Entscheidungsvorlage - FB 02/0070/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen zum Ratsantragspaket Einzelhandel, Gastronomie und Innenstadt zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, den Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels in der vorgeschlagenen Form auf den Weg zu bringen. Der Ausschuss unterstützt die notwendigen Maßnahmen zur zügigen Umsetzung des Gutscheinsystems Einzelhandel und die mittelfristige Planung eines ausgereiften Punktesammelsystems (Cashback-Systems) für Stadt und Einzelhandel und stimmt der vorgeschlagenen Budget-Verwendung zu. Der Ausschuss ist in seiner November-Sitzung über den Fortgang der einzelnen Prozesse sowie über Entwicklungen im Thema ‘Lieferung nach Hause organisieren‘ zu unterrichten.
 

Reduzieren

Erläuterungen

Sachstandbericht zum Ratsantragspaket ‘Einzelhandel und Gastronomie‘

Handel, Handwerk, und Gastronomie sind die größten Treiber innerstädtischer Attraktivität und damit maßgebliche Faktoren für Image und Ausstrahlung einer Stadt. Insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die vg. Beschäftigungszweige und die mit den verschiedenen Lockdown-Maßnahmen verbundenen Umsatzeinbrüche in Handel und Gastronomie wurde die Verwaltung seitens der Politik in Form mehrerer Ratsanträge beauftragt, diverse Lösungsansätze zur Verbesserung der Situation der genannten Branchen zu erarbeiten.

 

Seitens der Verwaltung wurden neben den bereits laufenden Projekten ‘Ladenliebe‘ (im Rahmen der NRW-Fördermaßnahme ‘Sofortprogramm Innenstadt 2020‘) und ‘Hybrider Einzelhandel‘ folgende Anregungen aus der Politik geprüft:

-          Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels

-          Punktesammelsystem für Stadt und Einzelhandel

-          Gutscheinsystem Einzelhandel

-          Lieferung nach Hause organisieren

 

Im Projekt ‘Ladenliebe‘ werden inzwischen, nach intensiven Gesprächen mit den jeweiligen Eigentümer*innen, freie Ladenlokale auf aachen.de/ladenliebe angeboten, erste Vermittlungen haben bereits stattgefunden. Die eingegangenen Bewerbungen reichen von Mode-Concept-Stores über Gastro-Ideen, Kunst, Handwerk, Dienstleistung, Subkultur, soziale Projekte bis hin zu Paketrecycling. Die betreffenden Eigentümer*innen haben ihre Mietvertragsentwürfe übersandt, auf deren Basis – nach rechtlicher Klärung – die jeweiligen Untermietverträge mit den Laden-Bewerber*innen angefertigt und dann zeitgleich mit dem Hauptmietvertrag abgeschlossen werden. Während dieses Verfahrensprozesses wird zudem mit Unterstützung durch FB63 geprüft, ob und inwieweit eine (baurechtliche) Nutzungsänderung erforderlich wird (Stand Anfang 08/2021). Inzwischen wurde auch der zweite Antrag für einen weiteren Fokusbereich (‘östl. Innenstadt‘ und weitere Bereiche) seitens des Landes bewilligt. Die Erhebung der hier in Betracht kommenden Ladenlokale sowie die Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Eigentümer*innen werden sukzessive erfolgen. Insgesamt konnte ein Fördervolumen in Höhe von rund 1,4 Mio. Euro eingeworben werden. Allerdings sind keine Personalkosten förderfähig, sodass die Projektumsetzung (Gespräche mit Eigentümer*innen / Mieter*innen, Mietvertragsregelungen, Begleitung im Nutzungsänderungsverfahren, Fördermittelmanagement etc.) vollständig mit Bordpersonal gestemmt werden muss. Dies führt – erwartbar – zu Engpässen.  Über die aktuellen Zahlen, ggf. bereits erfolgte oder kurz bevorstehende Ladeneröffnungen sowie zu weiteren akquirierten Ladenflächen wird die Verwaltung während der Ausschusssitzung berichten.

