Entscheidungsvorlage - FB 61/0205/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster/ Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss,

  • den Planungs- und Ausführungsbeschluss für den Umbau der Abschnitte 26 und 27 des Vennbahnweges
  • sowie den Planungsbeschluss für die Abschnitte 22 und 23 des Vennbahnweges gemäß den vorgelegten Planungen zu fassen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss,

  • den Planungs- und Ausführungsbeschluss für den Umbau des Abschnittes 9 des Vennbahnweges
  • sowie den Planungsbeschluss für die Abschnitte 16 und 17 des Vennbahnweges gemäß den vorgelegten Planungen zu fassen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss,

  • den Planungsbeschluss für den Abschnitt 6 des Vennbahnweges gemäß den vorgelegten Planungen zu fassen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss,

  • den Planungs- und Ausführungsbeschluss für den Umbau des Abschnittes 2 des Vennbahnweges gemäß den vorgelegten Planungen zu fassen.

 

Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und widerspricht einer Befreiung vom Landschaftsplan für die dargestellten Abschnitte nicht.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst

  • den Planungs- und Ausführungsbeschluss für den Umbau der Abschnitte 2, 9, 26 und 27 des Vennbahnweges
  • sowie den Planungsbeschluss für die Abschnitte 6, 16, 17, 22 und 23 des Vennbahnweges gemäß den vorgelegten Planungen.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss des Mobilitätsausschusses an,

  • den Planungs- und Ausführungsbeschluss für den Umbau der Abschnitte 2, 9, 26 und 27 des Vennbahnweges
  • sowie den Planungsbeschluss für die Abschnitte 6, 16, 17, 22 und 23 des Vennbahnweges gemäß den vorgelegten Planungen zu fassen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-09300-300-1 „Vennbahnradweg-Ausbau (KKS)“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

404.900

404.900

747.700

747.700

0

0

Auszahlungen

1.522.698,62*

1.522.698,62

934.700**

934.700

0

0

Ergebnis

1.117.798,62

1.117.798,62

187.000

187.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-981-7 „Vennbahnradweg-Ausbau (KKS)“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

90.500***

90.500

68.000

68.000

0

0

Ergebnis

90.500

90.500

68.000

68.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 506.100 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 1.016.598,62 €

**mit der Haushaltsplanung 2022 soll eine Anpassung auf Auszahlungen i.H.v. 238.000 € und Einzahlungen i.H.v. 190.400 €, d.h. im Ergebnis 47.600 € erfolgen

***Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 18.500 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 72.000 €

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

x

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 x

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 x

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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