Entscheidungsvorlage - E 26/0037/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er fasst den Baubeschluss auf Empfehlung des Sportausschusses (Sitzung am 10.12.2020) und

beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Baumaßnahme.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ausgangslage:

Das Freibad Hangeweiher in Aachen ist das einzige Freibad in Aachen und stellt eine unverzichtbare

Freizeiteinrichtung dar.

Um den Fortbestand des Freibades zu sichern, wurden

-           

in einem 1. Bauabschnitt 2014/15 vor der Freibadsaison die technischen Anlagen wie z.B. Filter, Chlordosierungsanlage, Schwallwasserbehälter erneuert.

 

-           

in einem 2. Bauabschnitt 2017/18 die bisherigen Schwimmbecken (Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken) zu Edelstahlbecken mit einer DIN-gerechten Beckenwasserdurchströmung umgebaut. Gleichzeitig wurde das Freibad mit Attraktionen wie einer Breitrutsche ausgestattet und der Kleinkinderbereich mit einem Bachlauf mit Wasserrad etc. attraktiver gestaltet.

 

 

In der Saison 2018 verzeichnete das teilsanierte Freibad mit mehr als 155.000 Gästen Rekordzahlen.

Die hohe Besucherzahl zeigte jedoch den verbliebenen Sanierungsbedarf der Hochbauten und legte

insbesondere die Mängel der Zugangs-, Umkleide- und Sanitäranlagen dar.

Zur vollständigen Umwandlung in ein modernes, den heutigen Anforderungen entsprechendes

Freibad, soll jetzt noch in dem folgenden 3. Bauabschnitt (3. BA) sowohl der Rückbau, als auch ein

Ersatzneubau des vorhandenen Gebäudes einschließlich des Zugangs- und Kassenbereichs erfolgen.

 

Um diesen wichtigen 3. BA realisieren zu können, wurde das Projekt 2018 als Fördermaßnahme im

Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und

Kultur“ angemeldet. Der Förderantrag wurde seinerzeit abgelehnt.

Erfreulicher Weise wurden in der Sitzung am 10.10.2020 vom Haushaltsausschuss des Deutschen

Bundestages 1.485.000 Euro für die Sanierung des Freibades Hangeweiher in Aussicht gestellt, um

dem Investitionsstau bei der Sanierung kommunaler Infrastrukturen zu begegnen. Das Programm

sieht einen Förderzeitraum von 2021 bis max. 2025 (Fertigstellung) vor.

 

Im Rahmen dieses Bundesprogramms werden investive Projekte mit besonderer „regionaler oder

überregionaler Bedeutung“ gefördert. Auch die Wirkung der Projekte für den gesellschaftlichen

Zusammenhalt sowie die soziale Integration in der Kommune und die Stadtentwicklungspolitik, der

Beitrag zum Klimaschutz sowie das Innovationspotenzial spielen eine Rolle.

 

Die Antragsunterlagen für die Bundesförderung liegen dem Fördermittelgeber (Paket 1) sowie der

Oberfinanzdirektion (Paket 2) zur Prüfung vor.

 


Aktueller Sachstand:

Am 12.11.2020 wurde dem Städtischen Gebäudemanagement (E 26) die Entwurfsplanung

einschließlich Kostenberechnung und Flächenberechnung durch den externen Architekten übergeben.

Damit liegen erstmals verifizierte Kostenaussagen in dieser Tiefe vor.

 

Im Vorfeld wurde der Vorentwurf in mehreren Phasen in Abstimmung mit dem Fachbereich Sport (FB

52) als Bedarfsträger einer Flächenoptimierung zur Kostenreduzierung unterzogen.

Unter anderem wurden

-           

die Frischluftumkleiden von vier auf drei Reihen,

-           

die Abstände im Warmumkleide-/ Sanitärbereich auf die erforderlichen Mindestmaße und

-           

die Lagerflächen auf das absolut erforderliche Mindestmaß reduziert.

 

Darüber hinaus wurde

-           

das frei-tragende Dach von einem einfachen Nur-Wetterschutz in ein ökologisches

„Energiedach“ mit PV-Modulen umgeplant.

Glas-Glas-Module stellen einen Sonnenschutz dar und sichern gleichzeitig Tageslicht im Bereich der Frischluftumkleiden.

 

Entwurfskonzept:

Der geplante Neubau sieht eine Reduzierung der bestehenden Gebäudekubatur und eine

Neuordnung des Zugangs- und Kassenbereichs vor. Ein luftiges Energiedach prägt den neuen

Zugangs- und Kassenbereich und schützt sowohl diesen als auch die daran anschließenden

Einzelumkleidekabinen und die Schließfächer im Freien.

Das Sozialgebäude beherbergt im Erdgeschoß die barrierefreie Umkleiden / Sammelumkleiden und Toiletten sowie die Duschräume. Auch alle Büro-, Sozial- und Lagerräume sind auf dieser Ebene

untergebracht. Nur die Badleiterwohnung befindet sich im ersten Obergeschoß.

Die Planung berücksichtigt für Freibadbesucher*innen eine barrierefreie Zugänglichkeil aller

Funktionsbereiche und die Anfahrbarkeit für Rettungsfahrzeuge. 

 

Integration des Gebäudes in die Topographie

Während die Straße „Am Hangeweiher“ von Norden nach Süden ansteigt, fällt das Freibadgelände

von Norden nach Süden ab. Dadurch entsteht zwischen der Straße Am Hangeweiher ein vom

Freibadeingang bis zum bestehenden Technikgebäude ansteigender Hang. Diese Hangsituation wird

genutzt, um den Neubau im Süden auf der Grundfläche des Altbaus einseitig in den Hang zu

schieben. Dabei werden die bestehenden Außenwände als Böschungssicherung unterhalb der

schützenswerten Bäume genutzt. Das Gelände läuft hier auf dem begrünten Dach des

eingeschossigen Bauteils aus und ermöglicht, dass die Kubatur in diesem Bereich, bis auf den

Zugang zur Hausmeisterwohnung, von der Straße kaum wahrnehmbar ist.

 

Das Dach des zweigeschossigen Gebäudeteils wird nach Norden verlängert und lädt hier - auf Grund

des fallenden Geländeverlaufs der Straße „Am Hangeweiher“ - mit neuer Zugangssituation in das

Freibadgelände ein. Hier befindet sich auch der neue Kassenbereich mit einem vorgelagerten,

entzerrten und zeitgemäßen Automaten- und Zugangssystem.

Die entstehende Fassadenseite zum Schwimmbecken und Kalt-Umkleidebereich ist als eine an die

grüne Umgebung angelehnte vertikal strukturierte Holzfassade (hinterlüftete Konstruktion) geplant und soll zum Freibadbereich hin für eine natürliche Wahrnehmung sorgen.

 

„Energiedach“ als Schattenspender und Wetterschutz

Die Umkleidekabinen im Freien mit den Schließfächern, dem Zugangs- und Kassenbereich, sowie der

Fußweg vor dem Gebäude zu den Sanitärräumen werden überdacht. Das Dach wird von einer

Stahlkonstruktion aus Rundstützen und Stahlträgern (IPE 450) getragen. Die um 11° geneigte

Dacheindeckung erfolgt mit Glas/Glas-PV Modulen auf einer Pfosten Riegel Konstruktion und sorgt für

einen hellen aber dennoch geschützten Umkleidebereich im Freien. An der Westseite fängt eine

Böschungswand aus Betonfertigteilen den Hang ab, Windabweiser zwischen den Stahlstützen der

Dachkonstruktion schützen vor Schlagregen und Zublick von der Straße.

 

Umsetzung / Bau

Ziel der Planung ist den Rückbau des Bestandes inkl. Schadstoffsanierung und die Errichtung des

Neubaus in einer Schließungszeit zu realisieren, um den saisonalen Betrieb aufrechterhalten zu

können. Dabei soll zur Saisoneröffnung das Gebäude für die Besucher*innen bereits zur Verfügung

stehen, auch wenn ggf. einige Bereiche (Fassade, Badleiterwohnung) dann noch nicht fertiggestellt

werden konnten. Um das zu ermöglichen, ist geplant einen Generalunternehmer (GU) für die gesamte

Baumaßnahme zu verpflichten und zahlreiche Bauteile, wie tragende Wände, nichtragende Wände,

Decken und Dächer als Fertigteilelemente für die Ausführung als Elementbau zu konzipieren.

 

Flächen und Kubatur

Der geplante Neubau wird mit ca. 2.900 m³ deutlich kleiner als das bestehende Sozialgebäude

ca.5.726 m³. Auch die Bruttogeschossfläche (BGF) reduziert sich von ca. 1.855 m² auf ca. 1.164 m².

