Entscheidungsvorlage - FB 61/0204/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Der Anlass für die Flächensuche der 4. Feuer- und Rettungswache ist der im Mai 2018 aufgestellte Brandschutzbedarfsplan. Dieser hat u.a. das Ergebnis, dass Bereiche der Innenstadt, des südwestlichen Stadtgebietes und der Bereich Preuswald weder durch die Berufs- noch durch die Freiwillige Feuerwehr fristgerecht erreicht werden können. Aufgrund der Abdeckungsdefizite ist eine strukturelle Anpassung mit einer vierten Feuerwache unausweichlich.

 

Flächenbedarf

Zusammenlegung von Feuer- und Rettungswache

Neben der Notwendigkeit einer 4. Feuerwache wird im Rettungsdienstbedarfsplan auch eine notwendige Ergänzung der Rettungsmittelvorhaltung im westlichen Einsatzbereich von mindestens einem Rettungswagen (RTW) im 24h-Dienst und einem RTW im 12h-Dienst definiert. Die Unterbringung der zusätzlichen Einsatzkräfte und -mittel in der bestehenden Rettungswache 7 (Vaalser Straße) ist nicht möglich, da in dem Gebäude weder weitere Fahrzeugeinstellplätze noch dann ausreichend große Sozialräume zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist das Gebäude in seiner Konstruktion und Ausbildung stark sanierungsbedürftig. Weiterhin wird die Verlagerung eines der beiden Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF), die derzeit an der Feuer- und Rettungswache 1 (Stolberger Straße) stationiert sind, ins südliche oder westliche Kernstadtgebiet vorgeschlagen. So können die Eintreffzeiten in der Kernstadt optimiert und eine Verbesserung der Versorgung der außerhalb liegenden Stadtbezirke erreicht werden. Der Rettungsdienstbedarfsplan wurde im Nachgang zum Brandschutzbedarfsplan erstellt.

Die Kombination Berufsfeuerwehr (BF) und Rettungsdienst (RD) ist zwingend notwendig, um kurzfristig auf hohe Einsatzspitzen im Rettungsdienst reagieren zu können, was in der Bedarfsplanung berücksichtigt wurde. Sofern diese Reaktionsmöglichkeit nicht gegeben ist, ist eine höhere Regelvorhaltung im Rettungsdienst die Folge. Die Feuerwehren wirken per Gesetz im Rettungsdienst mit und die baulichen sowie betrieblichen Synergieeffekte bei kombinierten Standorten sind immens, was sich auf die Wirtschaftlichkeit und den Flächenverbrauch auswirkt. Eine Trennung von BF und RD ist aus feuerwehrfachlicher Sicht daher praktisch ausgeschlossen. Aufgrund dieser Abläufe wurde die Stationierung im Einsatzbereich West an der neu zu planenden 4. Wache der Berufsfeuerwehr als gesetzt angesehen.

 

Zusammenlegung Feuer- und Rettungswache mit Freiwilliger Feuerwehr

Für die Freiwillige Feuerwehr wird im Brandschutzbedarfsplan die Verlagerung mehrerer Standorte gutachterlich festgelegt. Unter anderem soll der Löschzug Nord, der sein Einsatzgebiet im südwestlichen und westlichen Bereich der Kernstadt hat, einen Standort in seinem eigentlichen Ausrückebereich finden. Derzeit ist die Einheit im Ausrückebereich des Löschzuges Laurensberg an der Feuer- und Rettungswache 3 (Mathieustraße) untergebracht. Durch die im Brandschutzbedarfsplan vorgesehene Verlagerung des Löschzuges Nord in sein eigentliches Ausrückegebiet wird eine weitere geeignete Fläche im süd-westlichen Bereich der Kernstadt benötigt.

Die Anbindung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr an die 4. Feuer- und Rettungswache wiegt nicht so schwer wie beim Rettungsdienst, hat aber den Vorteil, dass durch eine Zusammenlegung die Möglichkeit besteht, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr mit Sonderfahrzeugen, die durch die Berufsfeuerwehr an einem Standort nicht in den Einsatz gebracht werden können (weil die Berufsfeuerwehr-Einsatzkräfte bereits im Einsatz sind), ausrücken können.

Neben den operativen Synergieeffekten ermöglicht aus baulicher Sicht eine Zusammenlegung der Freiwilligen- mit der Berufsfeuerwehr eine Flächeneinsparung im Bereich der Technik-, sowie im Bereich der Verkehrs- Nutzungs- und Sanitärflächen. Hierzu zählen z.B. Heizungs- und Klimatechnik, Laufwege, Aufzüge und Treppenhäuser, Schulungsräume, Dusch- und Toilettenanlagen, Zuwegungen, Erschließungsanlagen, Abstandsflächen usw. Der Bau eines Gebäudes im Vergleich zu mehreren führt weiterhin zu Kosteneinsparungen in den Handwerker- und Ingenieurleistungen, da diese über eine einmalige Leistung abgedeckt werden. Eine Verlegung der Gebäudenutzung für die Freiwillige Feuerwehr außerhalb des Grundstückes Siegel könnte bis zu einer Verdopplung der obengenannten Leistungen und damit der davon abhängigen Kosten bedeuten.

Auch würde dafür ein separates Grundstück benötigt, was laut dem aktuellen Standardmuster für Feuerwehrgerätehäuser mindestens 2.200m² haben sollte.

Verkehr und Lärmemissionen werden sich dadurch ebenfalls auf eine weitere Quelle in der Stadt verlagern. Die Verwaltung hält daher aus funktionalen Gründen, aber auch aufgrund der entstehenden Synergieeffekte, der Kosteneinsparung sowie der Reduktion des Flächenverbrauchs eine Zusammenlegung für sinnvoll und geboten.

Gleichwohl prüft die Verwaltung derzeit, ob in dem vorgenannten Suchraum und, falls ja, unter welchen Voraussetzungen geeignete Alternativflächen dieser Größenordnung zur Verfügung stehen. Über das Ergebnis der Prüfung wird schnellstmöglich berichtet.

 

Flächenbedarf insgesamt

Die aktuelle Planung einer Feuer- und Rettungswache mit angeschlossener Einheit der Freiwilligen Feuerwehr sieht derzeit die Stationierung eines Basis-Löschzuges der Berufsfeuerwehr mit zugehörigen Sonderfahrzeugen (fünf Hallenstellplätze), die Stationierung von insgesamt drei RTW und einem NEF inklusive erforderlicher Fahrzeuge für den Spitzenbedarf des Rettungsdienstes bzw. als technische Reserve (fünf Hallenstellplätze, davon einer zur Fahrzeugwäsche und Desinfektion geeignet) und die Einrichtung einer Einheit der Freiwilligen Feuerwehr mit den zugehörigen vier Einsatzfahrzeugen (auf drei Hallenstellplätzen, auf einem Stellplatz werden zwei kleine Fahrzeuge hintereinander abgestellt) vor. Die Festlegung der notwendigen Flächen und Raumgrößen ergibt sich u.a. aus der DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“, der DIN 13049 „Rettungswachen“, den Gesetzen und Vorschriften des Arbeitsschutzes (z.B. ArbSchG und ASR), den Regelwerken der Unfallversicherer (z.B. GDUV 205-008 und 49) und Erkenntnissen aus den Betriebsabläufen anderer Feuer- und Rettungswachen (örtlich und überörtlich).

Für die Grundfläche des vorgesehenen Gebäudes sind die insgesamt 13 Hallenstellplätze im Erdgeschoss prägend. Hinzu kommen im Erdgeschoss notwendige Flächen für die Vorhaltung der Einsatzbekleidung, Hygienebereiche und einzelne Lagerflächen für Verbrauchsmaterialien und Werkstätten für kleinere Handwerksarbeiten. In den Obergeschossen werden Büro- und Arbeitsplätze z.B. für die Berichtserfassung, Sozialräume wie Küche und Speiseraum, Aufenthalts- und Ruheräume für die Bereitschaftszeiten sowie Schulungsräume und Sportübungsflächen vorgesehen. Die Größe der Flächen bzw. die Anzahl der Ruheräume wurde an dem im Dienst befindlichen Personal inklusive Flächen für die Mitarbeitenden, die sich in den Praxisabschnitten der Ausbildung befinden (Laufbahnausbildung Feuerwehr und Ausbildung Notfallsanitäter*in intern/extern), definiert. Hinzu kommen Flächen für Verkehrswege (u.a. Rutschschächte zu den Fahrzeughallen), Sanitärräume und Flächen für die Gebäudetechnik.

Es sind Außenflächen erforderlich, die ein hinderungsfreies Ein- und Ausfahren der Einsatzfahrzeuge in die Fahrzeughallen ermöglichen. Die Rangier- und Übungsflächen müssen groß genug sein, um alle dort stationierten Einsatzfahrzeuge außerhalb der Halle abstellen und die Fahrzeugfunktionen (Feuerlöschkreiselpumpe, Hydraulikaggregate, Drehleiter) überprüfen zu können. Diese genannten Flächen gemeinsam sind auch hinreichend, um einfache Einsatzübungen durchzuführen, die regelmäßig erforderlich sind. Der Stellplatzbedarf für Kfz und Fahrräder ergibt sich aus den notwendigen Stellplätzen für Mitarbeiter*innen von Berufsfeuerwehr und Rettungsdienst (45 Stellplätze), dem Bedarf für die Freiwillige Feuerwehr, die zumeist mit dem Pkw zum Einsatz kommen (15 Stellplätze) und Flächen für Besucher und Dienstfahrzeuge, die nicht in den Fahrzeughallen abgestellt werden. Die Verwaltung überprüft, ob sich insbesondere der Stellplatzbedarf durch ein intelligentes Mobilitätskonzept soweit möglich und sinnvoll reduzieren lässt. Dabei ist allerdings der Bedarf für die Freiwillige Feuerwehr nicht reduzierbar, da dieser einsatzbezogen und damit zeitrelevant ist. Weder eine Auslagerung der Stellplätze in die Umgebung noch eine alternative Beförderung ist hier sinnvoll. Für die Berufsfeuerwehr und den Rettungsdienst hingegen sollen Alternativen geprüft werden, ohne dabei die umliegenden Wohnquartiere zu belasten. Hinweise hierzu finden sich im Kapitel 4.5.

 

Flächensuche

Im Brandschutzbedarfsplan wurde für die 4. Feuerwache die optimale Lage im Stadtgebiet ermittelt. Diese befindet sich im Bereich Brüsseler Ring/Lütticher Straße.

Die Flächensuche wurde mit einer Mindestflächengröße von 5.000m² begonnen. Diese Größe ist die Mindestgröße für eine Feuerwache, aber ohne weitere Einheiten des Rettungsdienstes und der Freiwilligen Feuerwehr. Auch wenn frühzeitig klar war, dass eine Zusammenlegung von Feuerwache, Rettungsdienst und Freiwilliger Feuerwehr erhebliche Vorteile mit sich bringt und angestrebt werden sollte, wurde bei der Flächensuche dennoch von der kleinstmöglichen Fläche ausgegangen, um tatsächlich alle Optionen abdecken zu können. Da im Suchraum Brüsseler Ring / Lütticher Straße  keine verfügbaren Flächen/Grundstücke zur Verfügung stehen, wurde der Flächensuchraum entsprechend erweitert.

Die Flächensuche erfolgte schrittweise durch Überprüfung von Reserveflächen. Hierbei wurde auf das Siedlungsflächenmonitoring NRW (SFM) und den zwischenzeitlich genehmigten Flächennutzungsplan AACHEN*2030 (FNP) zurückgegriffen, aus denen alle Reserveflächen > 2.000m² hervorgehen. Die Analyse der beiden Grundlagen ergab, dass auch im erweiterten Suchraum keine geeigneten brachliegenden Flächen vorhanden sind. Die Nichteignung von Flächen resultiert vor allem aus ungünstigen Flächenmerkmalen (Topographie, Zuschnitt, Lage im Raum etc.).

In einem weiteren Schritt wurden alle bebauten bzw. genutzten Flächen im Suchraum mit mindestens 5.000 m², die sich im Eigentum der Stadt Aachen befinden, eingehender untersucht. Die Analyse dieser Flächen ergab, dass alle im Suchraum vorhandenen Flächen mit Nutzungen belegt sind und diese auch zukünftig für diese Nutzungen erhalten bleiben werden. Hierzu zählen vor allem Flächen für den Gemeinbedarf (Schulen, Kindergärten usw.), Wohnbauflächen und Grünflächen (Friedhöfe, Park- und Kleingartenanlagen usw.). Einzig in der Kategorie der Sportanlagen ergab sich ein mögliches Potenzial bei den untergenutzten Sportplätzen.

Darüber hinaus wurden in einem dritten Schritt bebaute Flächen privater Eigentümer betrachtet und hier zwei weitere Potenziale gefunden.

Insgesamt wurden die Flächen anhand diverser Kriterien eingehender untersucht. Die Kriterien waren:

     (1)  nicht in der Verfügungshoheit der Stadt Aachen

     (2)  Fläche nicht ausreichend groß

     (3)  sensible Lage im Regionalen Grünzug

     (4)  Lage außerhalb des Suchraums

     (5)  Abdeckungsgrad der zu schützenden Bevölkerung ungünstiger als der Standort Siegel

     (6)  aktuell für einen anderen dringenden Bedarf genutzt

 

Folgende Flächen wurden untersucht:

  • Ehemaliger Sportplatz „Heidbenden“ (3, 5, 6 als Flüchtlingsunterkunft)
  • Ehemalige Fläche des Landesbetriebes NRW Karl-Marx-Allee 220 (1, 3, 5)
  • Fläche Camp Hitfeld (1, 4, 5)
  • Fläche Monschauerstraße “Eismännchen” (teilweise 1, 2, 3)
  • Siegelallee / Robert-Schuman-Straße (3)

 

Die Untersuchung ergab, dass bei jeder Fläche Hemmnisse für die Realisierung einer Feuer- und Rettungswache  vorhanden sind. In der Gesamtbewertung erhielt die Fläche Siegelallee/Robert-Schumann-Straße die beste Bewertung. Bei den anderen vier Flächen sind so starke Restriktionen vorhanden, dass diese in der Summe dazu führen, dass die Flächen für die vierte Feuer- und Rettungswache  nicht geeignet sind. Zwar liegt auch die Fläche Robert-Schuman-Straße / Siegelallee im Bereich eines regionalen Grünzugs. Aufgrund der nachgewiesenen fehlenden Flächenalternativen und der an dieser Stelle vergleichsweise geringsten Einschränkung eines regionalen Grünzugs konnte in Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln erreicht werden, dass die erste Hürde für eine Ausnahmegenehmigung zur Errichtung einer Feuer- und Rettungswache wie vorgesehen überwunden werden konnte (siehe weiter unter 4.2).

 

Ergebnis der Flächensuche: Grundstück Robert-Schuman-Str. / Siegelallee

Das Plangebiet liegt in Aachen-Mitte, zwischen Robert-Schuman-Straße, Siegelallee und dem Gelände zweier Schützenvereine. Es umfasst die Flurstücke 1159 und 1160 mit einer Gesamtgröße von etwa 2,3 ha. Der zentrale Bereich ist mit einem Sportplatz (Ascheplatz) belegt, im östlichen Bereich, welcher ca. 6 m höher liegt, befindet sich ein öffentlich zugänglicher Bolzplatz mit einem Umkleidegebäude. Die Grenzen des Grundstücks sind mit Bäumen eingefasst und der Bereich um den Bolzplatz ist mit dichtem Gehölz bewachsen. Im Westen schließt eine Grünfläche an.

 

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Mit dem durch den Rat der Stadt Aachen am 16.05.2018 verabschiedeten Brandschutzbedarfsplan wurde auch festgelegt, dass der Löschzug Nord der Freiwilligen Feuerwehr, welcher derzeit außerhalb des eigentlichen Einsatzgebietes in der Feuerwache Nord, Mathieustraße, stationiert ist, eine Unterkunft im eigentlichen Einsatzgebiet, welches auch große Teile des südwestlichen Stadtgebietes umfasst, haben soll. Diese Festlegung beruht auf einsatztaktischen Vorteilen dieser Standortverlegung, welche gekennzeichnet ist durch eine signifikant kürzere Anfahrtszeit der Einsatzkräfte zur Einsatzstelle.

Im Rahmen der Flächensuche für die ebenfalls erforderliche Feuerwache der Berufsfeuerwehr in einem vom Gutachter definierten „Zielgebiet“ wurde der räumliche Bedarf für Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr zusammengefasst und nach einer Fläche gesucht, die beide Erfordernisse abdecken könnte. Diese Praxis der gemeinsamen Unterbringung auf einer Liegenschaft wird in Aachen bereits bei der Feuerwache Nord und der Feuerwache Süd erfolgreich praktiziert. Verstärkt durch die Flächenknappheit im Suchgebiet verfestigte sich dieser Planungsgedanke, welcher ergänzt wurde durch die Verabschiedung des Rettungsdienstbedarfsplans in 2019 durch den Rat der Stadt Aachen, der eine Verlagerung und eine Zusetzung von Rettungsmitteln für eben diesen Bereich vorsieht.

Da die Feuerwehren an der Mitwirkung im Rettungsdienst gesetzlich beauftragt (§ 23 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) sind, wurde fortan zur Deckung des Bedarfs eine gemeinsame Feuer- und Rettungswache geplant, da beide operative Bereiche eine integrale Einheit darstellen. Eine Trennung würde zu erheblichen strategischen Nachteilen bei der Versorgung der Bevölkerung führen.

 

Sporthalle

Bevor die Fläche Siegelallee / Robert-Schuman-Straße als Standort für die vierte Feuer- und Rettungswache  betrachtet wurde, wurde im Juni 2017 ein Aufstellungsbeschluss für eine multifunktionale Sporthalle (Tennis und Leichtathletik) gefasst. Im Februar 2018 wurde beschlossen, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen und offene Fragen im Hinblick auf mögliche Bedarfe für Feuerwehr- oder Schulsportnutzung zu klären. Die Planung einer Tennishalle auf der Fläche Siegelallee / Robert-Schuman-Straße ist nicht mehr vorgesehen, da die Bedarfe der Feuerwehr Priorität haben. Dies wurde dem Tennisverein bereits kommuniziert. Gegebenenfalls müsste für den Verein eine Alternative gefunden werden. Der Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss ist zu gegebener Zeit aufzuheben.

 

Regionalplan

Voraussetzung zur planungsrechtlichen Umsetzung einer Bebauung auf diesem Grundstück ist die Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln, da die Fläche im Regionalplan innerhalb eines regionalen Grünzugs liegt und somit von Bebauung freigehalten werden soll. Im regionalen Grünzug können ausnahmsweise Bauflächen festgesetzt werden, wenn die besondere öffentliche Zweckbestimmung für bauliche Anlagen der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz dies erfordert. Voraussetzung hierfür ist aber, dass keine Alternativen außerhalb des betroffenen Grünzuges bestehen und die Durchgängigkeit und Funktionsfähigkeit des Grünzuges erhalten bleibt.

Um die Fragestellung grundsätzlich zu klären, wurde eine landesplanerische Voranfrage gestellt. In einem Abstimmungstermin mit der Bezirksregierung Köln im Februar 2021 wurde dargelegt, dass in dem Suchraum keine alternativen Flächen zur Verfügung stehen, so dass eine „Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung“ seitens der Bezirksregierung in Aussicht gestellt werden kann. Allerdings muss bei der Umsetzung der möglichst optimale Erhalt der Funktionen des Regionalen Grünzugs gewährleistet werden. Von den 3 Planungsvarianten für eine Bebauung des Grundstücks (siehe Kapitel 5) wird von der Bezirksregierung die Variante 3 favorisiert. Diese bietet die Möglichkeit, den Anschluss an den südlichen Teil des Grünzugs und den Erhalt des vorhandenen Gehölzbestands weiterhin zu gewährleisten.

Ein Planungsrisiko besteht weiterhin, sofern die Bezirksregierung fordert, dass der verbleibende Teil des Ascheplatzes zur Verbesserung der Situation als durchgängige Grünfläche gestaltet und in Bezug auf seine künftigen ökologischen Funktionen optimiert werden muss. Dann müsste auf den Ersatz des Sportplatzes (Ersatzspielfeld) gegebenenfalls verzichtet werden. Eine Prüfung / Analyse der klimatischen Funktionen ist aktuell noch in Bearbeitung.

 

Sport-Nutzungen auf der Fläche

Auf der Fläche befindet sich ein Sportplatz, welcher bei Realisierung der Feuer- und Rettungswache nicht erhalten werden kann. Als Ausgleich für den Wegfall des vorhandenen Sportplatzes wird vom Fachbereich Sport eine Kunstrasenfläche mit Trainingsbeleuchtungsanlage  gefordert. Diese ist jedoch nicht bei allen 3 Varianten des städtebaulichen Konzepts umsetzbar (siehe Kapitel 5).

Seitens des Fachbereichs Kinder, Jugend, Schule soll der vorhandene Bolzplatz wenn möglich erhalten oder ein Ersatz geschaffen werden. Bei Aufgabe des Bolzplatzes wird vorausgesetzt, dass zukünftig der geplante Kunstrasenplatz temporär mitgenutzt werden kann.

 

Die Nutzer*innen des Sportplatzes sind aktuell folgende:

Einhard Gymnasium: Das Einhard-Gymnasium verzichtet zwar ungern auf den Sportplatz, die Schule wäre aber kooperativ, wenn variable Zeiten im Waldstadion zugewiesen werden könnten. Dies ist grundsätzlich möglich. Alternativ gibt es auch noch den Sportplatz Siegel, der sich in unmittelbarer der Nähe der Robert-Schuman-Straße befindet.

Käthe-Kollwitz-Schule: Die Käthe-Kollwitz-Schule nutzt den Sportplatz Robert-Schuman-Straße laut eigener Aussage nicht regelmäßig und könnte bei Bedarf auch alternative Sportplätze aufsuchen. Alternative Zeiten auf anderen Sportplätzen sind vorhanden und können der Schule bei Bedarf zugewiesen werden, u.a. auch auf dem nahegelegenen Sportplatz Siegel oder am Branderhofer Weg.

GHS Burtscheid: Die GHS Burtscheid würde den Sportplatz Robert-Schuman-Straße gerne bis zu ihrer bevorstehenden Schließung weiter nutzen. Somit werden alternative Zeiten voraussichtlich nicht mehr benötigt, könnten bei Bedarf jedoch gestellt werden, z.B. auf dem Sportplatz Siegel.

Rhein-Maas-Gymnasium: Das Rhein-Maas-Gymnasium hat erst Ende 2019, bedingt durch die Coronapandemie, Nutzungszeiten auf dem Sportplatz Robert-Schuman-Straße erhalten, um so mehr Außensportzeiten nutzen zu können. Die Schule ist demnach nach der Coronapandemie nicht auf diesen Sportplatz angewiesen. Alternative Nutzungszeiten werden daher nicht benötigt. Sollte dennoch Bedarf seitens der Schule bestehen, können alternative Zeiten auf anderen Sportplätzen angeboten werden, z.B. auf dem Sportplatz Siegel, der sich in unmittelbarer Nähe der Robert-Schuman-Straße befindet.

Burtscheider Turnverein 1873 e.V.: Der BTV nutzt laut eigener Aussage alle dem Verein zugewiesenen Zeiten (lediglich Kinder- und Jugendtraining) auf dem Sportplatz Robert-Schuman-Straße und ist auch weiterhin an einer Nutzung des Sportplatzes interessiert. Derzeit hat der Verein tägliche Nutzungszeiten auf dem Sportplatz Robert-Schuman-Straße (bedingt durch die Coronapandemie, um das Training zu entzerren). Diese Zeiten könnten bzw. müssten dann auf die neu entstehende Sportfläche verlegt werden.

Bunte Liga: Die Bunte Liga nutzt den Sportplatz Robert-Schuman-Straße montags und mittwochs. Eine Verlegung dieser Zeiten auf den Sportplatz „Zum Kirschbäumchen“ ist möglich. Montags würde auf diesem Sportplatz dann eine Verschiebung der Nutzungszeit des Forster TV um eine halbe Stunde notwendig. Der Forster TV zeigt sich auf Nachfrage hier flexibel.

Die Montags- und Mittwochszeiten der Bunten Liga, können demnach 1 zu 1 auf den Sportplatz „Zum Kirschbäumchen“ verlegt werden und dem Forster TV kann ebenfalls mit einer alternativen Zeit geholfen werden.

 

Planungsrechtliche Situation

Die Fläche wird im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Aachen (FNP 1980) als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Der Entwurf des Flächennutzungsplans AACHEN* 2030 stellt für den Geltungsbereich ebenso „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dar. Der Planungsbereich tangiert im Westen einen Bereich mit der Klimasignatur „Belüftungsbahn Stadtklima.“

 

Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des derzeit geltenden Landschaftsplans 1988. Aktuell wird der Landschaftsplan neu aufgestellt. Im Vorentwurf des neu aufzustellenden Landschaftsplans wurde das Plangebiet mit dem Schutzziel „Landschaftsschutzgebiet“ belegt und damit in den Geltungsbereich des Landschaftsplans aufgenommen . Aufgrund der naturschutzfachlichen Neubewertung ist vorgesehen, dass diese Darstellung zurückgenommen wird. Damit soll die Fläche außerhalb des Geltungsbereichs des neu aufzustellenden Landschaftsplans liegen.

 

Ein Bebauungsplan ist auf der Fläche nicht vorhanden. Zur Umsetzung einer Planung ist es erforderlich, Planungsrecht zu schaffen, hierfür sind der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

Verkehrliche Erschließung und Stellplätze

Verkehrliche Erschließung

Die Feuerwehr benötigt eine Erschließung über die Siegelallee und die Robert-Schuman-Straße, da sich der Einzugsbereich der neu zu planenden Feuer- und Rettungswache  sowohl Richtung Südwesten als auch bis zur Stadtmitte erstreckt. Außerdem braucht sie jeweils getrennte Zu- und Abfahrten für Pkw (Freiwillige Feuerwehr, private Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr und des Rettungsdienstes, sonstige Nutzungen) und die Alarmausfahrt für Einsatzfahrzeuge, um ein reibungsloses Ausrücken gewährleisten zu können.

Im Bereich der Robert-Schuman-Straße soll das Ein- und Ausfahren in alle Richtungen ermöglicht werden. In der Siegelallee findet im Ablauf von der Kreuzung eine Verflechtung von zwei auf eine Fahrspur statt, die im Bereich der geplanten Zufahrt endet. Dadurch kommt es an dieser Stelle in Richtung des Knotenpunktes häufig zu einem Rückstau. Da das Ausrücken der Feuerwehr durch den Rückstau stark erschwert werden würde, soll im Bereich der Siegelallee nur eine Ausfahrt in Richtung Südwesten ermöglicht werden.

 

Stellplätze

Nach § 48 Absatz 1 der Landesbauordnung NRW sind bei der Errichtung baulicher Anlagen "bei denen ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, (...) Stellplätze oder Garagen und Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen (notwendige Stellplätze)." In der Regel sind bei Baumaßnahmen die exakte Größe des Zu- und Abgangsverkehrs und die daraus resultierende Anzahl der Stellplätze nicht genau zu prognostizieren. Daher bedient man sich zur Berechnung der Anzahl der notwendigen Stellplätze Kennzahlen aus Erfahrungswerten. Solche sind in der derzeit gültigen Stellplatzsatzung der Stadt Aachen für die Feuerwehr bisher nicht enthalten. Der Stellplatzbedarf für Kfz und Fahrräder ergibt sich bei der 4. Feuer- und Rettungswache aus den notwendigen Stellplätzen für Berufsfeuerwehr und Rettungsdienst (45 Stellplätze), dem Bedarf für die Freiwillige Feuerwehr, die zumeist mit dem Pkw zum Einsatz kommen (15 Stellplätze) und Flächen für Besucher*innen und Dienstfahrzeuge, die nicht in den Fahrzeughallen abgestellt werden. Die Zahl von 45 Stellplätze resultiert aus folgender Abschätzung, die sich an dem aktuellen Mobilitätsverhalten der Beschäftigten orientiert: 30 Personen im Schichtdienst*2 Schichten (beim Wachwechsel zwischen 06.30 und 08.00)*0,75 (als Faktor zur Reduzierung für die Kollegen in Fahrgemeinschaft oder mit dem Fahrrad).

 

Der Bau der Feuer- und Rettungswache Siegel stellt eine besondere Situation dar, weil bereits vor Planung- und Baubeginn sehr viel über die Nutzer*innen bekannt ist. Aus den Erfahrungen der anderen Feuerwachen lassen sich mit einer sehr hohen Sicherheit Rückschlüsse auf den zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehr und die Verkehrsmittelwahl ziehen. Ein großer Teil der Mitarbeitenden kommen aufgrund der frühen Schichtwechselzeit und des großen Einzugsgebietes (viele Mitarbeitende aus der Eifel und den Kommunen nördlich von Aachen z.B. Heinsberg) mit dem Pkw zu Arbeit. Eine gute ÖPNV-Anbindung ist durch die zahlreichen Buslinien in der Robert-Schuman-Straße gegeben. Dadurch könnten zusammen mit dem nun für alle Mitarbeitenden der Stadt Aachen geltenden Jobticketangebot und der gut angebundenen Lage in der Stadt Stellplätze reduziert und Angebote zur nachhaltigen Mobilität etabliert werden. Ein Mobilitätskonzept zur Förderung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Mobilität stößt hier jedoch insofern an Grenzen, als dass für die o.a. Randzeiten akzeptable Alternativen im ÖPNV fehlen. Die Betrachtung weitreichender innovativer Lösungsansätze (P+R, Shutteling, Guest Sharing etc.) wird daher besonderes Augenmerk bekommen.

Im Zuge des Planungsprozesses ist zu entscheiden, ob und in welchem Umfang vor diesem Hintergrund den Mitarbeitenden das Parken eigener Fahrzeuge auf dem Grundstück ermöglicht und eine entsprechende Anzahl von Stellplätzen zur Verfügung gestellt werden soll. An einigen Standorten der Verwaltung (z.B. Lagerhausstr. 20) werden kostenpflichtige Stellplätze für Mitarbeiter*innen angeboten. Dies könnte hier auch geprüft werden.

Das Konzept der Freiwilligen Feuerwehr beruht darauf, dass die Mitarbeitenden der Freiwilligen Feuerwehr dann zur Wache kommen, wenn sie zu einem Einsatz gerufen werden. Das bedeutet, dass sie in der Regel so schnell wie möglich zur Wache kommen, um dann so schnell wie möglich auszurücken. Da ein solcher Einsatzfall völlig zufallsverteilt auftritt und es immer um möglichst kurze Reaktionszeiten geht, werden normalerweise (fast) alle Mitarbeitenden mit dem schnellsten und flexibelsten Verkehrsmittel (sprich dem eigenen Pkw) zur Wache kommen. Ein Mobilitätskonzept zur Reduzierung der Anzahl der notwendigen Stellplätze wird hier vermutlich nicht greifen und ist nicht zielführend.

Die Kalkulation der Stellplätze misst sich an dem aktuell vorherrschenden Bedarf. Grundsätzlich bedürfen die Mobilitätsbedarfe einer künftigen 4. Feuer- und Rettungswache einer vertieften und integrierten konzeptionellen Untersuchung. Dabei können etwa Potenziale in der bereits bestehenden Parkplatz- / Parkhausinfrastruktur in einem logistisch gut angebundenen Umfeld geprüft werden. Ebenso werden die besonderen Anforderungen aus dem Schichtbetrieb sowie aus Großeinsatzlagen und die Einrichtung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements Gegenstand der Betrachtung sein. Ziel ist es, die Anzahl der Stellplätze am Standort zu reduzieren ohne dadurch betriebliche Nachteile für FB 37 zu generieren. Der Flächenverbrauch für notwendige Stellplätze am Standort Siegel kann grundsätzlich – in Abwägung der Kosten – durch den Bau einer Tiefgarage oder eines Parkdecks reduziert werden.

 

Umweltbelange

Schützenswerter Baumbestand

Das Außengelände des Plangrundstückes ist geprägt von wertvollem Baumbestand, der größtenteils der Baumschutzsatzung unterliegt. Hierzu zählen insbesondere die städtischen Straßenbäume entlang der Robert-Schumann-Straße und der Siegelallee.

Auf dem heutigen Sportplatzgelände befindet sich entlang der Robert-Schuman-Straße und der Siegelallee, sowie entlang der westlichen Grenze (angrenzend Schützenwiese), sowie zwischen dem Sportplatz und dem Bolzplatz zahlreicher dichter, ökologisch wertvoller Gehölzbestand. Innerhalb dieses Bestandes befinden sich Bäume die aufgrund der Stammstärke und in Verbindung mit der Baumart den Bestimmungen der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen unterliegen.

 

Seitens des Fachbereichs Umwelt sollen so viele Bäume wie möglich erhalten werden, insbesondere die Straßenbäume entlang der Robert-Schuman-Straße und der Siegelallee. Dennoch muss auch den Bedarfen der Feuerwehr Rechnung getragen werden. Bezüglich der geplanten Ein-/Ausfahrten für die Feuerwehr und für die Sportplatzersatzfläche (Kunstrasenfeld) im Bereich der Siegelallee sowie Robert-Schuhman-Straße ist der mögliche Eingriff in den Straßenbaumbestand im Rahmen der weiteren Planungen mit der Abteilung Baumschutz im Detail zu prüfen. Ein Wegfall von Bäumen muss durch Neupflanzungen ausgeglichen werden, eventuell könnte dies auf derselben Grundstücksfläche umgesetzt werden.

 

Boden und Wasser

In der Baugrundkarte werden für den Sportplatz und Umgebung Kohlenkalk und die Verwitterungsbildungen des Kohlenkalks ausgewiesen. Für die Verwitterungsbildungen findet sich zudem der Hinweis, dass hier mit in den Verwitterungslehm hineinragenden Kalksteinrippen zu rechnen ist. Durch das leicht lösliche Carbonat in den Kalksteinrippen könnte es an diesen Stellen zu einer Höhlenbildung im Boden kommen. Wenn beim Bau auf Kalksteinbänke getroffen wird, ist zu beachten, dass es leicht zu Verunreinigungen des Grundwassers kommen kann. Daher muss in diesen Bereichen bei Aushubtiefen von mehr als zwei Metern die Baugrubensohle mit Bentonitmatten abgedichtet werden.

In einer geotechnischen Untersuchung am 14.06.2017 wurden zur stichprobenartigen Erkundung der Bodenschichtung an unterschiedlichen Stellen des Grundstücks sieben Rammkernbohrungen bis unter die gründungsrelevanten Tiefen abgeteuft. Die Untersuchung hatte das Ergebnis, dass auf dem überwiegenden Teil der Fläche für die Gründung nicht unterkellerter Gebäude ein grundsätzlich tragfähiger, gewachsener Baugrund ansteht. Die Ergebnisse sind jedoch nicht sehr präzise, da die Bohrungen in sehr großen Abständen auf dem gesamten Grundstück durchgeführt wurden.

Am 03.07.2020 wurde daher eine weitere geotechnische Untersuchung durchgeführt. Die Bohrungen wurden im Bereich des heutigen Bolzplatzes durchgeführt (Variante 1 und 2 des städtebaulichen Konzepts, siehe Kapitel 5), da zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen wurde, dass die Feuer- und Rettungswache wegen des Gefahrenbereichs der Schützenvereine nur an dieser Stelle errichtet werden kann. Die Untersuchung hat das Ergebnis, dass der Boden in diesem Bereich grundsätzlich gründungsfähig ist. Wenn die Feuer- und Rettungswache jedoch an anderer Stelle errichtet werden soll (Variante 3 des städtebaulichen Konzepts, siehe Kapitel 5), müsste voraussichtlich ein weiteres Gutachten durchgeführt werden.

 

 

Lärm

Das Plangebiet, im Kreuzungsbereich „Siegel“ ist bereits heute insbesondere durch den Straßenverkehr stark lärmbelastet. Die Umgebungslärmwerte liegen laut der 3.Umgebungslärmkartierung von 2018 am Tag bei über 70 dB(A), teilweise 75 dB(A) und nachts zum Teil über 60 dB(A). Die zukünftige Nutzung durch eine Feuer- und Rettungswache wird zu einer neuen Lärmbelastung der Umgebung (bei Tag- und Nachtzeit) resultierend aus den Einsatzfahrten und evtl. weiterer Nutzungen (z.B. Übungsbetrieb im Freien, Wartungsarbeiten, sonstige Arbeiten im Freien) sowie Park- und Rangierverkehr führen. Die Intensität aller Aktivitäten der Feuerwehr ist für den geplanten Standort nach dem Verfahren „detaillierte Prognose“ der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zu betrachten und zu beurteilen.

Die Einsatzfahrten sind als hoheitliche Aufgabe immissionsschutzrechtlich als nicht kritisch zu bewerten, dabei sind die Lage der Zu- und Ausfahrten der Wache und der Zeitpunkt des Einsatzes von Fahrzeugen von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus ist es möglich, durch betriebliche Abläufe Schallemissionen insbesondere in den Nachtstunden zum Schutz der Anwohner zu minimieren. Durch technische Maßnahmen sind Reduktionen bei der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen als auch bei einer "smarten Gebäudetechnik“ möglich, beispielsweise durch eine automatische Lichtsteuerung im Gebäude im Einsatzfall, die auch eine Abschaltung nach Verlassen der Einsatzfahrzeuge automatisch vornimmt. Weiterhin können Fassadenkonstruktionen am Gebäude dazu beitragen, dass entstehende Geräusche gedämmt werden. Durch eine Unterbringung der erforderlichen Stellplätze in einem Parkdeck oder einer Tiefgarage könnten weitere Emissionen im Plangebiet reduziert werden.

