Entscheidungsvorlage - FB 61/0075/WP18-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Alt-Haarener-Straße - Radverkehrsanlagen zwischen Wurmbenden und Germanusstraße (Beschluss der Markierung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Unterbrochen
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|
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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25.08.2021
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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02.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die vorgelegte Planung der Variante 2 (Plan-Nr. 2021/02-01 L3) für die Alt-Haarener Straße zwischen Wurmbenden und Germanusstraße zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die vorgelegte Planung der Variante 2 (Plan-Nr. 2021/02-01 L3) für die Alt-Haarener Straße zwischen Wurmbenden und Germanusstraße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Die Verwaltung hat geprüft, ob im Zuge von Fahrbahnmarkierungen auf der Alt-Haarener Straße zwischen Wurmbenden und Germanusstraße nach einer Erneuerung der Fahrbahndecke Radverkehrsanlagen in dem genannten Abschnitt angelegt werden können. Dazu hat die Verwaltung am 14.04.2021 Varianten zur Ertüchtigung von Radverkehrsanlagen erläutert. Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren hatte die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und dem Mobilitätsausschuss empfohlen, zunächst die vorgelegte Planung der Variante 1 (Plan-Nr. 2021/02-01 L2, vlg. Anlage 1) für die Alt-Haarener Straße zwischen Wurmbenden und Germanusstraße zu beschließen.
Zusätzlich hat die Bezirksvertretung Aachen-Haaren eine Parkraumerhebung im entsprechenden Bereich der Alt-Haarener Straße empfohlen. Der Bedarf soll festgestellt und eine Kompensation des Parkraums geprüft werden. Der Mobilitätsausschuss ist dem Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung am 22.04.2021 gefolgt. Zusätzlich hat der Mobilitätsausschuss die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob in der Hofenbornstraße zwischen Alt-Haarener Straße und Am Gastes eine Einbahnstraße etabliert werden kann, um die Sicherheit zu erhöhen und zusätzliche Park-möglichkeiten zu schaffen.
2. Prüfung
Eine vollständige Prüfung der Parkraumbelegung im Wohngebiet südlich der Alt-Haarener Straße kann derzeit nicht erfolgen, da die Regionetz GmbH Leitungsarbeiten durchführt und in der Hofenbornstraße in Teilen Parkverbote ausgeschildert sind, welche den zur Verfügung stehenden Parkraum deutlich reduzieren. Eine Parkraumerhebung am 27.05.2021 und am 24.06.2021 in den Straßen Alt-Haarener Straße (zwischen Wurmbenden und Germanusstraße), Hofenbornstraße (zwischen Alt-Haarener Straße und Hofenburgerstraße), Am Gastes, Am Rosengarten, Hofenburgerstraße (zwischen Hofenbornstraße und Auf der Hüls) und Auf der Hüls (zwischen Hofenburgerstraße und Alt-Haarener Straße) hat gezeigt, dass der Parkdruck in dem Wohngebiet, besonders aufgrund der aktuellen Baustelle, hoch ist. Vor allem außerhalb der Randzeiten (6 Uhr und 22 Uhr) zeigt sich um 11 und um 17 Uhr teils eine Überbelegung der Parkplätze. Außerdem wird verbotswidrig auf nicht regelkonformen Flächen, bspw. vor Zufahrten geparkt. Besonders hoch ist der Parkdruck in den Straßen Hofenbornstraße, Am Rosengarten und Auf der Hüls.
