Kenntnisnahme - E 26/0039/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zum Schadensereignis Starkregen - Schäden an städtischen Gebäuden, Vorgehensweise, Finanzbedarf, Versicherungssituation
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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26.08.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Durch den Starkregen und die damit verbundene Überschwemmung wurden folgende städtische Gebäude geschädigt (Sachstandsbericht mit Stand vom 29.07.2021):
Objekt | Schadensbeschreibung | Schadensbehebung/Prognose zeitliche Dauer Behebung | Kostenrahmen ca. |
Grundschule Abteigarten | Wassereintrag Kellerräume im Alt-, Neubau und Turnhalle; Technik abgängig. EG Neubau wurde 0,5 m unter Wasser gesetzt
| u.a. Sanierung Neubau Altbau: Instandsetzung der Technik; Trocknungsarbeiten Sanierung des Turnhallenbodens Dauer ca. 8 - 9 Monate | 1,85 Mio. EUR |
Grundschule Mataréstraße | Souterrainräume nennenswert durch Sickerwasser im Bereich Außenwände/Bodenplatte geschädigt | Trocknungs- und Abdichtungsarbeiten | 55 Tsd. EUR |
Turnhalle Reimser Straße | Der Keller wurde 0,7 m unter Wasser gesetzt | Inbetriebnahme Elektrik und der Heizung kann voraussichtlich am 9.8. erfolgen. Trocknungsmaßnahmen werden andauern. | 55 Tsd. EUR |
Kita Hahner Straße | Der Keller wurde 1,5 m unter Wasser gesetzt. Die gesamte Technik ist abgängig. Das Außengelände ist ebenfalls beschädigt | Die Kita kann ohne Heizung wieder in Betrieb genommen werden. Fertigstellung der neuen Heizungsanlagen in ca. ca. 10 – 12 Wochen | 160 Tsd. EUR |
Summe |
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| 2,12 Mio. EUR |
Die Maßnahmen zur Schadensermittlung und Behebung wurden unmittelbar aufgenommen, um Folgeschäden nach Möglichkeit zu vermeiden und die Gebäude so zeitnah wie möglich wieder ihrer Nutzung zuführen zu können. Mit Ausnahme der stark betroffenen Grundschule Abteigarten wird dies auch gelingen.
Die Auftragsvergaben werden aufgrund der Dringlichkeit so zeitnah wie möglich in Abstimmung mit dem Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement (FB 60) und dem Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) getätigt, wobei u.a. die Gewinnung von Fachfirmen der aktuellen Situation und Auslastung geschuldet nicht einfacher geworden ist.
Städtische Gebäude sind nicht gegen sog. Elementarschäden versichert, da die Abwägung zwischen Eintrittswahrscheinlichkeit / Schadenshöhen und den zu zahlenden jährlichen zusätzlichen Versicherungsprämien bislang gegen diese Form der Zusatzversicherung sprach. Dies wurde in der Vergangenheit regelmäßig überprüft, z.B. durch die Gegenüberstellung der Schäden an Gebäuden durch Sturmereignisse und für diese Versicherungsform zu zahlende Zusatzprämien. Auch waren nur für einzelne, ggfs. stärker gefährdete Objekte, keine oder zumindest keine wirtschaftlichen Angebote im Rahmen einer Ausschreibung zu erwarten. Ob für die Zukunft die Wirtschaftlichkeit, der Bedarf und die Verfügbarkeit von Versicherungsangeboten anders einzuschätzen ist, wird vor dem Hintergrund sich ggfs. häufender Ereignisse erneut geprüft und bewertet.
Der Kostenrahmen für die Schadensbehebung wurde der städtischen Finanzsteuerung zur Anmeldung für den sog. Aufbaufond des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung übermittelt. Die Beauftragungen erfolgen in Abstimmung mit der Finanzsteuerung bis zur abschließenden Klärung aus Mitteln des Wirtschaftsplans Gebäudemanagements. Es ist zudem möglich, dass die Instandsetzung der Hochwasserschäden zu Lasten anderer Instandhaltungen gehen, nicht zuletzt aufgrund fehlender Ressourcen im Bausektor.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |