Kenntnisnahme - FB 45/0123/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen als Bauherrin/Auftraggeberin hat sich verpflichtet, Kindertagesstätten zeitgemäß zu sanieren, zu erweitern und neu zu errichten. Dazu gehören baufachliche Aspekte und Kriterien der Gesundheitsverträglichkeit, der Energieeffizienz und der Nachhaltigkeit.

 

Einen politischen Beschluss, nach Kriterien des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundes oder nach denen der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zu bauen, gibt es in Aachen bis heute nicht.

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement hat die Betriebsleitung beauftragt, bis Ende 2021 dazu ein Konzept zu erstellen und in die politische Diskussion einzubringen.

 

Die im Zusammenhang mit dem Thema „Nachhaltigkeit im KiTa-Bau“ vorerst notwendigen Informationen, Vorgaben, Bindungen und Bestimmungen wurden – unabhängig von dem noch ausstehenden Gesamtkonzept für nachhaltige öffentliche Hochbauten in Aachen - in einem Raumbuch „Kindertagesstätten - Leitfaden + Ausstattung“ zusammengefasst (siehe Anlage).

Diese basieren auf den „Aachener Planungsbausteinen“, die bereits in 03/2010 vom Planungsausschuss beschlossen wurden.

 

Es soll Planern und Investoren frühzeitig, also bereits bei Bewertungen von Bestandseinrichtungen und deren Sanierung oder Erweiterung, oder im Vorentwurfsstadium einer Neubaumaßnahme, als Leitfaden dienen und Hilfestellung bei der Lösung der Aufgabe sein.

 

Die enthaltenen Inhalte beziehen sich sowohl auf baurechtliche Vorgaben als auch auf Vorgaben der Unfallkasse NRW und des Landschaftsverbandes Rheinland. Der Leitfaden wird zeitnah um ein Kapitel zum Thema Mobilität ergänzt. In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 24.08.2021 werden weitere Hinweise in einem Vortrag ergänzend vorgestellt.

 

Vorschlag der Verwaltung:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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