Entscheidungsvorlage - FB 45/0132/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Randzeitenbetreuung Kita Kalverbenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 45/220
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
|
Entscheidung
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|
|
24.08.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis,
- beschließt des Weiteren die Randzeitenbetreuung in der AWO-Kita Kalverbenden für das Kitajahr 2021/22 mit einer Fördersumme von 22.360 € im zeitlichen Umfang von 7:00 – 17:00 Uhr weiterzuführen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Die Kita Kalverbenden der AWO bietet seit August 2015 eine Randzeitenbetreuung, die eine Erweiterung der Betreuungsmöglichkeiten ergänzend zu den regulären Öffnungszeiten darstellt, an. Für eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf können die Kinder morgens früher und nachmittags länger betreut werden. Für das Aufrechterhalten des Angebots erhält der Träger seit 2015 jährlich Mittel, deren Verwendung in einem detaillierten Verwendungsnachweis offengelegt wird.
Die am 09.07.2019 beschlossene Verlängerung der Randzeitenbetreuung in der Kita Kalverbenden läuft zum 31.07.21 aus. Basierend auf den Erfahrungen (Vorlage: FB45/0118/WP17 sowie Vorlage: FB45/0621/WP17) wünscht die AWO als Träger der Einrichtung eine Verlängerung der Randzeitenbetreuung.
Die Randzeitenbetreuung in der Kita hat sich etabliert und bewährt. Die Förderung des Trägers kann zukünftig über das neue Programm des Landes „Flexibilisierung Randzeiten“ umgesetzt werden.
Das Angebot der AWO entspricht dem im KiBiz formulierten Anliegen des Gesetzgebers. Da es sich um ein Bestandsangebot handelt, soll dieses bereits jetzt in die Landesförderung aufgenommen werden; unbeschadet dessen werden von der Stadt Aachen zeitnah Rahmenbedingungen für die Bezuschussung aufgestellt, die Grundlage für die Förderung weiterer Träger sind. Der offizielle Beginn der Umsetzung des § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ braucht noch etwas Zeit, da es noch diverse offene Punkte gibt, die mit dem LVR geklärt werden müssen.
Am 09.07.2019 beschloss der KJA die Randzeitenbetreuung in der AWO-Kita Kalverbenden in den Kindergartenjahren 2019/20, mit einer Fördersumme in Höhe von 21.048 €, und 2020/21 mit einer Fördersumme in Höhe von 21.695 € im jeweils zeitlichen Umfang von 7:00 – 17:00 Uhr weiterzuführen.
Da die Umstellung der Finanzierung von kommunalen Mitteln auf Mittel des Landes NRW zum 01.08.21 anvisiert wurde, ist der Haushaltsansatz, der mittelfristig bei 40.000 € lag (4-060101-935-7, 53180000) zugunsten des PSP 4-060101-953-3, SK 53180000 Flexibilisierung Betreuungszeiten ab 2022 auf null reduziert worden.
Die Finanzierung kann für 2021 und 2022 vollumfänglich aus den bestehenden Haushaltsansätzen bei 4-060101-953-3, SK 53180000 erfolgen.
Kostendarstellung
Die Förderung für das Kalenderjahr 2020, welche sich anteilig aus den Förderungen der Kitajahre 2019/20 und 2020/21 zusammensetzt, belief sich auf 21.317,58 €. Dem gegenüber werden im Verwendungsnachweis Kosten von 23.208,16 € gestellt. Hieraus ergibt sich ein von der AWO zu tragender Eigenanteil von 1.890,68 €.
Um den steigenden Kosten Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung die Erhöhung der Pauschale für das Kitajahr 2021/22 analog zu der Erhöhung der letzten Förderung um ca. 3,07 % auf insgesamt 22.360 € vor.
Förderung in € | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | ||||
Haushaltsjahr | […] + 8.770,00 | 21.317,58 | 21.972,08 | 13.043,34 | ||||
Kitajahr | […] | 21.048,00 | 21.695,00 | 22.360,00 | - | |||
Die Kita Kalverbenden genießt deshalb Bestandsschutz gegenüber anderen Einrichtungen, die erst mit Einführung des neuen Programms „Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ erweiterte Öffnungszeiten umsetzen möchten.
Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung wird beauftragt, die Randzeiten (7 – 17 Uhr) in der Kita Kalverbenden mit 22.360 € für das Kitajahr 2021/22 zu fördern.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
1) 4-060101-953-3, 41410000 2) 4-060101-953-3, 53180000 | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 1)503.200 | 503.200 | 1.509.600 | 1.509.600 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 2)629.000 | 629.000 | 1.887.000 | 1.887.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -125.800 | -125.800 | -377.400 | -377.400 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
|
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
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| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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3,7 MB
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