Entscheidungsvorlage - FB 56/0082/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilhabe an digitalen Angeboten ermöglichen – Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 21.04.2021 und Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 03.02.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Verfasst von:
- FB 56/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
24.06.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
01.09.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Vorschlägen der Verwaltung zu folgen und eine entsprechende Richtlinie zur Förderung der Teilhabe an digitalen Angeboten zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt eine entsprechende Richtlinie zur Förderung der Teilhabe an digitalen Angeboten in der dann vorliegenden Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Datum vom 03.02.2021 stellt die CDU-Fraktion den als Anlage beigefügten Ratsantrag. Er verfolgt das Ziel, dass finanzschwache Bürger*innen bei der Anschaffung von digitalen Endgeräten sowie dem Erwerb der zu deren Betrieb notwendigen Kenntnisse finanziell unterstützt werden.
Aufgrund des gemeinsamen Beschlussvorschlags der im Rat vertretenen Fraktionen vom 22.02.2021 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung vom 25.02.2021 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Maßnahme „Fonds zur Förderung der Digitalisierung von Bedürftigen“ einmalig für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 200.000 Euro beschlossen.
In seiner Sitzung vom 24.05.2021 hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, Richtlinien für die Vergabe der Mittel zu erstellen.
1. Zielgruppe
Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien wurden durch die Schulverwaltung der Stadt Aachen mit digitalen Endgeräten für den Distanzunterricht ausgestattet. Die Schulverwaltung hat insgesamt 3.630 Geräte über das Sofortausstattungsprogramm zur Verfügung gestellt. Sollte darüber hinaus noch ein Bedarf bestehen, können beim JobCenter bzw. beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII für Schüler*innen für digitale Endgeräte beantragt werden. Die Bedarfe für Kinder und Jugendliche sind daher durch die bestehenden Förderungen ausreichend abgedeckt.
Transferleistungsempfänger im erwerbsfähigen Alter verfügen in der Regel über digitale Endgeräte und sind in der Lage digitale Angebote zu nutzen. Fehlende Kenntnisse können über Schulungen im Rahmen der Arbeitsförderungen erlangt werden.
Bei der Gruppe der älteren Menschen fehlen entsprechende Unterstützungsangebote. Sie verfügen oft nicht über digitale Endgeräte und ihnen fehlen auch häufig die Kenntnisse, diese richtig zu bedienen. Die Pandemie hat gezeigt, dass die Nutzung von digitalen Angeboten immer wichtig wird. Online-Banking, Einkaufen im Internet, die online Buchung von Terminen( z.B. im Schwimmbad oder im Corona-Testzentrum) und auch die Ausweitung von digitalen Angeboten der Behörden machen die Nutzung von digitalen Endgeräten oft unentbehrlich, auch für ältere Menschen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Fördermittel für finanzschwache Bürger*innen im Rentenalter einzusetzen. Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln sollte das Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente sein und der Bezug von Grundsicherung im Alter oder Wohngeld.
2. Förderung von digitalen Endgeräten
Durch die Fördermittel sollte der Kauf von digitalen Endgeräten gefördert werden. Die Höhe der Förderung kann sich an den Vorgaben der Arbeitsagentur für Arbeit für die digitalen Endgeräte für Schüler orientieren und auf maximal 350 Euro begrenzt werden. Gleichzeitig muss jedoch auch die sachgerechte Nutzung des Endgerätes gewährleistet sein.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Kauf von digitalen Endgeräten mit maximal 350 Euro zu fördern. Die Bewilligung der Kosten wird an die Teilnahme an einer Schulung zum Umgang mit digitalen Endgeräten gekoppelt, bzw. an den Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse vorhanden sind.
3. Schulungen
In der Stadt Aachen gibt es derzeit acht Begegnungszentren für ältere Menschen, zwei weitere sind in Planung. Die Begegnungszentren sind im Stadtgebiet verteilt und in ihren Quartieren verwurzelt. Die Mitarbeiter kennen die Bürger im Quartier und deren Bedürfnisse. Bereits jetzt bieten die Begegnungszentren Unterstützung beim Umgang mit digitalen Endgeräten an. Dieses Angebot sollte in Kooperation mit der VHS ausgeweitet werden. Diesbezügliche Gespräche werden zeitnah mit den einzelnen Begegnungszentren geführt.
Die Volkshochschule Aachen hat Expertise im Bezug auf niederschwellige Bildungsangebote für den Umgang mit mobilen Endgeräten, und sie hat Konzepte für Schulungen in den Begegnungszentren in zwei Formaten:
"Wie bediene ich iPad und iPhone?" mit sechs Unterrichtsstunden an zwei Terminen für 48 € pro Teilnehmer*in. Inhalte: Fachbegriffe wie SIM-Card, Edge, 3G, Home-Button oder Multitasking werden verständlich und praktisch erläutert. Welches Zubehör ist sinnvoll und wichtig? Die Themen beginnen mit dem grundsätzlichen Kennenlernen der Geräte und der Bedienung mittels Fingergesten, beispielsweise zum Öffnen und Schließen von Apps.
"Wie bediene ich mein Android-Smartphone und -Tablet?" mit acht Unterrichtstunden an zwei Terminen für 59 € pro Teilnehmer*in. Inhalte: Betriebssystem-Einstellungen; Telefonieoptionen und Kontakte verwalten; Kalender und Aufgaben verwalten; SMS-Nachrichten; das Google-Konto und der Play-Store; im Internet surfen; Verwendung im In- und Ausland (Vertrag / Prepaid)
Beide Angebote können ab sechs Teilnehmer*innen durchgeführt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kosten für die Schulungen in den Begegnungszentren aus Fördermitteln zu zahlen und den Bürger*innen eine kostenlose Teilnahme zu ermöglichen.
Außerdem schlägt die Verwaltung vor, die Kosten für die Teilnahme an anderen Schulungen zum Thema „Umgang mit digitalen Endgeräten“ auch aus Fördermitteln zu übernehmen.
Die entsprechenden Richtlinien zur Förderung der Teilhabe an digitalen Angeboten wird derzeit in Absprache mit dem Fachbereich Recht und Versicherung erarbeitet und wird dem Rat der Stadt Aachen am 01.09.2021 zur Entscheidung vorgelegt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Im Haushalt 2021 ist unter dem PSP-Element 4-050101-941-3 ein Betrag in Höhe von 200.000 Euro für die Maßnahme „Fonds zur Förderung der Digitalisierung von Bedürftigen“ eingeplant.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
72 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
86,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
129,4 kB
|