Entscheidungsvorlage - FB 62/0008/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Kritische Überprüfung des Straßennamens - Arthur-Kampf-Straße - in Aachen-Burtscheid
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Verfasst von:
- Dez. III - FB 62/220
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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25.08.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt die Straße Arthur-Kampf-Straße umzubenennen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Anwohner/Eigentümer bei der Findung des neuen Straßennamens zu beteiligen. Es sollen folgende Namen vorgeschlagen werden:
Benennungsvorschläge:
- Auf dem Kaulprierfeld
- Kaulprierfeld
- Auf Steinebrück
- Steinebrück
- Sariyerstraße
Erläuterungen
Erläuterungen:
Benennungsgrundsätze:
Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig.
Die Benennungen werden entsprechend der Empfehlungen des Deutschen Städtetages durchgeführt. Es werden bei Neubenennungen grundsätzlich Flurnamen oder andere lokal gebräuchliche Namen bevorzugt, dies können Flur- oder Gewannbezeichnungen oder andere überlieferte Geländebezeichnungen sein, die durch städtebauliche Entwicklungen wegfallen ( z.B.: An der alten Tuchfabrik, Am Guten Hirten, An der Birk, Am Sandhäuschen u.v.m.).
Wenn Namen, die an Personen erinnern, verwendet werden, so geschieht dies mit großer Vorsicht und Zurückhaltung. Es wird darauf geachtet, dass es sich um Persönlichkeiten handelt, die würdig sind, geehrt zu werden, an denen ein gesamtstädtisches Interesse besteht, die prägend für die Orts- und Stadtgeschichte sind und die sich um das Gemeinwohl verdient gemacht haben.
Umbenennungen können notwendig werden, wenn die Forschung gravierende Verstöße einer Person gegen die Verfassung oder gegen den Geist der Charta der europäischen Menschenrechte belegt. Dies gilt im Besonderen, wenn der bisherige Namensgeber an Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen beteiligt war und/ oder durch eine rassistische oder militant-autoritäre Haltung zu Volksverhetzung und Gewaltbereitschaft beigetragen hat.
Umbenennungen sollten mit Blick auf die Abwägung öffentlicher Interessen und die Interessen der Anwohner nach strengen Maßstäben erfolgen.
Der Hauptausschuss der Stadt Aachen hat in einem Beschluss vom 06.09.2006 im Kontext zur Überprüfung von Straßennamen folgende Kriterien aus der damaligen Verwaltungsvorlage als Maßstab genommen (aus Beschlussvorlage zur Umbenennung der Agnes-Miegel-Straße, Bürgerforum 05.05.2015):
„Der Name einer Straße ist Zeugnis der städtischen Geschichte. Er dokumentiert, welche Ereignisse oder welche Personen die Stadt in früherer Zeit eines Gedenkens oder einer Ehrung für würdig befunden hat. Insofern lässt sich auch an den Straßennamen Stadtgeschichte ablesen. Umbenennungen sind stets Tilgungen des Gedenkens und könnten, wenn sie vorschnell vorgenommen werden, den Eindruck einer Verdrängung der geschichtlichen Zusammenhänge und Tatsachen hervorrufen.