Die Summe aller versiegelten Flächen (bebaute Flächen, überdachte Flächen, gepflasterte Flächen)

fällt mit ca. 1.900 m² um ca. 300 m² geringer aus als im heutigen Bestand (ca. 2.208 m²).

 

Ergebnis Kostenberechnung:

Mit Vorlage der Kostenberechnung liegt erstmalig für das Projekt eine verifizierte Kostenermittlung

vor. Die Kostenberechnung schließt mit Kosten in Höhe von brutto 5.617.200 EUR ab.

Enthalten sind:

-           

die Baupreissteigerungen sind mit 4,5 % für die Jahre 2021- 2024 abgedeckt. Darüberhinausgehende Steigerungen nicht.

-           

aktivierte Eigenleistungen des E26, sowie

-           

die Zuschläge für das GU-Verfahren und die dadurch beschleunigte Bauweise.

 

Nicht enthalten sind:

-           

vorsorgende Kostenansätze für weitere Risiken und

-           

die Kostenvarianz aus der mangelnden Erkenntnistiefe aufgrund noch nicht erbrachten

Planungsphasen (fehlende Genehmigungs- und Ausführungsplanung), die mit der

Entwurfsplanung noch bei etwa 20% liegt.

Für die die Betriebseinrichtung, wie Kassenautomaten, Drehkreuze und Einrichtung der

Personalräume usw. entstehen weitere Kosten in Höhe von 260.000 €, die vom FB 52 eingeplant werden.

 

 

Risikobetrachtung:

Alle Bemühungen zielen darauf ab, das Projekt in nur einer Saisonpause von 7 bis 8 Monaten zu

realisieren, um den Freibadbetrieb aufrechterhalten zu können. Dies ist nicht mit konventionellem

Vorgehen und gewerke-weiser klassischer Vergabe möglich, sondern - wenn überhaupt - nur durch

Einbindung eines Generalunternehmers, der ab der Ausführung alles aus einer Hand plant und

durchführt.

Der GU trägt damit ein erhöhtes Risiko, welches sich preislich niederschlägt – jedoch auch die

Möglichkeit eines beschleunigten Vorgehens für den Bauherrn sichert.

Zeitpuffer sind bei der kurzen Bauzeit nicht erkennbar. Der Ansatz, das Bauvorhaben in nur einer

einzigen Saisonpause zu vollenden, bleibt mehr als „sportlich“ und kann nur gelingen, wenn die

Abwicklung des Projektes nicht auf zu viel Unvorhersehbares trifft.

Die Alternative, dieses Bauvorhaben nicht als GU-Verfahren zu planen, sondern eine

uneingeschränkte Nutzung des Freibades von vornherein unter Einbezug der vorherigen Erstellung

eines Interimsbaues anzudenken, trägt weniger Risiken. Diese Variante wird aber nicht weiterverfolgt,

da dies höhere Investitionen zur Folge hätte.

Aus Sicht des E 26 ist das aufgezeigte GU-Verfahren (mit verbleibenden Risiken) die einzige

Möglichkeit, so eng getaktet die Maßnahme in einer Saisonpause umzusetzen.

Zurzeit machen sich in der Bauwirtschaft Rohstoff-, Material- und Lieferengpässen und daraus resultierenden großen Kostensteigerungen bemerkbar. Die Maßnahme ist davon nicht ausnehmbar.

 

Weitere Vorgehensweise:

In Anbetracht der Komplexität und der umfangreichen und zeitintensiven Vorarbeiten, die erforderlich

sind, damit die Baumaßnahme zwischen 2 Freibadsaisons passgenau realisiert werden kann, ist es

aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die Maßnahme frühestens in der Schließzeit 2023 – 2024 durchzuführen.

Die in der Leistungsphase 3 ermittelten Kosten der Maßnahme sind deutlich höher als die bisher

geschätzten Kosten, die in 2018 Grundlage für die Bewerbung für die Fördergelder waren.

Die Zeit zwischen Sportausschuss und Planungsausschuss wurde genutzt, um den umfangreichen

zweistufigen Förderantrag möglichst schnell zu stellen, um einen vollumfänglichen Förderbescheid

vor dem Regierungswechsel zu erzielen.

