Entscheidungsvorlage - FB 11/0042/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Stelle im Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst (FB 37) für die Werkfeuerwehr des Universitätsklinikums Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- Daniel Laufen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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26.08.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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01.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen für den Stellenplan 2021 die Einrichtung einer Stelle im Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst (FB 37), ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 11 LBesO A, für die Leitung der Feuerwehreinsatzzentrale in der Werkfeuerwehr des Universitätsklinikums Aachen.
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen für den Stellenplan 2021 die Einrichtung einer Stelle im Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst (FB 37), ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 11 LBesO A, für die Leitung der Feuerwehreinsatzzentrale in der Werkfeuerwehr des Universitätsklinikums Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Aufgaben der Werkfeuerwehr des Universitätsklinikums Aachen (WF UKA) werden seit dem 01.09.2000 durch die Berufsfeuerwehr der Stadt Aachen übernommen. Die Aufgabenübernahme erfolgt mit 100%iger Kostendeckung durch das Land NRW als originärer Aufgabenträger. Im vergangenen Jahr 2020 ist der Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Werkfeuerwehr des UKA (BEP 2020) fortgeschrieben worden (vergleichbar Fortschreibung Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan für das Stadtgebiet).
Infolge dessen sind bereits im abgeschlossenen Stelleneinrichtungsverfahren für den Stellenplan 2021 zusätzliche Stelleneinrichtungen eingeplant und beschlossen worden.
Im Nachgang zu den vg. Stelleneinrichtungen ist in den weiteren Schritten zur Umsetzung des BEP 2020 zusätzlicher Stellenbedarf für die Leitung der Feuerwehreinsatzzentrale der WF UKA (FEZ) identifiziert worden.
Auszug aus dem BEP 2020: „Die Feuerwehreinsatzzentrale erfüllt als zentrale Anlaufstelle für automatische Meldungen von Brandmeldetechnik sowie telefonische Hilfeersuchen eine wichtige Grundfunktion im gesamten Gefahrenabwehrkonzept. Eine zielgerichtete Abfrage der Hilfeersuchen durch erfahrene und ortskundige Disponenten ist Grundvoraussetzung für einen zeitgerechten Einsatzablauf bei den erforderlichen Hilfsfristen. Auf Grund der Komplexität des Klinikhauptgebäudes und des Versorgungsgebäudes heben sich die Anforderungen zur Datenversorgung und notwendigen Fachkunde in der FEZ nochmal deutlich von anderen, vergleichbaren Werkfeuerwehren ab (u. a. auch vergleichbare Kliniken mit mehr kleinräumigeren Einzelgebäuden).
Die Feuerwehreinsatzzentrale erfüllt alle Aufgaben einer Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst und ist damit in ihrer Grundstruktur einschließlich Systeme und Arbeitsweisen den öffentlichen Leitstellen gleichzustellen.“
Gemäß BEP 2020 ist zur Sicherstellung einer auch zukünftig leistungsfähigen Struktur der FEZ u. a. die Benennung einer verantwortlichen Funktion für die FEZ innerhalb der Führungsstruktur der Werkfeuerwehr erforderlich, die die Gesamtverantwortung für die FEZ innerhalb der Leitungsebene der Werkfeuerwehr, die Schnittstellen zum UKA und zur Leitstelle der StädteRegion Aachen wahrnimmt.
Die aktuelle Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplans für die Werkfeuerwehr des Universitätsklinikums Aachen ist auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Brandschutzmängel im UKA erfolgt. Die zusätzlichen Stelleneinrichtungen können dabei z. T. als Kompensationsmaßnahmen dienen. Insofern empfiehlt die Verwaltung hierzu auch eine unterjährige Stelleneinrichtung im laufenden Stellenplan 2021 und schnellstmögliche Stellenbesetzung. Die Funktion wird aus haftungsrechtlichen Gründen bereits durch Priorisierung in der Geschäftsverteilung von einer vorhandenen Feuerwehrkraft wahrgenommen. Infolge einer unterjährigen Stelleneinrichtung könnten die Aufgaben dauerhaft und mit Planstelleneinweisung verbunden übertragen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0,- € | 30.700 € | 0,- € | 276.000 € | 0,- € | 0,- € | |
Personal-/ Sachaufwand | 0,- € | 30.700 € | 0,- € | 276.000 € | 0,- € | 0,- € | |
Abschreibungen | 0,- € | 0,- € | 0,- € | 0,- € | 0,- € | 0,- € | |
Ergebnis | 0,- € | 0,- € | 0,- € | 0,- € | 0,- € | 0,- € | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0,- € | 0,- € |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer neuen Stelle im feuerwehrtechnischen Dienst, ausgewiesen nach A 11 LBesO A. Gemäß KGSt - Materialien 2020/2021 sind hierfür jährlich 92.000 € anzusetzen. Da mit einer offiziellen Besetzung der Stelle frühestens ab dem 01.09.2021 gerechnet werden kann, werden für das Jahr 2021 nur anteilige Personalkosten kalkuliert (4/12 x 92.000 € = 30.700 €). Die Kosten werden vollständig durch das Land NRW erstattet.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |