Kenntnisnahme - E 26/0039/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Durch den Starkregen und die damit verbundene Überschwemmung wurden folgende städtische Gebäude geschädigt (Sachstandsbericht mit Stand vom 29.07.2021):

 

 

Objekt

Schadensbeschreibung

Schadensbehebung/Prognose

zeitliche Dauer Behebung

Kostenrahmen ca.

Grundschule Abteigarten

Wassereintrag Kellerräume im Alt-, Neubau und Turnhalle; Technik abgängig. EG Neubau wurde 0,5 m unter Wasser gesetzt

 

u.a. Sanierung Neubau

Altbau: Instandsetzung der Technik; Trocknungsarbeiten

Sanierung des Turnhallenbodens

Dauer ca. 8 - 9 Monate

1,85 Mio. EUR

Grundschule Mataréstraße

Souterrainräume nennenswert durch Sickerwasser im Bereich Außenwände/Bodenplatte geschädigt

Trocknungs- und Abdichtungsarbeiten

55 Tsd. EUR

Turnhalle Reimser Straße

Der Keller wurde 0,7 m unter Wasser gesetzt

Inbetriebnahme Elektrik und der Heizung kann voraussichtlich am 9.8. erfolgen. Trocknungsmaßnahmen werden andauern.

55 Tsd. EUR

Kita Hahner Straße

Der Keller wurde 1,5 m unter Wasser gesetzt. Die gesamte Technik ist abgängig. Das Außengelände ist ebenfalls beschädigt

Die Kita kann ohne Heizung wieder in Betrieb genommen werden. Fertigstellung der neuen Heizungsanlagen in ca. ca. 10 – 12 Wochen

160 Tsd. EUR

Summe

 

 

2,12 Mio. EUR

 

 

Die Maßnahmen zur Schadensermittlung und Behebung wurden unmittelbar aufgenommen, um Folgeschäden nach Möglichkeit zu vermeiden und die Gebäude so zeitnah wie möglich wieder ihrer Nutzung zuführen zu können. Mit Ausnahme der stark betroffenen Grundschule Abteigarten wird dies auch gelingen.

 

 

 

Die Auftragsvergaben werden aufgrund der Dringlichkeit so zeitnah wie möglich in Abstimmung mit dem Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement (FB 60) und dem Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) getätigt, wobei u.a. die Gewinnung von Fachfirmen der aktuellen Situation und Auslastung geschuldet nicht einfacher geworden ist.

 

Städtische Gebäude sind nicht gegen sog. Elementarschäden versichert, da die Abwägung zwischen Eintrittswahrscheinlichkeit / Schadenshöhen und den zu zahlenden jährlichen zusätzlichen Versicherungsprämien bislang gegen diese Form der Zusatzversicherung sprach. Dies wurde in der Vergangenheit regelmäßig überprüft, z.B. durch die Gegenüberstellung der Schäden an Gebäuden durch Sturmereignisse und für diese Versicherungsform zu zahlende Zusatzprämien. Auch waren nur für einzelne, ggfs. stärker gefährdete Objekte, keine oder zumindest keine wirtschaftlichen Angebote im Rahmen einer Ausschreibung zu erwarten. Ob für die Zukunft die Wirtschaftlichkeit, der Bedarf und die Verfügbarkeit von Versicherungsangeboten anders einzuschätzen ist, wird vor dem Hintergrund sich ggfs. häufender Ereignisse erneut geprüft und bewertet.

 

Der Kostenrahmen für die Schadensbehebung wurde der städtischen Finanzsteuerung zur Anmeldung für den sog. Aufbaufond des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung übermittelt. Die Beauftragungen erfolgen in Abstimmung mit der Finanzsteuerung bis zur abschließenden Klärung aus Mitteln des Wirtschaftsplans Gebäudemanagements. Es ist zudem möglich, dass die Instandsetzung der Hochwasserschäden zu Lasten anderer Instandhaltungen gehen, nicht zuletzt aufgrund fehlender Ressourcen im Bausektor.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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