| Bestand | Belegung am 27.05.2021 | Belegung am 24.06.2021 | ||||||
6 Uhr | 11 Uhr | 17 Uhr | 22 Uhr | 6 Uhr | 11 Uhr | 17 Uhr | 22 Uhr | ||
Alt-Haarener Straße | ca. 22* | 15 | 19 | 18 | 19 | 14 | 17 | 17 | 16 |
Hofenbornstraße | ca. 23** | 22 | 21 | 20 | 23 | 24 | 20 | 27 | 23 |
Am Gastes | ca. 13 | 11 | 10 | 11 | 12 | 11 | 9 | 10 | 12 |
Am Rosengarten | ca. 22 | 20 | 19 | 20 | 22 | 21 | 18 | 19 | 18 |
Hofenburgerstraße | ca. 29 | 25 | 22 | 20 | 27 | 29 | 21 | 18 | 28 |
Auf der Hüls | ca. 15 | 15 | 18 | 18 | 14 | 15 | 13 | 17 | 16 |
Tab. 1: Parkraumbelegung Alt-Haarener Straße und südliches Wohngebiet
* am 24.06. z.T. Halteverbote ausgeschildert
** am 27.05 und 24.06. z.T. Halteverbote ausgeschildert
Aufgrund des hohen Parkdrucks wurden alternative Flächen für Parkmöglichkeiten geprüft:
- Schrägparkplätze bei Einbahnstraße in der Hofenbornstraße
Es wurde gepürft, ob bei Beschildern einer Einbahnstraße in der Hofenbornstraße Schrägparkplätze zwischen Alt-Haarener Straße und Am Gastes angelegt werden können. Laut der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) wird für die Tiefe der Schrägparkstände und für die Restfahrbahn eine Fahrbahnbreite von 7,15 m (4,15 m + 3,00 m) benötigt. Hinzu kommen mind. 0,70 m Überhang-streifen. Heute misst die Fahrbahn in der Hofenbornstraße an Haus 1 in der Breite ca. 6,60 m zwischen 1,40 m bzw. 2,10 m breiten Gehwegen. Demnach ist die Anlage von Schrägparkplätzen nur durch Umbau und starker Einschränkung der Gehwegbreiten möglich. Dies ist nicht richtlinienkonform und wird durch die Verwaltung nicht empfohlen.
- Wurmbenden
An der Straße Wurmbenden sind mehrere Schwerlastbetriebe ansässig. U.a. befindet sich auf der Nordseite ein Betonwerk, auf der Südseite ein Getränkemarkt und eine Fahrschule, die auch Lkw-Führerscheine anbietet. Die ein- und ausfahrenden Fahrzeuge benötigen neben und gegenüber den Zufahrten ausreichend vom Parken freigehaltene Fläche, um Ein- und Ausschwenken zu können. Diese Flächen sind heute bereits mit dem Zeichen 283, absolutes Halteverbot, beschildert. Derzeit können in Wurmbenden keine weiteren öffentlichen Parkplätze ausgeschildert werden.
Auf der südlichen Straßenseite stehen zwischen Wendehammer und Haus 12 öffentliche Parkplätze zur Verfügung, die nahezu ganztägig von Fahrzeugen der ansässigen Firmen genutzt werden.
Außerdem stehen auf der südlichen Straßenseite zwischen Haus 12 und Knoten Jülicher Straße ca. 21 Parkplätze werktags zwischen 19 und 7 Uhr und am Wochenende zum Parken zur Verfügung. Diese sind mit einem absoluten Halteverbot an Werktagen zwischen 7 und 19 Uhr beschildert. Aufgrund ihrer Nähe zur Alt-Haarener Straße wurde in diesem Abschnitt eine Erhebung der Parkraumnutzung durchgeführt. Während der Parkraumerhebung am 24.06.2021 waren weder um 6 noch um 22 Uhr Parkplätze belegt. Hier stehen demnach zu den Randzeiten ca. 21 Ausweich-parkplätze zur Verfügung.
- Jülicher Straße
An der Jülicher Straße stehen zwischen Prager Ring und Wurmbenden öffentliche Parkplätze zur Verfügung, die heute voraussichtlich überwiegend durch Mitarbeiter*innen der anliegenden Betriebe genutzt werden. Hierzu liegt ebenfalls eine Parkraumerhebung vom 24.06.2021 vor. Zu jedem Zeitpunkt waren mind. drei Parkplätze nicht belegt. Hier stehen demzufolge auch Ausweichparkplätze zur Verfügung.
| Bestand | Belegung am 24.06.2021 | |||
6 Uhr | 11 Uhr | 17 Uhr | 22 Uhr | ||
Jülicher Straße | ca. 25 | 16 | 20 | 22 | 19 |
Tab. 2: Parkraumbelegung Jülicher Straße zwischen Prager Ring und Wurmbenden
Eine kurzfristige Kompensation der in der Alt-Haarener Straße wegfallenden Parkflächen (13 Park-plätze entfallen für Variante 2) im Sinne einer zusätzlichen Zurverfügungstellung von Parkflächen ist nicht möglich.
Gleichwohl sind in der Umgebung im Radius von 300 m (ausgehend von Alt-Haarener Straße 35) Parkflächen vorhanden (bspw. Wurmbenden und Jülicher Straße), die genutzt werden können, um den Parkraumverlust an der Alt-Haarener Straße zur Verbesserung der Radverkehrsanlagen zu kompensieren (vgl. Anlage 2).