Durch den Wegfall des heute vorhandenen Sportplatzes und das neu geplante Ersatzspielfeld, sowie den möglichen Erhalt des Bolzplatzes bleiben Freizeit-Emissionen erhalten, die jedoch lärmtechnisch neu zu bewerten sind.

 

Die komplexe Planungssituation mit verschiedenen Schallquellen und Betroffenen muss in einem Lärmschutzgutachten untersucht werden. Mögliche Einschränkungen oder lärmschutztechnische Optimierungen sowie Minderungs- und Schutzmaßnahmen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sicher zu regeln. Aufgrund besonders lärmsensibler Nutzungen  im Umfeld des Plangebiets (Haus Siegel, Menschen mit schweren Erkrankung u.a. Epilepsie) ist dies in der gutachterlichen Bewertung und im Bebauungsplanverfahren besonders zu berücksichtigen. Um eine lärmtechnisch optimale Variante abzuleiten, sind ggf. vergleichende Untersuchungen der zukünftigen Nutzung (Feuer- und Rettungswache und Kunstrasenplatz) notwendig. Eine genauere Untersuchung in Form eines Lärmschutzgutachtens ist erst bei einer fortgeschrittenen Planung sinnvoll. Daher soll vorerst eine fachliche Stellungnahme zur Einschätzung der zu erwartenden Lärmimmission sowie zur Einschätzung der Verträglichkeit mit den lärmsensiblen Nutzungen im Umfeld des Plangebiets erstellt werden. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist allerdings davon auszugehen, dass die zukünftige Lärmemission durch die 4. Feuer- und Rettungswache kein Ausschlussfaktor für diesen Standort darstellt.

 

Klima

Das Plangebiet befindet sich im Regionalen Grünzug (Regionalplan) und tangiert im Westen einen Bereich mit der Klimasignatur „Belüftungsbahn Stadtklima“ (Flächennutzungsplan) welche eine Kaltluft kennzeichnet, die für die Belüftung des Stadtteils Burtscheid von Bedeutung ist. Auch wenn nach der Darstellung im Flächennutzungsplan AACHEN*2030 zunächst davon ausgegangen werden muss, dass die stadtklimatischen Auswirkungen aller Voraussicht nach gering sein werden, müssen aufgrund der Lage der geplanten Feuerwache im Regionalen Grünzug mögliche klimatische Auswirkungen geprüft werden. Sollte sich bei Betrachtung der drei vorliegenden Bebauungsvarianten zeigen, dass hierdurch dennoch klimatische Auswirkungen resultieren könnten, können diese durch Minderungsmaßnahmen, u.a. Optimierung der Baukörperhöhe, -ausrichtung und -anordnung, sowie Durchgrünung und Versiegelungsbegrenzung können mögliche Auswirkungen verringert werden.

Die Prüfung der stadtklimatischen Auswirkungen ist aktuell in Bearbeitung. Die Ergebnisse sollen in das vorgesehene Wettbewerbsverfahren einfließen, so dass schon frühzeitig auf diesen Aspekt planerisch reagiert werden kann.

 

Topographie

Die Topographie im Plangebiet ist sehr bewegt und steigt Richtung Knotenpunkt Siegelallee / Robert-Schuman-Straße stark an. Durch die Begradigung der Fläche im Bereich des Sportplatzes sind im Anschluss daran starke Höhenversprünge entstanden. Je nach Lage der Feuerwache auf dem Grundstück erschweren die großen Höhenunterschiede die Bebauung bzw. führen zu zusätzlichen Errichtungskosten. Des Weiteren sind die Zu- und Abfahrten wegen der Topographie nur in bestimmten Bereichen des Grundstücks möglich. Ein großer Vorteil der Variante 3 des städtebaulichen Konzepts (siehe Kapitel 5) ist, dass hier das Gebäude ebenerdig und nicht im Bereich des Höhenversprungs liegt.

 

Schützenvereine

Nördlich des Plangebietes befinden sich die Grundstücke zweier Armbrustschützenvereine. Bei Nutzung der Schießstände liegt der heutige Ascheplatz in dem durch herabfallende Bolzen gefährdeten Bereich (Gefahrenbereich). Bisher erstellten die Schützenvereine immer am Anfang des Jahres in Kooperation mit den Nutzer*innen des Sportplatzes einen Zeitplan, in welchem die Schießzeiten festgelegt wurden. Zu den Schießzeiten war der eingezäunte Sportplatz nicht zugänglich und wurde abgeschlossen. Eine solche Regelung ist beim Betrieb einer Feuerwache nicht möglich. Daher muss sich die Feuer- und Rettungswache mit ihren Außenflächen und der Erschließung außerhalb des Gefahrenbereichs der Schützenvereine befinden. In den „Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen“ ist der Gefahrenbereich mit 120 m in Schussrichtung und seitlich 90° zur Schussrichtung mit jeweils 70 m angegeben. Er umfasst den gesamten Bereich des Ascheplatzes.

 

Es wurden mehrere Gespräche mit den beiden Vereinen geführt und ein Gutachten beauftragt, um darzustellen, inwieweit der Gefahrenbereich reduziert werden könnte. Eine Möglichkeit wäre eine Verschiebung der Masten der beiden Vereine. Dadurch würden aber die westlich angrenzenden Kleingärten stärker in den Gefahrenbereich fallen. Daher ist dies ausgeschlossen. Mit Hilfe einer technischen Vorrichtung, die den Schusswinkel begrenzt, könnte der Sicherheitsbereich in Schussrichtung von 120 m auf 90 m reduziert werden. Der seitliche Gefahrenbereich von 70 m könnte mit dieser Vorrichtung nicht reduziert werden. Erfahrungsgemäß wird die Entfernung von 70 m jedoch nicht erreicht und es kann von einem Gefahrenbereich von 60 m zur jeweiligen Seite ausgegangen werden. Trotz einer Reduzierung in Schussrichtung auf 90 m und einem seitlichen Gefahrenbereich von 60 m statt 70 m läge ein Großteil des Ascheplatzes immer noch im Gefahrenbereich.

