Kenntnisnahme - FB 68/0152/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Trierer Straße 292-300, Befahren des Geh- und Radweges bei Einparkvorgängen;Bürgerantrag der Frau Gabriele Middelhof, Bodelschwinghstraße 3, 52078 Aachen, vom 07.11.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürger- und Beschwerdeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
31.01.2006
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bürger- und Beschwerdeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach mangels ausreichender Haushaltsmittel für eine generelle Neuaufteilung der vorhandenen Nebenanlagen das Befahren des Rad-/Gehweges durch eine Pollerreihe oberhalb der Grundstückszufahrt Trierer Straße 292 unterbunden wird. Der Antrag der Frau Middelhof gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Parkordnung entlang der Trierer Straße zwischen Adenauerallee und Trierer Platz ist seit Jahrzehnten in der jetzt vor Ort erkennbaren Form einschließlich der bestehenden Verkehrsflächenaufteilungen unverändert. Im Rahmen der zunehmenden Motorisierung ist in einigen Bereichen aus dem traditionellen Längsparken (mit Zu- und Abfahrt von der Fahrbahn aus) ein Schrägparken entstanden, weil in dieser Form mehr Kraftfahrzeuge im gleichen Abschnitt geparkt werden können. Die hierbei gelegentlich praktizierte Zufahrt über den Radweg vorwärts in die jeweilige Parktasche hat aufgrund des sehr geringen Fußgänger-, Radfahr- und Einparkverkehrs bis heute keine bekannten Gefahrensituationen erzeugt.
Unbestritten ist jedoch, dass das Befahren des Radweges und Gehweges der Trierer Straße mit Kraftfahrzeugen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und zu Verkehrsgefährdungen führen kann. Die bestehenden Verkehrsflächenbreiten für Fußgänger und Radfahrer im Bereich der Häuserzeile Trierer Straße 292-300 sind gemessen am tatsächlichen Verkehrsaufkommen überdimensioniert. Dem gegenüber fehlt ein zum Schrägparken ausreichender Parkstreifen. Grundsätzlich ist aus Sicht der Verwaltung eine Eindeutigkeit der Verkehrsflächenaufteilung notwendig, so dass hier sicherlich ein planerischer Veränderungsbedarf besteht. Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Aachen ist allerdings nicht daran zu denken, dass dies in Kürze geschehen kann. Die Verwaltung wird deshalb die als zentrale Zufahrt von den Kraftfahrern genutzte Grundstückszufahrt zu Haus Trierer Straße 292 zum nachfolgenden Rad- und Gehweg hin mit ca. fünf rot-weißen Sperrpfosten abgrenzen, um das Hinterfahren der nachfolgenden Fahrzeugreihe zu unterbinden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|