 

Sachstandsbericht zum Projekt ‘Hybrider Einzelhandel‘ (Digitale Modellregionen – Smart City)

Über das vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW im Rahmen der Digitalen Modellregionen geförderte Projekt ‘Hybrider Einzelhandel‘ wurde zuletzt in der AAWR-Sitzung am 28.04.2021 ausführlich berichtet. Daher wird nachfolgend ein kurzer Statusbericht gegeben:

Zurzeit wird die technische Infrastruktur unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und des Digitalisierungslevels der Einzelhändler*innen und Gastronom*innen für die bevorstehende Testphase weiterentwickelt. Im April haben die teilnehmenden Einzelhändler*innen und Gastronom*innen ihre Account-Zugangsdaten mit Einblick auf den Werkzeugkasten sowie eine erste Nutzungsvereinbarung für die Plattform erhalten. Im Juli folgte die Einführung in das Produkt-Modul sowie die Befähigung dort selber Produkte einzupflegen, um diese perspektivisch im digitalen Schaufenster ausstellen und verkaufen zu können.

Die Testphase, in der auch Konsument*innen die ersten Werkzeuge ausprobieren sollen, verschiebt sich durch einen Personalwechsel bei unserem Projektpartner IMA (Lehrstuhl für Informationsmanagement im Maschinenbau der RWTH Aachen), welcher durch das begleitende Studiendesign eine zentrale Rolle in der Testphase einnimmt, um zwei bis drei Wochen auf Mitte September. Den Go-Live im Herbst beeinflusst dies nicht, da die Dauer der Testphase entsprechend der nun festgelegten Forschungsmethode angepasst wurde, sodass der Zeitplan insgesamt weiter eingehalten wird.

Das Aufzeigen neuer, digitaler Werkzeuge erfolgt zudem auch durch Veranstaltungen im Rahmen des Projektes. Nach den ersten drei „Digitalen Einkaufsbummeln“ über die Plattform Wonder.me haben am 29.04. und 29.07.2021 zwei Instagram-Live-Shopping-Events mit sechs bzw. fünf Einzelhändler*innen stattgefunden. Über 300 bzw. über 100 Zuschauer*innen konnten sich an den beiden Abenden von den Geschäften Inspirationen zum Mutter- und Vatertag bzw. zu Kleinigkeiten für den Sommer informieren. Gleichermaßen konnten die Geschäfte ein neues Format ausprobieren und Hemmschwellen bei der Digitalisierung weiter gesenkt werden.

Die Workshop-Reihe wurde weiterhin digital durchgeführt und gut angenommen. Im April, Mai und Juli fanden insgesamt 8 Workshops mit 126 Teilnehmer*innen statt. Auch für die nächsten Monate sind weitere Workshops geplant – je nach Infektionsgeschehen physisch im OecherLab – für die die Themen agil festgelegt werden. 

Stand Juli 2021 nahmen 82 Einzelhändler*innen und 11 Gastronom*innen an den Workshops bzw. an den fünf digitalen Einkaufsbummel-Veranstaltungen im Rahmen des Projektes teil.

 

Hinsichtlich des Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels und der Gastronomie, für den per faktionsübergreifender Entscheidung Mittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro in den Haushalt eingestellt wurden, hat die Verwaltung ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung geschnürt. So wurden Förderrichtlinien erarbeitet, Gespräche mit beteiligten Fachbereichen wegen einzuhaltender Vorgaben (Gestaltungs-, Sondernutzungs- und Werbeanlagensatzung) geführt, ein niedrigschwellig zugänglicher Antragsprozess mittels des Serviceportals der Stadt und ein Konzept für einen schlank gehaltenen Abschlussbericht entwickelt sowie Ideen für Marketingmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit initiiert. Nachfolgende Ziele und Kriterien sind vorgesehen:

 

Ziele des Fonds:

-          die Innenstadt und die Stadtteile zu stärken, um diese nachhaltig zu beleben und ihre Attraktivität zu verbessern,

-          die Zukunftsfähigkeit des Aachener Einzelhandels, der Gastronomie und des Handwerks zu unterstützen

-          die Umsetzung notwendiger Maßnahmen nach dem Lockdown zu ermöglichen

-          Kooperation zu fördern und zu unterstützen,

-          gemeinsam voneinander zu lernen,

-          Digitalisierungsprozesse anzukurbeln und dadurch

-          Leuchtturmprojekte für Aachen und die Region zu schaffen.