Im Rahmen des Förderantrags „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten" sowie im Kontext des ISEK´s Haaren ist die Prüfung weiterer Parkraumalternativen vorgesehen, die langfristig die Parkraumbedürfnisse in Haaren bedienen sollen.
3. Empfehlung der Verwaltung
Da in der Umgebung Parkflächen zur Verfügung stehen, wird empfohlen, Variante 2 gemäß Plan-Nr. 2021/02-01 L3 weiter zu verfolgen. Variante 2 sieht einseitig einen 1,50-1,70 m breiten Schutzstreifen bis Haus 41/43 vor, wobei neben dem Schutzstreifen eine 6,50 m breite Restfahrbahn verbleibt. Es verbleiben fünf Parkplätze (drei am Fahrbahnrand und zwei baulich angelegte). Durch Reduzierung des Parkraums und Anlegen eines Schutzstreifens wird die Sicherheit der Radfahrenden erhöht und ein weiteres Stück Verbindung zu der kürzlich beschlossenen Radverkehrsanlage zwischen Haarener Gracht und Kochstraße geschaffen.
Zunächst sind aus zeitlichen Gründen lediglich die Fahrbahnmarkierungen vorgesehen. Eine Roteinfärbung der Radverkehrsanlage erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Markierung soll zum schnellst möglichen Zeitpunkt umgesetzt werden.
4. Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Markierungsarbeiten belaufen sich für die Markierung der Variante 2 gem. Plan-Nr. 2021/02-01 L3 exklusive Roteinfärbung der Radverkehrsanlage überschlägig auf ca. 6.000 €.
Die Kostenbeteiligung der Regionetz sowie des Bezirks Haaren und des Aachener Stadtbetriebs, werden sich kostenmindernd auswirken.
Die Mittel stehen im PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 und 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ zur Verfügung.
Die Kosten für die Roteinfärbung belaufen sich überschlägig auf ca. 30.000 € und stehen im PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 und 4-120102-986-6 „Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)" zur Verfügung.
Somit stünden nach Deckung der 30.000 EUR (inkl. aller bisher durch andere Vorlagen bzw. Maßnahmen schon gebundenen Mittel) im PSP-Element „Sofortmaßnahmen Radverkehr“ bis einschließlich zum Jahr 2022 noch ca. 813.000 EUR für alle weiteren radentscheidbezogenen Mehrkosten bis zum Jahr 2023 zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
|
|
PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 226.438,22 | 226.438,22 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 226.438,22 | 226.438,22 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 96.554,17** | 96.554,17 | 240.000 | 240.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 40.412,70*** | 40.412,70 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 136.966,87 | 136.966,87 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 190.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 36.438,22 €
** Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 80.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 16.554,17 €
*** Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 412,70 €
PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | ||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Auszahlungen | 1.541.016,03* | 1.519.693,66 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 1.541.016,03 | 1.519.693,66 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -21.322,37** | 0 |
| |||||
|
|
| ||||||
PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | ||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Personal-/ Sachaufwand | 422.245,83*** | 407.245,83 | 560.000 | 560.000 | 0 | 0 | ||
Abschreibungen | 498.131,70**** | 476.809,33 | 750.000 | 750.000 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 920.377,53 | 884.055,16 | 1.310.000 | 1.310.000 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -36.322,37***** | 0 |
| |||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
*Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 800.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 741.016,03 €
**üpl. Deckung für PSP-Element 5-120102-900-02500-300-1
***Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 320.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 102.245,83 €
****Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 250.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 248.131,70 €
*****üpl. Deckung für PSP-Element 4-120102-979-4 i.H.v. 15.000 € zuzügl. üpl. Deckung für PSP-Element 4-120102-946-4 i.H.v. 21.322,37 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| X |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
| X |
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| X |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Die Maßnahme wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus. Durch das Anlegen der Radverkehrsanlage wird die Verkehrssicherheit der Radfahrer*innen erhöht und es werden mehr Verkehrsteilnehmer*innen zum Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad bewegt werden können.
Die Vorzugsvariante der Verwaltung löst geringe zusätzliche CO2-Emissionen aus, da lediglich Markierungen auf der Fahrbahn vorgenommen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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467,8 kB
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|||
2
|
(wie Dokument)
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484,9 kB
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|||
3
|
(wie Dokument)
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1,8 MB
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