Entscheidungsvorlage - FB 23/0056/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Abriss des ehemaligen Gebäudes der belgischen Streitkräfte neben dem Funkturm Kronprinzenrast
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- FB 23/48
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Entscheidung
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31.08.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt den Abriss des ehemaligen Gebäudes der belgischen Streitkräfte neben dem Funkturm Kronprinzenrast auf dem Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 78, Flurstück 145 zu den in den Erläuterungen genannten Bedingungen und die Freigabe der entsprechenden Mittel aus dem PSP-Element 4-011301-403-7 in Höhe von 150.000 €.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Jahr 2002 wurde durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) der Stadt Aachen mittgeteilt, dass die belgischen Streitkräfte die Aufgabe des Richtfunkturmes Kronprinzenrast inkl. des angrenzenden Gebäudes auf dem o.g. Grundstück beabsichtigten. Im Jahr 2004 wurde das Grundstück durch die BIMA an die Stadt Aachen zurück übertragen, da es nicht mehr für Verteidigungszwecke genutzt wurde.
Das Grundstück des Funkturms ist seitdem an die Firma Telefonica vermietet und komplett eingezäunt. Das angrenzende, abbruchreife Gebäude liegt seitdem brach.
Es hat immer wieder Abbruch-Überlegungen gegeben. Allerdings liegt das Grundstück abseits von größeren Forstwegen, so dass der Abbruch und der Abtransport des Schutts durch den Wald einer logistischen Vor- und Nachbereitung und einer entsprechenden Abstimmung mit der Forstverwaltung bedurfte. Die Forstverwaltung hat sich bereit erklärt, einen Teil der vor- und nachgelagerten Arbeiten zu übernehmen, z. B. die Herstellung des Lichtraumprofils auf der Zuwegung zum Grundstück oder die Wiederherstellung der Zuwegung nach dem Transport des Bauschutts.
Die Abrisskosten belaufen sich laut auf ca. 150.000 €. Die Mittel sind im Haushalt 2021 eingeplant. Der Abriss des Gebäudes wird durch das städtische Gebäudemanagement koordiniert.
Nach Abriss des Gebäudes soll das Grundstück der Forstverwaltung übertragen werden. Durch diese Übertragung könnten wichtige Ökopunkte für weitere Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Mittel in Höhe von 150.000 € stehen für die Niederlegung des Gebäudes Kronprinzenrast im
PSP-Element 4-011301-403-7 zur Verfügung.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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