 

Kriterien:

Antragsberechtigt sind

-          Aachener Interessen-, Werbe- und Straßengemeinschaften sowie Vereine und Verbände aus Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk

-          Aachener Unternehmen aus Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk im Zusammenschluss mit mindestens einem weiteren Aachener Unternehmen aus diesen Branchen

 

Gegenstand der Förderung:

-          Beratungs-/Dienstleistungen und Sachausgaben für

  • Veranstaltungen / Werbeaktionen
  • Marketingmaßnahmen
  • (gemeinsame) Gestaltungsmaßnahmen zur Attraktivierung eines Standortes
  • Verbesserung von Hygienestandards
  • Digitalisierungsmaßnahmen
  • Schulungen zum Thema Digitalisierung (‘train the trainer‘)

 

Das Entscheidungsgremium, das sich aus Mitarbeitenden des FB02 sowie dem Vorsitzenden (oder ggf. Vertreter) des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung zusammensetzt, bewertet die eingereichten Konzeptvorschläge im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Es prüft, ob und inwieweit eine über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehende Zusätzlichkeit gegeben ist und ob die vorgesehene Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität der Aachener Innenstadt bzw. des Stadtbezirks geeignet ist und – wie von den Antragsteller*innen gefordert – geltende Regularien wie z.B. Gestaltungs-, Werbeanlagen- und Sondernutzungssatzung eingehalten werden. Nicht zuletzt wird, je nach Vorhaben, auch die Auswirkung auf Klima/Umwelt zu bewerten sein.

Die Antragstellung soll, begleitet von entsprechend umfangreichen Marketing- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen (z.B. Pressemitteilung, Social Media, Newsletter etc.), ab Anfang September möglich sein.

 

In Bezug auf das vorgeschlagene Punktesammelsystem für Stadt und Einzelhandel, für das 150.000 Euro in den Haushalt eingestellt sind, wurden zahlreiche Gespräche mit in Betracht kommenden städtischen Fachbereichen, Eigenbetrieben und Tochter-Gesellschaften geführt, die Leistungsentgelte erheben, und für das vorgeschlagene ‘Cashback-System‘ in Betracht kommen. Mit diesem stadtweit anzuwendenden Verfahren soll eine langfristige Unterstützung des Aachener Handels und der Gastronomie erfolgen, dessen Budget sich aus  prozentualen Rückvergütungen auf Ausgaben bei städtischen Betrieben speisen und durch einen Teil der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel aufgefangen werden soll (nach Abzug der Entwicklungskosten und solange Haushaltsmittel vorhanden sind). Die aufsummierten Guthaben auf dem Kund*innen-Konto könnten dann im Aachener Einzelhandel und der Gastronomie auf dort getätigte Ausgaben angerechnet werden.

 

Im Rahmen des Austauschs mit den in Betracht kommenden Dienststellen, Unternehmen und Eigenbetrieben wurde ziemlich schnell die Komplexität des angedachten Verfahrens deutlich. Neben der Kostenfrage rückten auch und insbesondere die technische Umsetzbarkeit und rechtliche Problematiken in den Mittelpunkt der Gespräche mit APAG, VHS, Theater, Eurogress, FB Sport, Aachener Stadtbetrieb, Stadtbibliothek und anderen. Die Einschätzungen lauteten von ‘…absolut unmöglich …, ein solches System aufzubauen und durch die städt. Unternehmen finanzieren zu lassen‘ über ‘Der Zweck, der mit dem Punktesystem verfolgt wird, kann bei uns nicht umgesetzt werden.‘ bis zu rechtlichen Zweifeln, durch ein solches Verfahren das ohnehin stark reduzierte Erlösaufkommen weiter zu verringern und Zweifeln an der Praktikabilität. Lediglich eine Tochter-Gesellschaft zeigte sich – jedoch nur unter der Voraussetzung, (Zitat:) dass unsdie wegfallenden Einnahmen (Beteiligung am Punktesystem) in irgendeiner Form ausgeglichen werden ‘ (Zitat-Ende) – zunächst offen; eine Dienststelle deutete an, die Teilnahme an einem solchen System nicht grundsätzlich ausschließen zu wollen. Insbesondere wurde in nahezu allen Rückmeldungen ein langfristiger Betrieb dieser Maßnahme ohne Unterstützungsleistungen deutlich in Frage gestellt.

