Entscheidungsvorlage - FB 61/0210/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewohnerparken "K" (Kruppstraße);hier: Erweiterung der Zone "K"
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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|
25.08.2021
| |||
●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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02.09.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:
- Den im beigefügten Plan dargestellten Erweiterungsbereich „K” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner*innen einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan (Anlage 2) festzulegen.
- Im Bewohnerparkbereich „K“ alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinnutzungspflicht zu belegen, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis „K" werden von der vorgegebenen Parkgebühr befreit.
- Die folgenden Straßen werden zusätzlich als Bewohnerparkzone „K" mit dem Zeichen 290 StVO und dem Zusatz „mit Parkschein frei" ausgeschildert:
- Intzestraße
- Kühlwetterstraße zwischen Süsterfeldstraße und Bahngelände
- Republikplatz zwischen Süsterfeldstraße und Bahngelände
- Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten wird auf die Zeit von montags bis samstags von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr festgesetzt.
- Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf eine Begrenzung der Höchstparkdauer wird zugunsten von Besucher*innen verzichtet.
- Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
- Die Erweiterung der Bewohnerparkzone "K" soll schnellstmöglich erfolgen.
- Die Einführung wird durch einen Informationsflyer für Bürger*innen begleitet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
- Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
- Sonderparkberechtigt sind:
a) Hauptwohnsitzler*innen, die mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz fahren (Kennzeichenmitnahme möglich).
b) Hauptwohnsitzler*innen, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c) Hauptwohnsitzler*innen, die an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.
d) Hauptwohnsitzler*innen, die eine Ausbildung machen, ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.
e) Hauptwohnsitzler*innen, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.
f) Darüber hinaus erhalten Familienangehörige und nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone hat eine Ausnahmegenehmigung. Diese bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.
- Die Kruppstraße zwischen Kühlwetterstraße und Bunsenstraße wird in Fahrtrichtung Kühlwetterstraße als Einbahnstraße, Radfahrer*innen frei, eingerichtet.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung, die Erweiterung der Bewohnerparkzone „K“ für die Straßen in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und die Einrichtung der Kruppstraße zwischen Kühlwetterstraße und Bunsenstraße als Einbahnstraße, Radfahrer*innen frei zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:
- Den im beigefügten Plan dargestellten Erweiterungsbereich „K” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner*innen einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan (Anlage 2) festzulegen.
- Im Bewohnerparkbereich „K“ alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinnutzungspflicht zu belegen, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis „K" werden von der vorgegebenen Parkgebühr befreit.
- Die folgenden Straßen werden zusätzlich als Bewohnerparkzone „K" mit dem Zeichen 290 StVO und dem Zusatz „mit Parkschein frei" ausgeschildert:
- Intzestraße
- Kühlwetterstraße zwischen Süsterfeldstraße und Bahngelände
- Republikplatz zwischen Süsterfeldstraße und Bahngelände
- Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten wird auf die Zeit von montags bis samstags von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr festgesetzt.
- Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf eine Begrenzung der Höchstparkdauer wird zugunsten von Besucher*innen verzichtet.
- Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
- Die Erweiterung der Bewohnerparkzone "K" soll schnellstmöglich erfolgen.
- Die Einführung wird durch einen Informationsflyer für Bürger*innen begleitet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
- Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
- Sonderparkberechtigt sind:
a) Hauptwohnsitzler*innen, die mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz fahren (Kennzeichenmitnahme möglich).
b) Hauptwohnsitzler*innen, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c) Hauptwohnsitzler*innen, die an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.
d) Hauptwohnsitzler*innen, die eine Ausbildung machen, ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.
e) Hauptwohnsitzler*innen, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.
f) Darüber hinaus erhalten Familienangehörige und nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone hat eine Ausnahmegenehmigung. Diese bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand:
Die Ergebnisse der Voruntersuchung zur geplanten Erweiterung der Bewohnerparkzone „K“ wurden in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 11.11.2020 und des Mobilitätsausschusses am 18.02.2021 beraten.
Die Ergebnisse der Parkraumuntersuchung im Untersuchungsgebiet zeigten eine hohe Auslastung (ca. 93 %) der öffentlichen Parkstände. Die Kraftfahrzeuge der Bewohner*innen stellten zu keinem Erhebungszeitpunkt die Mehrheit der angetroffenen Fahrzeuge (max. 3,6 % um 21:00 Uhr) dar. In allen Bereichen war der Anteil der Kraftfahrzeuge, die nicht den Bewohner*innen des Untersuchungsgebietes zuzuordnen waren, sehr hoch.
Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt, für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Erweiterung der Bewohnerparkzone "K" (Kruppstraße) zu erstellen und diese in einer Informationsveranstaltung den Bürger*innen vorzustellen.
Plangebiet:
Die geplante Erweiterung der Bewohnerparkzone „K“ (Kruppstraße) (siehe Anlage 1) schließt sich südwestlich an die bestehende Zone „K“ an. Sie wird im Nordwesten durch die Kühlwetterstraße, im Südwesten durch die Geschwister-Scholl-Straße und im Südosten durch die Turmstraße begrenzt (Anlage 2).