Eine nachträgliche Umbenennung einer Straße sollte nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass es vorwerfbare Handlungen oder Äußerungen einer Person, nach der die Straße benannt ist, gibt, die so erheblich waren, dass die Aufrechterhaltung des historisch überlieferten Namens heute politisch und moralisch unvertretbar erscheinen. Bloße Zweifel sollten für eine Umbenennung nicht ausreichen. Zudem ist das Interesse von Anliegern und Dritten an dem Fortbestand des bestehenden Namens zu berücksichtigen. Allerdings kann die Achtung vor den Opfern von Gewalttaten in der Zeit des Kolonialismus, des Nationalsozialismus oder in sonstigen Zeiten verlangen, ein klares Bekenntnis für die Opfer durch Umbenennung einer Straße abzulegen.“
Benennung der Arthur-Kampf-Straße
Die Arthur-Kampf-Straße wurde am 29.04.1954 durch Ratsbeschluss (öffentliche Bekanntmachung vom 25.05.1954) so benannt. In einem Schreiben des Stadtarchivs vom 28.01.1954 wird erwähnt: „ Da die Stadt Aachen nach Mitteilung von Museumsdirektor Dr. Kuetgens beim Tode des Malers Arthur von Kampf (†08.02.1950 in Castrop-Rauxel) der Familie zugesagt hat, eine Straße nach dem Maler zu benennen, könnte man dieser Verpflichtung durch Benennung der Straße jetzt nachkommen…..“
Im Erläuterungsbericht zum Ratsbeschluss ist folgendes vermerkt: „Die Stadt hat nach dem Tode des Malers Arthur von Kampf der Familie zugesagt, eine Straße nach dem bekannten Maler zu benennen. Professor von Kampf wurde in Aachen geboren und hat auch hier lange Jahre gelebt. Die Lage der Straße ist für die Benennung günstig“.
Kritik an der Benennung einer Straße nach Arthur Kampf kam in den letzten 30 Jahren wiederholt auf, zuletzt 2018.
Bürgeranregung zur Überprüfung des Straßennamens „Arthur-Kampf-Straße“ im Bürgerforum
Ende 2018 hat ein Aachener Bürger eine Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung an das Bürgerforum folgenden Inhalts gerichtet: „… als Bürger der Stadt Aachen bitte ich um kritische Überprüfung des Straßennamens „Arthur-Kampf-Straße“ in 52066 Aachen mit dem Ziel der Umbenennung der Straße.“
Bei der Bearbeitung der Anregung durch die Verwaltung wurde bekannt, dass die Stadt Düsseldorf unter anderem auch den Straßennamen Arthur Kampf untersucht. Die Verwaltung wollte diese Untersuchung berücksichtigen. Die Veröffentlichung der Düsseldorfer Ergebnisse erfolgte Anfang 2020.
Ergebnis der Düsseldorfer Untersuchung ist, dass Arthur Kampf eine herausragende Stellung im Dritten Reich hatte.
Die Verwaltung brachte im Mai 2020 einen Beschlussvorschlag in das Bürgerforum mit dem Tenor, dass das Düsseldorfer Gutachten nicht aussagekräftig genug ist und daher ein wissenschaftliches Gutachten zur Person Arthur Kampf von der Stadt Aachen selbst in Auftrag zu geben sei.
Das Bürgerforum verwies in seinem Beschluss die Überprüfung der Person Arthur Kampf zur weiteren Beratung, an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte. Die Hinzuziehung eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Person Arthur-Kampf wurde empfohlen. Bereits in der Beratung im Bürgerforum wurde die Notwendigkeit eines weiteren Gutachtens allerdings kontrovers diskutiert.
Weitere Befassung in der Verwaltung
Nach der Beratung im Bürgerforum wurde vom Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung erneut mit Historikern der Verwaltung (Stadtarchiv und Route Charlemagne) die Notwendigkeit eines weiteren Gutachtens verwaltungsintern diskutiert. Ergebnis dieser Beratung war, dass zwar ein ausführliches Gutachten im Detail ein noch differenzierteres Bild von Kampfs Schaffen und seiner Biografie bringen würde, dies aber nicht bei der Grundsatzfrage helfen kann, ob Aachen einen Künstler von Hitlers Gottbegnadetenliste ehren will oder nicht und dass daher auch das Düsseldorfer Gutachten als Grundlage für die Entscheidung über eine Umbenennung der Arthur-Kampf-Straße genutzt werden kann.
