Kenntnisnahme - FB 45/0120/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zu Maßnahmen der Belüftung und Luftfilterung in Turnhallen, Kitas und Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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24.08.2021
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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26.08.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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01.09.2021
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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16.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1) Bisherige Maßnahmen zur Luftverbesserung in Turnhallen, Kitas und Schulen
Die Lüftungssituation in städtischen Turnhallen wurde vor dem Hintergrund der pandemischen Lage bereits in 2020 umfassend überprüft. Die Turnhallen mit Luftheizungsanlagen im Umluftbetrieb wurden sukzessive auf Außenluftbetrieb umgerüstet, die Anlagen hygienisch gereinigt und nach Fertigstellung zur Nutzung freigegeben. Bereits seit Jahresbeginn 2021 sind alle Turnhallen auf Außenluftbetrieb umgestellt und in Nutzung. Alle Anlagen werden regelmäßig inspiziert.
Bei den Kitas im Gebäudebestand waren keine Maßnahmen zur besseren Belüftung angezeigt. Zum einen ist eine ausreichende Lüftung über Fenster- und Außentüren in den Gruppenräumen schon dadurch gewährleistet, dass für eine Betriebserlaubnis des LVR sämtliche Gruppen- und Nebenräume mit Fenstern und z.T. auch Außentüren versehen werden müssen, die zum Lüften geöffnet werden können. Zum anderen unterscheiden sich in diesem Bereich etwaige Infektionswege maßgeblich von anderen Nutzergruppen. Infektionen werden in Kindertagesstätten in erster Linie über den engen Kontakt befördert; die Kinder tragen keinen Mund-Nasen-Schutz. Laut einer Stellungnahme des städteregionalen Gesundheitsamts benötigt eine Reduktion der Aerosole durch etwaige Luftfiltergeräte nach Expertenaussagen (Prof. Exner, Uni Bonn und Mit-Autor der UBA-Empfehlung zu dem Thema) mindestens 30-60 Minuten – und zwar nachdem die Kinder den Raum betreten haben und eben diese Aerosole generieren. Das Übertragungsrisiko in diesem Nutzerbereich ist aber durch den engen Kontakt untereinander gegeben, welches nicht durch die Luftfiltergeräte reduziert werden kann. Folglich ist eine ohnehin nur ergänzende Anschaffung von mobilen Luftfiltern im Kita-Bereich nicht zielführend.
In allen Kita-Neubauten werden jedoch bereits seit rund 10 Jahren mechanische Lüftungsanlagen standardmäßig gemäß dem politisch beschlossenem städtischen Planungsleitfaden eingebaut. Diese Anlagen dienen dem Schutz der Gebäudesubstanz, der energetischen Optimierung und der nachhaltigen Verbesserung der Raumluft.
Bei den Schulen im Bestand wurden in einem ersten Schritt alle Fensteranlagen hinsichtlich einer ausreichenden Öffnungsmöglichkeit überprüft und etwaige Defekte behoben. In allen Klassenräumen ist eine ausreichende Fensterlüftung möglich. Bei Neubauten und im Rahmen von energetischen Sanierungen werden ebenfalls seit rd. 10 Jahren Lüftungsanlagen in Klassenräumen installiert, aktuell im Rahmen der Sanierungen des Inda Gymnasiums, Schulzentrums Hander Weg und GGS Am Haarbach. Bereits in Vorjahren wurden die Schulen KGS Abteigarten, GGS Driescher Hof, KGS Karl-Kuck-Schule und das Einhard-Gymnasium ausgestattet.
Auf der Grundlage einer aktuellen, nunmehr stärker differenzierten Stellungnahme des Bundesumweltamtes vom 09.07.2021 werden voraussichtlich der Bund und das Land die Anschaffung von mobilen Luftreinigern mit einem „Luftförderprogramm II“ für Schulräume fördern, die in die sog. „Kategorie 2“ fallen (sh. nachstehende Erläuterungen unter Punkt 2). Insgesamt betrifft dies in sämtlichen städt. Schulen nur 22 Räume und keinen Klassenraum. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass für die jüngeren Schülerinnen und Schüler (SuS) bisher keine Möglichkeit besteht, einen Impfschutz gegen das Coronavirus zu erhalten. Zudem ist insbesondere bei den SuS der 1. und 2. Klassen nicht davon auszugehen, dass diese im Bereich des Infektionsschutzes ausreichend geübt sind, um die Regeln zum Schutz vor Covid19 konsequent zu befolgen. Daher werden seitens der Verwaltung über die 22 Räume hinaus die Klassenräume dieser Zielgruppe sowie sämtliche Mehrzweckräume ebenfalls mit mobilen Luftfiltern ausgestattet, um möglichst kurzfristig nach dem Ende der Sommerferien einen hohen Grad an Infektionsschutz zu erzielen. Ein entsprechender Dringlichkeitsbeschluss, insgesamt 280 mobile Luftfilteranlagen in den 1. und 2. Klassen sowie sämtlichen Mehrzweckräumen zu installieren, wurde bereits mit Datum 04.08.2021 gefasst.
Darüber hinaus sollen künftig in allen Schulen im Bestand stationäre dezentrale Lüftungsanlagen - unabhängig von der Durchführung umfassender energetischer Sanierungen und somit zeitlich vorgezogen - eingebaut werden, um eine nachhaltige, langfristig effektive und lüftungstechnisch optimale Situation zu schaffen.
2) Darstellung der aktuellen Förderkulisse von Bundes- und Landesförderung für den Einsatz von mobilen Luftfiltergeräten an Kitas und Schulen
Mobile Luftfiltergeräte
Es ist ein Luftförderprogramm II des MHKBG mit einer Förderquote von 100% angekündigt. Diese Förderung ist nur für Schulräume der Kategorie 2 (schlecht belüftbare Räume) möglich. Die Klassenräume, die mit mobilen Luftreinigern ausgestattet werden sollen, entsprechen mit Ausnahme von 22 Räumen der Kategorie 1 (sh. Punkt 1).
Stationäre Lüftungsgeräte in den Klassenräumen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert die Maßnahme über die BAFA mit 80% der förderfähigen Ausgaben. Die Fördermittel sind insgesamt begrenzt und der zeitliche Eingang der Förderanträge maßgeblich für die Bewilligung. Mit der Antragstellung wurde aus diesem Grund begonnen. Für jede Schule ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Bereits im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen Hander Weg, Inda-Gymnasium und GGS Am Haarbach wurde dieses Förderprogramm in Anspruch genommen, seinerzeit noch mit einer geringeren Förderquote von 55 %.
3) Darstellung der Kosten und Zeitschiene für den Einsatz mobiler und fest installierter Anlagen
Mobile Luftfiltergeräte
Kosten:
280 Stück á 3.500 € = 980.000 €, davon
voraussichtlich 100 % Förderung von 22 Geräten = 77.000 €
Die Vergabe kann aufgrund der Dringlichkeit mit einer Dauer von 10 Tagen durchgeführt werden. Die Ausschreibung wurde am 06.08.2021 in die Wege geleitet. Sofern entsprechende Liefermengen vorhanden sind, könnte die Auslieferung nach aktuellem Stand Anfang September erfolgen.
Die Umsetzung der 280 mobilen Luftreiniger erfolgt in der Form, dass die Geräte von dem entsprechenden Hersteller zu den jeweiligen Schulen geliefert und in den Klassenzimmern aufgestellt werden. Diese Leistung wird mit der Ausschreibung gefordert.
Es liegen noch keine Erfahrungen bezüglich der Wartungskosten vor. Mit einer Schätzung von 300 € - 400 € je Gerät (der Hepa Filter sollte einmal jährlich ausgetauscht werden) liegen die jährlichen Wartungskosten geschätzt bei 84.000 € bis 112.000 €.
Die Betreiber-Verantwortung für diese mobilen Anlagen obliegt dem Bedarfsträger.
Stationäre Lüftungsgeräte in den Klassenräumen
Kosten:
342 Stück á 12.500 € = 4,275 Mio. €, davon
20 % Eigenanteil: 855 Tsd. €
80 % Förderung: 3,42 Mio. €
Dies ist ein aufgrund überschlägiger Daten ermittelter Ansatz.
Die Verwaltung geht von einer Umsetzung ab Oktober aus, mit dem Ziel, wöchentlich eine Schule auszustatten. Dieses anspruchsvolle Ziel kann nur umgesetzt werden, wenn die Installation der Lüftungsgeräte innerhalb der Schulzeit erfolgt. Dies erfordert die Bereitschaft der Schulen, tageweise einzelne Klassenräume aus der Nutzung nehmen. Nur so ist das gemeinsame Ziel, kurzfristig effiziente Lüftungsanlagen in Aachener Schulen einzurichten, umsetzbar.
Die mobilen Luftreiniger werden nach der Inbetriebnahme der stationären Lüftungsanlagen auf weitere Unterrichtsräume ohne Lüftungsanlagen, sprich Klassenräume der 3. und 4. Klassen, verteilt.
Die Wartungskosten sind gemäß der letzten Ausschreibung mit 250 € je Anlage anzusetzen. Bei einer Anzahl von 342 Stück ergeben sich zusätzliche Wartungskosten von 85.500 €/Jahr.
Die Betreiberverantwortung für die stationären Anlagen obliegt dem Gebäudemanagement. Es wird ein personeller Mehraufwand für die Organisation der erforderlichen regelmäßigen Wartungen anfallen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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1) 5-030101-900-00100-992-3, 68110000
2) 5-030101-900-00100-992-3, 78310000
3) 5-030101-900-00100-992-3, 78150000
4) 5-030101-900-00100-992-3, 78650000
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 1) 0 | 3.497.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 2) 0 3) 0 4) 500.000 | 980.000 3.420.000 1.355.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -500.000 | -2.258.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -1.758.000 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben aus 5-010604-900-01100-300-1, 78480000 | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
| vollständig |
|
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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187,5 kB
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2
|
öffentlich
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415,5 kB
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3
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öffentlich
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1,5 MB
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