Zum Plangebiet gehören somit folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte:
- Claßenstraße Hausnr. 2 und 11
- Geschwister-Scholl-Straße gerade Hausnr. 18-20 und ungerade Hausnr. 15 – 23
- Intzestraße
- Kühlwetterstraße Hausnr. 8
- Republikplatz ungerade Hausnr. 9 – 17
- Süsterfeldstraße ungerade Hausnr. 3 – 7
- Turmstraße Hausnr. 46
Information der Bürger*innen:
Alle Haushalte in der bestehenden Zone „K“ und der Erweiterung „K“ wurden mittels eines Informationsflyers über die geplante Erweiterung der Zone „K“ informiert und eingeladen, sich an dem Planungsprozess zu beteiligen. Die Information der Bürger*innen wurde aufgrund der Corona-Pandemie nicht in Form einer Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die Verwaltung stellte stattdessen den Bürger*innen die Planung der Zonenerweiterung „K“ in zwei unterschiedlichen Formaten zur Verfügung, so dass die Bürger*innen das für sie beste Informationsmedium auswählen konnten. Die Planung wurde sowohl als vertonte und verschriftlichte Präsentation im Internet als auch als Druckerzeugnis, das im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor ausgelegt war, angeboten. Planung und ausführliche Erläuterungen zur Planung und Einrichtung der Bewohnerparkzone „K“ standen im Zeitraum 14.6. bis 2.7.2021 und im Internet auch noch darüber hinaus für Interessierte zur Verfügung.
Für ein Feedback, Hinweise und Rückfragen aus der Bürgerschaft stand neben einer direkten Ansprechpartnerin und einer projektspezifischen Mailadresse, auch ein eigens für die Bürgerbeteiligung konzipierter Fragebogen bereit. Dieser bot die Möglichkeit, ein Meinungsbild aus der Bevölkerung einzufangen und individuelle Rückmeldungen zur Planung (Anlage 4) abzugeben.
Bis zum 8.7.2021 wurden 30 Fragebögen ausgefüllt. 9 davon mit individuellen Anmerkungen und Hinweisen. Alle telefonischen und schriftlichen Anmerkungen und Hinweise von Bewohner*innen, Arbeitnehmer*innen/Arbeitgeber*innen und Besucher*innen wurden in Anlage 3 zusammengefasst.
Daraus abgeleitet wird die Einrichtung der Zonenerweiterung „K“ durch die Bewohner*innen befürwortet. Arbeitnehmer*innen /Arbeitgeber*innen bewerten die Erweiterung der Zone ebenfalls überwiegend positiv bis neutral.
Die Möglichkeit tagsüber und abends einen Parkplatz in der Zone zu finden wurde als mangelhaft bis ungenügend bewertet, wobei die Situation tagsüber noch angespannter empfunden wird als abends.
Planung
Zur Erweiterung der Bewohnerparkzone "K" wurde eine entsprechende Planung erstellt (Anlage 6). Alle Parkplätze im öffentlichen Straßenraum, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze ausgeschildert sind, sollen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden.
Mit der Erweiterung der Bewohnerparkzone wurden auch die Parkplätze der bestehenden Zone „K“ im Hinblick auf den politischen Grundsatzbeschluss „Freie Wege für freie Bürger" überprüft. Ziel ist es, das aufgeschulterte Parken (Gehwegparken), das derzeit in der Paul-Röntgen-Straße Hausnummer
4 bis 8 und der Kruppstraße zwischen Bunsenstraße und Kühlwetterstraße existiert zu unterbinden.
Im Abschnitt Paul-Röntgen-Straße Hausnummer 4 bis 8 sollen die Parkplätze entfallen. Ein Verlegen der Parkplätze auf die Fahrbahn ist im Hinblick auf die verbleibende Restfahrbahnbreite (< 3,00 m) nicht möglich. Der Gehweg hat eine Breite von 2,50 m. Es entfallen ca. 9 Parkplätze.
Das aufgeschulterte Parken auf dem südlichen Gehweg der Kruppstraße zwischen Kühlwetterstraße und Bunsenstraße wird in Fahrbahnrandparken geändert. Zum weitgehenden Erhalt des bestehenden Parkangebotes soll die verbleibende 3,50 m breite Fahrbahn zu einer Einbahnstraße in Fahrtrichtung Kühlwetterstraße ausgeschildert werden. Dadurch wird z.B. ein Schleichverkehr zwischen Bendplatz/Kühlwetterstraße und Turmstraße/Pontwall unterbunden und auch bei Großveranstaltungen auf dem Bendplatz kann das Wohngebiet vom Parksuchverkehr entlastet werden. Auf der südlichen Straßenseite der Kruppstraße werden die notwendigen Feuerwehraufstellflächen mit entsprechenden Haltverbots-Abschnitten angeordnet. Der Radverkehr bleibt in beiden Richtungen zugelassen.