 

Die letzte Möglichkeit der Reduzierung des Gefahrenbereichs  unter Einhaltung der o.g. Richtlinie ist durch das Anbringen einer sogenannten „Röhre“, in welche geschossen wird. Dies impliziert das Anbringen einer technischen Vorrichtung am Schießmast, wodurch die Gefahrenbereiche lediglich auf die angepachtete Fläche der Vereine beschränkt werden. Beide Vereine haben sich bereit erklärt, eine solche Röhre anzubringen. Die Umsetzung der Röhre soll zügig realisiert werden. Aufgrund der unterschiedlichen Maste der beiden Vereine sind verschiedene Röhrenkonstruktionen erforderlich. Die Konstruktionen müssen entwickelt, gebaut und getestet werden. Im weiteren Verlauf soll ein Zeitplan erstellt werden, in welchem alle erforderlichen Schritte zur Realisierung der Röhrenkonstruktionen und ihr zeitlicher Aufwand dargestellt werden. Die Errichtung der Röhren soll als Bedingung in die Pachtverträge, welche verlängert werden sollen, aufgenommen werden.

 

Städtebauliches Konzept

In einer Voruntersuchung wurde zunächst geprüft, ob eine Planung der Feuer- und Rettungswache mit Erhalt des Sportplatzes möglich ist (Anlage 3). Die Fläche ist hierfür jedoch zu klein. Ein großer Teil der schützenswerten Bäume müsste gefällt werden und es wäre nicht genügend Fläche für Stellplätze und Außenflächen vorhanden. Anschließend wurden in einer Vorkonzeptstudie drei verschiedene Belegungsszenarien (Anlage 4) entwickelt. In den Varianten 1 und 2 liegt das Gebäude im südwestlichen Bereich des Grundstücks. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Varianten liegt darin, dass in Variante 1 die Stellplätze in einem unterirdischen Parkdeck untergebracht werden, während sie in Variante 2 oberirdisch angelegt sind. Dadurch ist die Restfläche in Variante 1 größer als in Variante 2. Eine Unterbringung des geforderten Kunstrasenspielfeldes ist in Variante 2 nicht möglich. Für Variante 1 wird aktuell noch geprüft, ob dies möglich ist. In Variante 3 liegt das Gebäude im nördlichen Teil des heutigen Ascheplatzes. Bei dieser Gebäudestellung ist die Anordnung des Kunstrasenfeldes auf der Restfläche möglich.

 

Die Bewertung der drei Varianten wurde anhand einer Bewertungsmatrix entwickelt (siehe Anlage 6). Die Matrix umfasst wesentliche planerische Kriterien und Anforderungen an das Projekt. Für jedes Kriterium werden die drei Varianten untereinander verglichen und  innerhalb eines Rankings sortiert (1., 2. oder 3.). Bei gleichwertigen Bewertungen werden die Varianten gleich eingestuft. Je nach Bedeutung der Kriterien werden die Punkte jeweils nochmals gewichtet, von ein- bis zu dreifachem Wert. Die Variante, die in der Summe die wenigsten Punkte erhält, wird als Beste bewertet. Unter Berücksichtigung aller genannten Kriterien und insbesondere hinsichtlich der Funktionalität und Nutzbarkeit der Feuer- und Rettungswache  ist Variante 3 das am besten geeignete Belegungsszenario für die betrachtete Fläche. Diese Variante wird außerdem von der Bezirksregierung Köln favorisiert, da sie die Möglichkeit bietet, den Anschluss an den südlichen Teil des Grünzugs und den Erhalt des vorhandenen Gehölzbestands weiterhin zu gewährleisten.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Varianten um eine Vorkonzeptstudie handelt, mit dem Zweck der Prüfung, ob das Gebäude der Feuer- und Rettungswache inklusive der Außenanlagen und Sportnutzungen auf dem Grundstück untergebracht werden kann. Eine abschließende Planung wird erst aus dem anschließenden Wettbewerb hervorgehen.

 

Chancen und Restriktionen

Der Standort Robert-Schuman-Straße / Siegelallee ist aus operativen Gründen sehr gut für die vierte Feuer- und Rettungswache  geeignet. Es werden jedoch neben der Feuerwache eine Vielzahl von zusätzlichen Anforderungen an die Fläche gestellt:

  • glichst optimaler Erhalt der Funktionen des Regionalen Grünzugs
  • Berücksichtigung der lokalklimatischen Situation
  • Berücksichtigung des Lärmschutzes
  • Erhalt möglichst aller Bäume
  • Erhalt oder Ausgleich des Bolzplatzes
  • Ausgleich des Sportplatzes (möglichst in Größe 60 m x 80 m)

 

Die Anforderungen sollen alle berücksichtigt werden. Es ist jedoch nicht möglich, auf der Fläche alle Maximalforderungen umzusetzen. Darüber hinaus können Änderungen von diesen Rahmenbedingungen sich wechselseitig beeinflussen und ausschließen. Bei den weiteren Planungsschritten muss daher geklärt werden, wie die einzelnen Anforderungen konkret umgesetzt werden können.

 

Weiteres Vorgehen / Meilensteinplanung

Aufgrund der komplexen Randbedingungen des Grundstücks kam der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 04.08.2020 zu dem Ergebnis, dass das künftige Bauleitplanverfahren an ein qualitätssicherndes Verfahren geknüpft werden soll. Dieses soll nach der frühzeitigen Bürgerbeteiligung starten, um Belange aus der Öffentlichkeit in das Wettbewerbsverfahren aufnehmen zu können. Das Wettbewerbsverfahren soll anschließend parallel zum Bauleitplanverfahren ausgeführt werden (siehe Anlage 7 - Meilensteinplanung).

 

Wegen der speziellen Anforderungen, die neben der Feuer- und Rettungswache an das Grundstück gestellt werden (Regionaler Grünzug, Bäume, Sportnutzungen, Lärm, Klima) soll der Wettbewerb nicht nur den Hochbau, sondern auch die Außenflächen einbeziehen. Daher ist bei der Zusammenstellung der Planungsteams zu beachten, dass neben Architekt*innen auch Landschaftsplaner*innen und eventuell weitere Fachpersonen einzubeziehen sind. Entscheidend für ein gutes Ergebnis des Planungswettbewerbs ist eine klare und präzise Aufgabenbeschreibung in einem lösbaren Umfang. Hierzu sind alle Fachbereiche an der Formulierung des Wettbewerbstextes zu beteiligen und die Grundlagen im Vorfeld zu klären.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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