Kenntnisnahme - FB 36/0083/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt & Klimaschutz nimmt den Sachstand zur Bildung einer Genossenschaft Klima-Region Aachen eG zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, die Klima-Region Aachen eG für die Aufbauphase auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung mit je 25.000 Euro in drei Jahren zu unterstützen.  Darüber hinaus wird die Beteiligung der Stadt an der Klima-Region eG angestrebt. Unter der Voraussetzung, dass das entsprechende Anzeigeverfahren gegenüber der Bezirksregierung positiv abgeschlossen wurde, empfiehlt der Ausschuss dem Rat, eine entsprechende Vereinbarung zwischen Genossenschaft, Stadt und Städteregion Aachen zu treffen.

 

Rat: Der Rat nimmt den Sachstand zur Bildung einer Genossenschaft Klima-Region Aachen e.G. zur Kenntnis. Er beschließt, die Klima-Region Aachen eG für die Aufbauphase auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung mit je 25.000 Euro in drei Jahren zu unterstützen.  Er stimmt der Beteiligung der Stadt an der Klima-Region Aachen e.G. unter der Voraussetzung zu, dass das Anzeigeverfahren gegenüber der Bezirksregierung positiv abgeschlossen wurde und  eine entsprechende Vereinbarung zwischen Genossenschaft, Stadt Aachen und Städteregion Aachen getroffen wird.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Modell zur Genossenschaft Klima-Region Aachen wurde dem Ausschuss mit der Vorlage zur  Sitzung vom 20. April 2021 vorgestellt. In dieser Vorlage wurde ausgeführt, dass noch die Beteiligung der Städteregion zu klären und eine konkrete Ausgestaltung einer Vereinbarung aller Beteiligten, also zwischen der Genossenschaft, der Stadt Aachen sowie der Städteregion, erforderlich ist.

Der Aspekt der Beteiligung der Städteregion wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität der Städteregion am 27. Mai 2021 (Top Ö13) behandelt. Auch dort wurde die Verwaltung beauftragt, unter Berücksichtigung der vorliegenden Rahmenbedingungen eine entsprechende Vereinbarung zwischen Städteregion und Stadt Aachen zur Einrichtung einer Energiegenossenschaft zu entwerfen und das Ergebnis zur Beratung erneut vorzulegen.

In der Zwischenzeit wurde nunmehr ein erster Vereinbarungsentwurf zwischen der bestehenden EWV-Bürgerenergie e.G., der Städteregion Aachen und der Stadt Aachen erstellt.

 

Außerdem wurde die Bezirksregierung gebeten, die Möglichkeit der Mitgliedschaft der Stadt Aachen in der Genossenschaft bereits im Vorfeld des vorgeschriebenen Anzeigeverfahrens zu prüfen. Diese Voranfrage wurde außerhalb des regulären Anzeigeverfahrens gestellt, um eventuelle rechtliche Schwierigkeiten frühzeitig zu eruieren. Der Verwaltung liegt eine Stellungnahme der Bezirksregierung vor. Hierbei kamen diverse Hürden zu Tage, die Genossenschaft gemäß ihrer Satzung mit den Belangen der Gemeindeordnung (GO) in Einklang zu bringen. Dies betrifft zum Beispiel den Widerspruch, dass das geplante Modell der Klima-Region auf die Beteiligung vieler Bürgerinnen und Bürger basiert, die GO jedoch vorschreibt, dass die Kommune die Entscheidungskompetenz bzw. –mehrheit innehat. Ein Gespräch mit der Bezirksregierung, um die Lösungsvorschläge der Verwaltung zu erörtern, steht zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus. Die Verwaltung bemüht sich um eine schnellst mögliche Klärung. Auch die EWV-Bürgerenergie eG benötigt Planungssicherheit, da die Frist für die satzungsgemäße Mitgliederversammlung ausläuft. Über das Ergebnis der Voranfrage soll in der Sitzung berichtet werden. Sofern die bestehenden kommunalrechtlichen Hürden ausgeräumt werden können, wird die Verwaltung die Vereinbarung zwischen StädteRegion, Stadt Aachen und der Bürgerenergie e.G. sowie die Satzung der Klima-Regio n Aachen e.G. zur nächsten Sitzung des Fachausschusses am 30.11.2021 vorlegen.  

 

Das Modell der Klima-Region stellt aus Sicht der Verwaltung ein vorbildliches, innovatives und attraktives Instrument zur Einbindung bürgerschaftlichen Engagements in den Klimaschutz dar. Deshalb schlägt die Verwaltung im Falle einer kommunalrechtlich unzulässigen Beteiligung der Stadt Aachen an der Klima-Region Aachen eG vor, dieses wirksame Instrument für den Klimaschutz in der Aufbauphase finanziell zu unterstützen.