Berechtigtenkreis
Einen Bewohnerparkausweis sollen, unter Anlehnung an die beschlossene Regelung der Stadt Aachen, Bewohner*innen erhalten, die in der Bewohnerparkzone “K” ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus folgende Kriterien erfüllen:
a) mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz fahren (Kennzeichenmitnahme möglich)
b) ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen
c) an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.
d) eine Ausbildung machen, ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird
e) ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen
Darüber hinaus sollen Familienangehörige und nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in der Bewohnerparkzone „K“ hat, eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Diese bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.
Bewohner*innen erhalten nur einen Bewohnerparkausweis pro Person.
Beschilderung
Die Beschilderung der öffentlichen Parkplätze erfolgt mit VZ 290/292 StVO mit Zusatz "mit Parkschein frei" (analog der 30 km/h-Zonen).
Höchstparkdauer
Um auswärtigen Angehörigen und Besuchern*innen die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier analog des Bereiches „K“, keine Höchstparkdauer festgelegt werden.
Gebührenpflichtzeit
Die Gebührenpflichtzeit der Parkscheinautomaten in der Zone „K“ wurden in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 9.6.21 und im Mobilitätsausschuss am 20.05.21 auf Montag – Samstag von 9 bis 21 Uhr ausgeweitet und sollen auch hier analog der Zone „K“ festgelegt werden.
Parkgebühren
Die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring bis Stadtgrenze), wie auch für die Zone „K“ beschlossen, gelten.
Kosten
Zur Einrichtung der Bewohnerparkzone "K" wurden für 3 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 22.500 Euro kalkuliert. Ausreichende Mittel stehen im Haushalt im PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" zur Verfügung.
Überwachungskräfte
Notwendige Personalstellen für die Überwachung der Zonenerweiterung „K“ sollen im Stellenplan des kommenden Jahres durch Fachbereich 32 berücksichtigt und i.V. m. Fachbereich 11 geprüft werden.
Verwaltungsvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor:
1. Den im beigefügten Plan dargestellten Erweiterungsbereich „K” mit Bewohnerparkausweis für Bewohner*innen einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan (Anlage 2) festzulegen.
2. Im Bewohnerparkbereich „K“ alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinnutzungspflicht zu belegen, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis „K" werden von der vorgegebenen Parkgebühr befreit.
3. Die folgenden Straßen werden zusätzlich als Bewohnerparkzone „K" mit dem Zeichen 290 StVO und dem Zusatz „mit Parkschein frei" ausgeschildert:
• Intzestraße
• Kühlwetterstraße zwischen Süsterfeldstraße und Bahngelände
• Republikplatz zwischen Süsterfeldstraße und Bahngelände
4. Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten wird auf die Zeit von montags bis samstags von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr festgesetzt.
5. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf eine Begrenzung der Höchstparkdauer wird zugunsten von Besucher*innen verzichtet.
6. Die Sonderparkberechtigung gilt von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
7. Die Erweiterung der Bewohnerparkzone "K" soll schnellstmöglich erfolgen.
8. Die Einführung wird durch einen Informationsflyer für Bürger*innen begleitet.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
10. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30,00 € festgesetzt.
11. Sonderparkberechtigung sind:
a) Hauptwohnsitzler*innen, die mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz fahren (Kennzeichenmitnahme möglich).
b) Hauptwohnsitzler*innen, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.
c) Hauptwohnsitzler*innen, die an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.
d) Hauptwohnsitzler*innen, die eine Ausbildung machen, ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.
e) Hauptwohnsitzler*innen, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.
f) Darüber hinaus erhalten Familienangehörige und nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone hat eine Ausnahmegenehmigung. Diese bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.
12. Die Kruppstraße zwischen Kühlwetterstraße und Bunsenstraße wird in Fahrtrichtung Kühlwetterstraße als Einbahnstraße, Radfahrer*innen frei, eingerichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschriebener Ansatz 2021* | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 232.500 | 232.500 | 667.500 | 667.500 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 232.500 | 232.500 | 667.500 | 667.500 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120202-921-9 "Einrichtung Bewohnerparken" | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021** | Fortgeschriebener Ansatz 2021** | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 40.000 | 40.000 | 90.000 | 90.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 40.000 | 40.000 | 90.000 | 90.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
| |||||
*Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 222.500 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 10.000 €
** Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 30.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 10.000 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Begründung:
Aus vergleichbaren Bewohnerparkzonenprojekten und dessen Evaluation in den vergangenen Jahren, wie z.B. Zone „E“, „E2“, „T“, „V“ und „Z“ kann nachgewiesen werden, dass die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zur Entlastung der Parkplatzsituation in einem definierten Bereich beiträgt und der hohen Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Raum entgegenwirkt.
Dabei wird die Parkraumnachfrage durch gebietsfremde Personen deutlich reduziert. Entsprechend erhöhen sich die Chancen für Bewohner*innen im unmittelbaren Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Es entstehen weniger Park-Such-Verkehre innerhalb der Zone, was wiederum zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen beiträgt. Außerhalb der Bewohnerparkzone kann es durch mögliche Verlagerungseffekte jedoch zu einer Erhöhung der Park-Such-Verkehre kommen, so dass im Hinblick auf die Gesamtstadt die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz nicht eindeutig ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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234,4 kB
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|||
4
|
(wie Dokument)
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107,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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817,6 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|