Entscheidungsvorlage - FB 62/0007/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, an zwei Straßennamenschildern der „Erzbergerallee“ Zusatzschilder zur Erläuterung des Straßennamens mit folgendem Text beizufügen:

 

„Matthias Erzberger (1875 – 1921), Zentrumspolitiker

Unterzeichner des Waffenstillstandsvertrages von 1918 zur Beendigung

des Ersten Weltkrieges. Er wurde von Rechtsradikalen ermordet.“


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ein Anwohner der Erzbergerallee machte durch eine Mail an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte darauf aufmerksam, dass die Straßennamensschilder der Erzbergerallee keinen Hinweis auf den Namensgeber enthalten. Dies sei bedauerlich, da sich gerade in diesem Jahr der 100. Jahrestag seiner Ermordung jährt.

 

Die Stadt Freiburg hat 2018 bei einer Straßenumbennung den Namen Matthias Erzberger vergeben und ein Zusatzschild zur Erläuterung angefügt. Zur Begründung wurde ausgeführt:

 

Matthias Erzberger (1875 - 1921):

Als Bevollmächtigter der deutschen Regierung und Leiter der Waffenstillstandskommission unterzeichnete Matthias Erzberger 1918 in Compiègne den Waffenstillstand mit den Alliierten zur Beendigung des Ersten Weltkrieges. Erzberger war wegen seiner Befürwortung des Versailler Vertrages und seiner Steuerreform zur Sanierung der Reichsfinanzen Opfer rechtsradikaler Hetze. Er wurde 1921 von politischen Gegnern in Bad Griesbach im Schwarzwald ermordet.

 

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, analog zum Vorgehen der Stadt Freiburg den Straßennamenschildern am Beginn und am Ende der „Erzbergerallee“ Zusatzschilder zur Erläuterung des Straßennamens mit folgendem Text beizufügen:

 

„Matthias Erzberger (1875 – 1921), Zentrumspolitiker

Unterzeichner des Waffenstillstandsvertrages von 1918 zur Beendigung

des Ersten Weltkrieges. Er wurde von Rechtsradikalen ermordet.“


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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