Kenntnisnahme - FB 61/0213/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu sicheren Fahrradparkplätzen für die Volkshochschule zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Mit dem Antrag in Anlage 1 beauftragt die Ratsfraktion Die Linke die Verwaltung, zusammen mit der APAG sichere Fahrradabstellanlagen im Parkhaus Couvenstraße zu schaffen.

 

Hintergrund

Gut nutzbare und in einer ausreichenden Anzahl vorhandene Fahrradabstellplätze, die eine sichere und witterungsgeschützte Unterbringung von Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes ermöglichen, sind neben der straßenräumlichen Infrastruktur für Radfahrende eine Grundvoraussetzung zum Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad. Die zunehmende Attraktivität des Radfahrens durch hochwertige Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes erfordert eine diebstahlsichere, stufenlos erreichbare und zielnahe Infrastruktur von Abstellmöglichkeiten, damit die Räder im Alltag auch tatsächlich uneingeschränkt genutzt werden können.

Mit dem Bestreben hin zur Verkehrswende und dem damit verbundenen Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad, hat sich die Stadt Aachen verpflichtet, den Radverkehr zu stärken. Hierzu gehört auch der Ausbau der Abstellanlagen für Fahrräder im gesamten Stadtgebiet und an Verknüpfungspunkten, wie z.B. Bushaltestellen. 

Der Rat der Stadt Aachen hat am 06.11.2019 mehrheitlich die Ziele des Radentscheides beschlossen. Das Ziel 5 c) des Radentscheides besagt, dass bis zum Ende des Jahres 2027, je 5.000 Plätze an Fahrradbügeln außerhalb, sowie innerhalb des Alleenringes geschaffen werden sollen. Hinzu kommen 2.500 Plätze in bewachten Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen mit hohem Pendleraufkommen sowie 2.500 überdachte und beleuchtete Plätze an weiteren Bahnhöfen und Haltestellen.

 

Vorgehensweise

Im Umfeld der Volkshochschule Aachen und des Bushofes wurden in den letzten Monaten 17 neue Fahrradbügel geplant und aufgestellt (unter anderem vor der Klangbrücke). Das Aufstellen weiterer 3 - 4 Fahrradbügel im unmittelbaren Eingangsbereich der Volkshochschule ist ebenfalls geplant und soll nach den Renovierungsarbeiten an der Fassade erfolgen.

Der weitere Ausbau von Fahrradabstellanlagen im Innenstadtbereich und somit auch im Umfeld der Volkshochschule ist Teil eines Gutachtens, welches diesen Sommer abgeschlossen und anschließend in den politischen Gremien vorgestellt wird. Bestandteil des Gutachtens sind neben Flächen für Fahrradbügel, auch Standortvorschläge für kleinere, überdachte und gesicherte Fahrradparkhäuser.

Im Umfeld des Bushofes forciert die Verwaltung seit einigen Monaten, die Realisierung einer Fahrradgarage mit überdachten und gesicherten Fahrradabstellplätzen, sowie Serviceeinrichtungen im Rahmen von privaten Projektentwicklungen zu ermöglichen. Diese Abstellmöglichkeiten sind in unmittelbarer Nähe zur Volkshochschule gelegen und können somit auch von Besucher*innen der Volkshochschule genutzt werden.

Auch mit der APAG gibt es Gespräche zu Fahrradstellplätzen in verschiedenen Pkw-Parkhäusern des Betreibers im Aachener Stadtgebiet. Auf Grund unterschiedlicher Platzverhältnisse und Einfahrtssituationen sind Fahrradstellplätze nicht in allen Pkw-Parkhäusern der APAG realisierbar. Aktuell verfügt der Einfahrtsbereich des Parkhauses Couvenstraße über eine nicht ausreichend breite Rampe, sodass für den Radfahrenden die Möglichkeit des sicheren Einfahrens neben der Schranke nicht gegeben ist. Konflikte zwischen Pkw und den Radfahrenden sind in dieser begrenzten Einfahrtssituation zu erwarten. Zudem ist das Gefälle der Ein- und Ausfahrtsrampe mit über 10 % zu steil, um ein sicheres Einfahren der Radfahrenden gewährleisten zu können. Gemäß den Richtlinien zum Fahrradparken (FGSV:2012) soll die Neigung befahrbarer Rampen 6% nicht überschreiten.

 

Weiteres Vorgehen

Anhand der Ergebnisse des Gutachtens für Fahrradabstellanlagen wird ersichtlich werden, in wie weit ein Bedarf an weiteren Fahrradabstellanlagen im Bereich der Volkshochschule und dem Parkhaus Couvenstraße besteht. Gleichzeitig finden weitere Gespräche mit der APAG zum Ausbau der Fahrradabstellanlagen in Pkw Parkhäusern statt

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

  

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass  vermehrt Bürger*innen  vom Pkw auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.

Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.

 

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Anlagen

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