Kenntnisnahme - FB 36/0084/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Tagesordnungsantrag Lichtverschmutzung gilt hiermit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


In dem vorliegenden Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema Lichtverschmutzung Dark-Sky - Kommune, wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. einen Zwischenstand zur Erarbeitung einer Beleuchtungsrichtlinie vorzulegen, welche die Fraktion am 2. März 2021 (RA 088/18) beantragt hat;

2. einen Ausblick zu geben, bis zu welchem Zeitpunkt mit einer Reduzierung der Lichtverschmutzung auf die Standards der „International Dark Sky Association“ zu rechnen ist;

3. über die Zusammenarbeit mit der Städteregion bei der Bearbeitung des Problems Lichtverschmutzung zu berichten.

 

Kurzstellungnahme der Verwaltung:

Die Lichtverschmutzung stellt r Mensch und Natur ein aktuelles und nicht zu unterschätzendes Problem dar, welches von der Verwaltung als Zukunftsaufgabe anerkannt und ernst genommen wird.

Im Vordergrund der Betrachtung stehen die Bedürfnisse und der Schutz der Bürger*innen vor schädlichen Beeinflussungen durch künstliches Licht. Hinzu kommt der Schutz der Artenvielfalt, die durch die Lichtverschmutzung insofern bedroht ist, als durch künstliches Licht eine hohe Anzahl von Insekten und nachaktiven Lebewesen gefährdet wird.

In ersten konstruktiven Abstimmungen zwischen Verwaltung und STAWAG wurde erörtert, wie der aktuelle Stand und die Zukunftsüberlegungen bei der STAWAG im Hinblick auf die Belichtung besonderer Plätze und Bauwerke (Dom, Rathaus, etc.), der Reduktion von Lichtpunkten sowie die Umrüstung auf langlebigere und nachhaltigere LED-Straßenleuchten ist.

In naher Zukunft wird sich die Verwaltung mit weiteren Akteuren und anderen Städten austauschen und konkrete Maßnahmen bestimmen, die einer Reduktion der Lichtverschmutzung zuträglich sein können.

Konflikte bergen dabei die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse der beteiligten rgerschaft (z.B. Sicherheitsempfinden contra Wunsch auf dunklen Nachthimmel). Auch die Wirtschaftlichkeit stellt ein Diskussionsgebiet dar, denn eine Umrüstung auf weniger lichtstarke Leuchten bedeutet einen höheren Energieverbrauch sowie höhere Anschaffungskosten, die im städtischen Haushalt entsprechend eingeplant werden müssen. 

Seitens der Verwaltung wurden zunächst thematische Schwerpunkte herausgearbeitet, die in den kommenden Monaten für eine inhaltlich fundierte Stellungnahme zur Lichtverschmutzung vertiefend geprüft werden. Hierzu zählen z.B.:

-          Handlungsoptionen für einen schnelleren großflächigen Austausch der Beleuchtungsanlagen mit LED-Lampen (evtl. dimmbar),  

-          Optionen zur Minderung der Lichtstärke oder zur punktuellen Reduzierung der Beleuchtungsinfrastruktur im öffentlichen Raum bzw. an ausgewählten Straßenabschnitten,

-          Klärung der Handlungsoptionen über Bau- und kommunales Satzungsrecht,  

-          glichkeiten zur Nutzung von Synergien über die Stadtgrenzen hinaus (Städteregion, Naturpark), glichkeiten der Sensibilisierung und Motivierung der Bevölkerung r das Thema Lichtverschmutzung ohne (kommunale) Regulierung,

-          Klärung, ob die die Zielsetzung des Antrages, Dark-Sky-Kommune zu werden, angemessen und wirtschaftlich realisierbar ist bzw. ob die Lichtverschmutzung so stark eingegrenzt werden kann, dass sie den hohen Standards der International Dark Sky Association genügen kann.

Erst nach Klärung dieser offenen Fragen wird die Verwaltung eine abschließende Position entwickeln und diese dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zur Entscheidung vorlegen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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