Das Düsseldorfer Gutachten weist Arthur Kampf eine „herausragende Stellung im Dritten Reich“ zu. Diese Einschätzung ergibt sich unter anderem aus folgender gutachterlich festgehaltenen Erkenntnis:
„1944 wurde Kampf als „unersetzlicher Künstler“ in die Sonderliste der sogenannten Gottbegnadeten-Liste“ aufgenommen. (Schryen 2000, S. 123)“[1]
Das Gutachten beschreibt zwar auch, dass Kampfs Stil und Werke sich nicht originär aus der Ideologie des Nationalsozialismus heraus entwickelte und dass die von Arthur Kampf dargestellte Körperlichkeit „bereits lange vor den Nationalsozialisten bildwürdig wurde“, aber auch, dass Werke, die der Maler nachweislich während der NS-Zeit angefertigt hat, Szenen beinhalten „die an Menschenverachtung ihresgleichen suchen.“ (Schroyen 1977, 2000).“ 1 Darüber hinaus förderte Arthur Kampf durch seine Schriften und Reden die nationalsozialistische Ideologie.
Vorschlag der Verwaltung und Benennungsvorschläge
Arthur Kampf hatte dadurch einen direkten Anteil an der Förderung und Verbreitung und Durchsetzung der nationalsozialistischen Ideologie. Damit ist die Voraussetzung für eine nachträgliche Umbenennung im Sinne des Hauptausschussbeschlusses von 2006 gegeben. Die Verwaltung schlägt vor, die Straße umzubenennen.
Entsprechend der Empfehlungen des Deutschen Städtetages zur Benennung von Straßen und der bisherigen Handhabung der Stadt Aachen werden bei der Benennung historische Flur-, Lage- und Gewannenbezeichnungen vorrangig als Straßennamen verwendet.
Die Grundstücke der heutigen Arthur-Kampf-Straße sind in den Jahren 1953 bis 1955 entstanden. Vor der Grundstücksbildung wurde im Liegenschaftskataster der Flurname „Kaulprierfeld“ geführt. Weitere unmittelbare Ortsbezeichnungen waren „Steinebrücke“ und „Kaulprie“.
Der Name „Steinebrücke“ ist im Laufe der Jahre zur Ortsteilbezeichnung des gesamten Bereiches an der Eupener Straße zu „Steinebrück“ geworden.
Darüber hinaus hat die Stadt Aachen Straßennamen nach ihren Städtepartnerstädten benannt. Nach der zuletzt hinzugekommenen Partnerstadt Sarıyer (Türkei), im Jahr 2013, ist bisher noch keine Straße benannt worden. Allerdings gibt es bei der Schreibweise der Stadt Sarıyer eine Schwierigkeit. In der türkischen Sprache wird die Stadt mit einem „i“ ohne I-Punkt geschrieben. Dafür gibt es im deutschen bzw. im lateinischen Alphabet keinen entsprechenden Buchstaben. Die korrekte Schreibweise dürfte in der deutschen digitalen Welt allerdings zur Unauffindbarkeit führen. Daher wird auf sämtlichen Seiten der Stadt Aachen die Stadt Sarıyer - Sariyer geschrieben. Diese Schreibweise sollte auch für die Straßenbenennung verwendet werden.
Benennungsvorschläge der Verwaltung:
• Auf dem Kaulprierfeld
• Kaulprierfeld
- Auf Steinebrück
- Steinebrück
- Sariyerstraße
Von der Umbenennung sind 13 Hausnummern und 34 gemeldete Personen betroffen.
Die Verwaltung schlägt darüber hinaus vor, die Anwohner und Eigentümer bei der Festlegung des neuen Straßennamens zu beteiligen. Sie sollen auf dem Postweg informiert werden und um die Abgabe eines Namenswunsches entsprechend der o.a. Liste gebeten werden.
[1] Abschlussbericht des Beirates zur Überprüfung Düsseldorfer Straßen- und Platzbenennungen, Düsseldorf 2019/2020.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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3,2 MB
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|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
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432,1 kB
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