsten Jahren drei der 4 Plätze (Großkölnstraße, Lindenplatz und Hermann-Heusch-Platz) mit einer vorgeschalteten Bürger*innenbeteiligung umgeplant werden. Darüber hinaus sind 2 Spielpunkte (Augustinergasse und Buchkremerstraße) im Bereich des inneren Grabenrings vorhanden. Für den Spielpunkt Augustinergasse ist für 2022 eine Umplanung vorgesehen. Ein weiterer neuer Spielpunkt wird zurzeit in der Alexanderstraße ausgebaut.

Zwei der Spielmöglichkeiten können aktuell nicht genutzt werden. Der Rutschenturm des Spielplatzes Großkölnstraße und das Spielschiff des Spielpunktes Buchkremerstraße mussten aufgrund von überarbeiteten DIN-Bestimmungen rückgebaut werden. Das weitere Vorgehen und der zukünftige Standort des Schiffes werden zurzeit in Absprache mit dem Künstler, der das Objekt geschaffen hat, noch geklärt. Eine Variante ist eine „DIN-gerechte“ Umgestaltung durch den Künstler und die anschließende Aufstellung an einem neuen Standort in der Stadt Aachen. Im Umfeld (500 m Radius) des Spielpunktes Buchkremerstraße befinden sich vier Spielplätze und vier Spielpunkte.

 

Grundsätzlich orientiert sich die Tendenz der zeitlichen Umsetzung der größeren Maßnahmen an der gesamtstädtischen Prioritätenliste und an zeitlichen Vorgaben von Förderprojekten. Die Umsetzung kleinerer Maßnahmen ist abhängig vom akutem Bedarf, finanziellen Beteiligungen der Bezirke und der gesamtstädtischen Prioritätenliste. Aufgrund der Analyseergebnisse besteht im gesamtstädtischen Vergleich für einen Großteil der innerstädtischen Plätze eine erhöhte Priorität in Bezug auf die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen.

 

In den letzten Jahren sind der Spielplatz Sandkaulstraße und der Spielpunkt Adalbertstraße komplett erneuert worden und erfreuen sich großer Beliebtheit. Als Highlight ist sicherlich auch der Spielplatz Suermondtpark/Richardstraße, der im Jahr 2016 komplett umgestaltet wurde, zu nennen.

In der Alexanderstraße, Nähe Hotmannspief wird zurzeit im Zuge der Erneuerung des Sitzplatzes ein Klettergerät für jüngere Kinder neu aufgestellt.

 

Für die Spielplätze Großkölnstraße, Mattiashofstraße, Hermann-Heusch-Platz, Lindenplatz, Franzstraße, Stromgasse/Mühlenberg, und Hirschgraben sind langfristig auf Grundlage des Spielplatzkonzeptes Umplanungen vorgesehen. Fünf weitere Spielplätze (Am Lavenstein, Paugasse, Marienplatz, Bergdriesch und Veltmanplatz) sollen zukünftig durch kleinere Maßnahmen und Teilsanierungen aufgewertet werden.

Ein möglicher neuer Spielpunkt bzw. Spielplatz könnte zukünftig im Bereich Büchel entstehen. Die Anlage einer temporären „Grünfläche“ auf dem Gelände ist ab 2022 vorgesehen.

Des Weiteren ist in der Klappergasse eine Bachoffenlegung im Rahmen des Förderprojektes Bachoffenlegung Innenstadt geplant, was einen weiteren neuen Spielpunkt je nach Gestaltung

aufzeigen kann.

Darüber hinaus wird die Verwaltung die Erstellung eines Cityspielplatzkonzeptes und die Idee einer Spiellinie mit mehreren kleinen Punkten im Innenstadtbereich prüfen. Hierzu und für weitere Spieleinrichtungen könnten z. B. Mittel von Förderprojekten zur Entwicklung der Innenstadt genutzt werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

x

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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