Vorab wurden weitere Absprachen (Koordinierungsgespräch) mit dem Fördergeber getätigt. Das Ziel,

eine höhere Fördersumme zu erhalten, konnte leider nicht in Aussicht gestellt werden.

Unter Betrachtung der aktuellen Haushaltssituation ist eine Realisierung der Maßnahme mittelfristig unter Belastung der Jahre 2023 – 2024 möglich, wenn der Förderantrag positiv beschieden wird.

 

 

Fazit:

Sport, in diesem Fall der Schwimmsport, muss mehr als bisher als kommunale Querschnittaufgabe verstanden und als integraler Bestandteil einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung positioniert werden, denn er trägt zur Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger bei.

Aachen wird durch den Neubau attraktiver gestaltet und sorgt für die weitere Unterstützung und Verbreitung eines so wichtigen Sportfeldes. Der Schwimmsport ist wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens und trägt zur Stärkung der gesellschaftlichen Solidarität bei.

 

Durch den Neubau würde die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Freibades im Sinne der Barrierefreiheit aller Altersgruppen weitreichender Berücksichtigung finden.

Der Neubau würde dazu beitragen, allen Bevölkerungsgruppen einen Zugang zum lebenslangen Sporttreiben weiterhin und zeitgerecht zu ermöglichen.

 

Mit Hilfe der Bundesförderung wäre es möglich, diesen dritten Bauabschnitt zeitnah anzugehen und das Bad so für seine Zukunft als Sport- und Begegnungsstätte aufzustellen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

Baukosten:

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

1.485.000€

0

0

Auszahlungen

0

474.073,17*

0

5.137.200€**

0

5.617.200€

Ergebnis

0

474073,17€

0

3.652.200€

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

*)

**)

 

 

finanzielle Auswirkungen in Euro

Betriebseinrichtung:

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

260.000€

0

260.000€

Ergebnis

0

0

0

260.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

                                 ***)

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*)  Für die Planungskosten stehen im Rahmen der Ermächtigungsübertragung von 2020 nach 2021 insgesamt noch Mittel in Höhe von 474.073,17 € beim PSP-Element 5-080301-900-00400-990-2 SK78650000 zur Verfügung.

 

**) Die Baukosten betragen nach der aktuellen Kostenberechnung 5.137.200 €. Die Baukosten sowie  die Kosten für die Betriebseinrichtung in Höhe von 260.000 € sind im Haushalt für die Jahre 2023/2024 berücksichtigt, so dass die Gesamtkosten bei insgesamt 5.877.200 € liegen. Die in Aussicht gestellten Fördermittel vom Bund in Höhe von 1.485.000 € sind im Haushalt für das Jahr 2023 eingeplant.

Die Baukosten sind unter Voraussetzung der Bewilligung der Fördermittel vollumfänglich im

   Haushaltsplan abgebildet.

 

***)Die Kosten für die Betriebseinrichtung belaufen sich auf rund 260.000€ und sind bei den Bedarfs-

    trägern (FB 52) ebenfalls beim PSP-Element 5-080301-900-00400-990-2 etatisiert.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 x

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

Erläuterungen:

Relevanz der Maßnahmen für den Klimaschutz

Der Neubau des Freibad-Gebäudes Hangeweiher ist relevant für den Klimaschutz.

Die entstehenden Dachflächen werden teilweise begrünt und teilweise für Photovoltaik genutzt um  Versiegelung und Energieverbrauch auszugleichen.

Die CO2 Emission durch das Gebäude in der Nutzung werden durch folgende Maßnahmen gering gehalten bzw. neutralisiert:

-           

sehr guter Dämmstandard des Wohnbereiches

-           

Wärmeversorgung über Nahwärme aus BHKW (Umkleidegebäude)

-           

Errichtung einer ca. 60 KW Photovoltaikanlage als Dachhaut Energiedach

über den Frischluftumkleiden

 

Grundsätzlich ist mit der Maßnahme ein positiver Effekt auf die CO2 Bilanz verbunden.

Das Umkleidegebäude ersetzt ein altes Gebäude mit schlechterem energetischem Standard.

Darüber hinaus wird die vorgesehene PV Anlage ca. 54.000kWh/a Strom erzeugen.

Insgesamt liegen die erzielten Einsparungen unter 80 to/a und sind daher als gering einzustufen

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Anlagen

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