Kenntnisnahme - FB 36/0088/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Inkrafttreten des neuen Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG NRW) am 25. November 2016 haben sich die Bestimmungen zur Erfassung und Verwendung der Ersatzgelder geändert.

Neu ist, dass gem. § 31 (4) LNatschG NRW Ersatzgeld nunmehr innerhalb von vier Jahren durch die untere Naturschutzbehörde in ihrem Bereich zweckentsprechend einzusetzen ist, sofern nicht fachliche Gründe entgegenstehen. Zudem haben die unteren Naturschutzbehörden Listen über die Verwendung der Ersatzgelder aufzustellen und dem Naturschutzbeirat vorzustellen.

Als Anlage ist eine Übersicht über die Ersatzgeldverwendungen ab dem Jahr 2017 beigefügt, wobei zu den einzelnen Projekten im Haushaltsjahr 2021 noch folgendes anzumerken ist:

 

Kooperation Landschaftsschutz mit Projektträger

Zur strukturellen Aufwertung und Verbesserung der naturräumlichen Situation auf verschiedenen schutzwürdigen Flächen im Aachener Stadtgebiet werden Landschaftspflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen eines öffentlichen Auftrages für soziale und besondere Dienstleistungen durchgeführt. In Kooperation mit einem Beschäftigungsträger werden sog. „Arbeitstrupps“, bestehend aus Langzeitarbeitslosen und auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbaren Personen, für gärtnerische Tätigkeiten im Bereich der Grünflächenpflege sowie des Natur- und Landschaftsschutzes eingesetzt.

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme erfolgt zu 50% aus Ersatzgeld und zu 50% aus städtischen Mitteln. Dies entspricht in etwa dem Verhältnis der Arbeiten für aufwertende Maßnahmen zu reinen Unterhaltungsmaßnahmen. Dieses Jahr werden voraussichtlich 50.000 € über Ersatzgeld finanziert werden können.

 

Kooperation mit der NABU Naturschutzstation als Biologische Station

Die Biologischen Stationen in NRW, im vorliegenden Fall die NABU-Naturschutzstation, erhalten zur Unterstützung für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Landeszuwendungen und städtische Zuwendungen. Der städtische Anteil an der Finanzierung der biologischen Station kann in einer Höhe von bis zu 20% aus den in dem jeweiligen Vorjahr vereinnahmten Ersatzgeldern finanziert werden. In diesem Jahr können voraussichtlich 21.756 € über Ersatzgeld finanziert werden.

 

Städtischer Anteil im Rahmen der Förderung nach den Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa)

Bei Maßnahmen, die nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderrichtlinien Naturschutz - FöNa) gefördert werden, kann der kommunale Eigenanteil über Ersatzgeld finanziert werden.

 

Die Heckenbeihilfe der Stadt Aachen wird über die v.g. Zuschussmaßnahme finanziert. Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes erhalten für die fachgerechte Pflege von Kastenhecken nach dem Förderprogramm „Heckenbeihilfe“ Zuwendungen. Die Hecken tragen zur Erhaltung der kulturhistorischen und landschaftsprägenden Elemente bei und üben zudem eine wichtige Funktion im Biotopverbund aus.

Die tatsächlichen Kosten können erst nach Abrechnung der Zuschussmaßnahme ermittelt werden, der über das Ersatzgeld abzurechnende Anteil wird voraussichtlich 4.500 € betragen.

 

Für die Zahlung von Entschädigungen im Rahmen der Umsetzung des Landschaftsplanes aus Verträgen, die vor Inkrafttreten der Kulturlandschaftsprogramme der Kreise und kreisfreien Städte abgeschlossen wurden, kann der städtische Eigenanteil in Höhe von ca. 1.700 € über Ersatzgeld abgerechnet werden.

 

Aufwertende Naturschutzmaßnahmen

In den Vorjahren wurden Kopfbaumschnitt und –pflegemaßnahmen und die Anlage von Streuobstwiesen und Heckenplanzungen gefördert und über Ersatzgeld finanziert. Bei entsprechendem Bedarf erfolgt wieder eine Finanzierung über Ersatzgeld.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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