Kenntnisnahme - FB 61/0182/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Um den Verkehr in Städten effizienter, sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten, werden im Zuge von „Smart City Strategien“ zunehmend neue Technologien eingesetzt.

 

Die Fachverwaltung (hier: die Fachbereiche FB61 und FB02) befasst sich intensiv mit vielfältigen Themen und Projekten im Bereich Digitalisierung und Mobilität.

 

So wurde in den vergangenen Monaten unter anderem

 

  • eine Meldeplattform für Radbügel veröffentlicht, über die Bürger*innen Bedarfe an Radbügeln online melden konnten,
  • Wärmebildkameras für die kontinuierliche Echtzeiterfassung von Verkehrsmengen entlang den Rad-Vorrang-Routen errichtet,
  • im Rahmen der Aktion „AachenErradeln“ mit dem Aachener StartUp RydeUp das Thema Incentivierung des Radverkehrs intensiviert,
  • die verschiedenen Möglichkeiten und Technologien zur Erfassung von Bewegungsprofilen evaluiert sowie eine Umsetzung vorbereitet,
  • ein Testkorridor für automatisierte und vernetze Mobilität entlang der Vaalser Straße vorbereitet, auf dem neue Technologien erprobt werden können,
  • weitere Förderprojekte bzw. -gelder im Kontext der Digitalisierung akquiriert sowie
  • die Veranstaltungsreihe „Expert*innendialog im Verkehrsmanagement“ zum Austausch mit anderen Städten und Kommunen gestartet.

 

Insgesamt lassen sich die folgenden sechs übergeordneten Tätigkeitsfelder im Kontext der Digitalisierung und Mobilität, in denen die Abteilung aktiv ist, kategorisieren:

 

(I)                  Automatisierte und vernetzte Mobilität

(II)                Mobility as a Service (MaaS)

(III)              Verkehrsdatenerfassung und -verwertung

(IV)              Intelligentes Parken

(V)                Digital Services

(VI)              Bürger*innen Partizipation

 

Der jeweilige Fokus liegt dabei stets auf der konkreten Umsetzung bzw. Anwendung der Digitalisierung bzw. der entsprechenden Technologien.

 

In den Ausschusssitzungen wird präsentiert.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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