 

Erforderliche Vereinbarung

Gegenstand der Vereinbarung ist die Unterstützung der Stadt Aachen zur Bildung einer Bürger*innen-Genossenschaft Klima-Region Aachen. Letztere bietet für alle Teile der Gesellschaft ein neues ergänzendes Angebot, einen Beitrag für den lokalen Klimaschutz zu leisten: Es kann einerseits die Unterstützung der Genossenschaft zum Bau von Solar- und Energieeffizienz-Anlagen oder zur Ertüchtigung von Anlagen, deren Energieeffizienz optimiert werden soll, in Anspruch genommen werden. Andererseits kann jede/jeder seine CO2-Emissionen bei der Klima-Region Aachen kompensieren und ihren/seinen Beitrag zur klimaneutralen Region leisten. Zentrales Anliegen der Klima-Region Aachen wird die Reduktion von lokalen CO2-Emissionen sein.

 

Die Unterstützung der Stadt Aachen wird laut dieser Vereinbarung abhängig gemacht von folgender Voraussetzung:

Auf der nächsten Mitgliederversammlung der EWV-Bürgerenergie e.G. wird die Satzung entsprechend der Intention der Klima-Region, der Verknüpfung einer moderaten Renditeorientierung für Bürgerfinanzierung mit freiwilligen Beiträgen von CO2-Kompensatoren, im Sinne des von Wertsicht entwickelten Geschäftsmodells, geändert. Diese Satzungsänderung wurde bereits mit dem Rheinisch-westfälischen Genossenschaftsverband abgestimmt. Wesentliche Aspekte sind

  • die Änderung von Firma und Sitz, d.h. Namensänderung in Klima-Region Aachen e.G. und Sitz in Aachen
  • die Änderung von Zweck und Gegenstand, d.h. CO2-Reduktion als zentraler Zweck sowie Ergänzung um Energieeffizienz und das Kompensationsmodell
  • ein Vertrag zwischen der Klima-Region Aachen e.G. und der Wertsicht GmbH über die Zusammenarbeit zur Umgestaltung der EWV-Bürgerenergie e.G. zur Klima-Region und zum Aufbau des zu Grunde liegenden Geschäftsmodells für die Klima-Region.

 

In der Vereinbarung werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, folgende Unterstützungsleistungen von Stadt / StädteRegion Aachen in Aussicht gestellt

  • Mittelbereitstellung von 25.000 Euro jeweils von Stadt und StädteRegion jeweils für die Jahre 2021, 2022 und 2023 unter der Zweckbindung der fachlichen Begleitung zum Aufbau/Betrieb der Klima-Region durch die Wertsicht GmbH. Die Zweckbindung zur Verwendung dieser Mittel ist in der Vereinbarung detailliert aufgeführt. Sie enthält im Wesentlichen die Aufgaben bzw. Leistungen, die in einem Vertrag zwischen der Klima-Region Aachen e.G. und der Wertsicht GmbH festzuschreiben sind.
  • Unterstützung bei der Kommunikation/Bekanntmachung des Angebotes der Klima-Region, z.B. über Klimaschutzmanagement und Wirtschaftsförderung sowie Netzwerke der Verwaltung, zwecks Findung von Umsetzungsprojekten, Genossen sowie an einer Kompensation interessierten Bürger*innen und Unternehmen.

 

In dem Fall,  dass das erforderliche Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung im positiven Sinne erfolgt und der Rat der Stadt Aachen der Mitgliedschaft zustimmt, wären weitere Bestandteile der Vereinbarung, dass

  • Stadt und/oder Städteregion Aachen in einem Gremium der Genossenschaft vertreten sind und dies in die Satzung aufgenommen wird und
  • die Mitgliedschaft mit einem Mitgliedsbeitrag von 500 Euro erfolgt.

 

 

 

Fazit

Eine Vereinbarung zur Festsetzung der notwendigen Rahmenbedingungen für eine Unterstützung der Genossenschaft Klima-Region Aachen durch die Stadt Aachen wurde entwickelt. Unter der Voraussetzung, dass diese von allen Partnern unterzeichnet wird und die darin aufgeführten Bedingungen erfüllt werden, erbittet die Verwaltung die Freigabe der finanziellen Mittel zur Unterstützung der Aufbauarbeit der Klima-Region Aachen eG unter den beschriebenen Rahmenbedingungen.

Wenn das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung positiv abgeschlossen wird, befürwortet die Verwaltung darüber hinaus die Mitgliedschaft in der Genossenschaft.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

2021, PSP 4-140101-943-4, 52910000, Beratung CO2-Reduktion

2022, 2023 PSP 4-140101-932-1, 52910000, Klimaschutz

 

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

50.00,00€*)

0

210.000,00€ **)

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Die Kosten für das beschriebene Vorhaben betragen je 25.000€ für 3 Jahre.

*) Bei dem PSP-Element 4-140101-943-4, 52910000, Beratung CO2-Reduktion stehen in 2021 ausreichende Mittel zur Verfügung. Der Ansatz 2021 beträgt 50.000€.

**) Gemäß Haushaltsplan 2021 betragen die Ansätze bei PSP-Element 4-140101-932-1, 52910000, Klimaschutz für die Jahre 2022 bis einschl. 2024 je 70.000€.

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

x

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

Nicht

 

x

 

nicht bekannt

Die angestrebte CO2-Reduktion beträgt (laut Ermittlung durch Wertsicht, siehe Erläuterungen) nach drei Jahren rund 3.300 Tonnen CO2, also gemittelt 1.100 Tonnen CO2 pro Jahr.

 

 

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Anlagen

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