 

Grundsätzlich könnte zwar die Erarbeitung eines Punktesammel-/Cashback-Systems mittelfristig angegangen werden, eine zeitnahe Umsetzung und die damit gewünschte wirtschaftliche Hilfe in der aktuellen Situation für Handel und Gastronomie muss aber nahezu ausgeschlossen werden. Die vorgenannte Komplexität des Verfahrens, die im technischen Bereich Anforderungen an Schnittstellen, Einbindung der jeweiligen Betriebe sowie die Einbindung der Akzeptanzstellen in Handel und Gastronomie umfasst, lässt eine schnelle Umsetzung nicht zu. Hinzu kommt ein entsprechender bürokratischer Aufwand für die Abwicklung der Rückvergütungen. Dies aber läuft der Absicht, Handel und Gastronomie schnell von diesem Verfahren profitieren zu lassen, zuwider.

Stattdessen könnte – auch mit Blick auf die Aktionen in benachbarten Kommunen – ein Gutscheinsystem Einzelhandel  deutlich kurzfristiger umgesetzt werden. In diesem Verfahren könnten, wie z. B. in Düren, Bürger*innen Einkaufsgutscheine erwerben, die bei möglichst vielen Gastronomie- und Handelsunternehmen in Aachen einlösbar sein sollen. Ein besonderer Anreiz soll durch die Subventionierung in Form eines Rabattes von 20%, maximal aber 20 Euro, auf den jeweils verkauften Gutschein geschaffen werden. Dies wird dann – insbesondere durch die Hebelwirkung dieser Gutscheine (80% werden durch die Käufer*innen aufgestockt) – zu einer schnell wirksamen Unterstützung für den lokalen Handel und die Gastronomie, die nach den langen Zeiten der Umsatzeinbußen für diese Branchen ein deutliches Zeichen setzt. Zudem gibt es mit ‘Schenk lokal‘ bereits ein in Aachen funktionierendes Gutscheinsystem mit nahezu 100 Akzeptanzstellen. Dieses System, das außerdem durch Kooperation mit ‘Einkaufen in Aachen‘ schnell und einfach zu bewerben wäre, verspricht eine kurzfristige Umsetzbarkeit mit verhältnismäßig geringem Aufwand; erste Sondierungsgespräche hierzu wurden bereits geführt. Bestätigt wurde bereits, dass ein sog. ‘Co-Branding‘ möglich wäre, das erkennen ließe, dass es sich um einen städtisch unterstützten Gutschein handelt.

 

Gespräche mit dem CityMa Düren e.V. ergaben, dass ein dort kürzlich gestartetes Gutscheinsystem sehr gut angenommen wird. Insbesondere der Vorbereitungsaufwand, auch im Hinblick auf die Gewinnung der Akzeptanzstellen, wäre in Aachen deutlich geringer als in Düren, da über ‘Schenk Lokal‘ eine Gutscheinnutzung bereits in fast 100 Unternehmen möglich ist und Kommunikation und Marketing mittels ‘Einkaufen in Aachen‘ / aachen-shopping.de gewährleistet sind und ausgebaut werden können. Gleichwohl würden die ermöglichten Ressourcen auch zur Vergrößerung der Anzahl von Akzeptanzstellen und intensivem Marketing genutzt werden, um dann in einem, anhand des Budgetumfangs befristeten Zeitraum bestmöglich die Gutscheine an die Bürger*innen und damit in Aachens Handel und Gastronomie zu bringen. Im Hinblick auf einfache Möglichkeiten, die Gutscheine erwerben zu können, wird – neben dem Onlineshop von ‘Schenk lokal‘ – die Einbeziehung des Bürgerservices und der Geschäftsstelle des aachen tourist service e.V. sowie der teilnehmenden Geschäfte selbst vorgeschlagen.

Die Verwaltung regt an, einen maßgeblichen Teil der für das Punktesammelsystem vorgesehenen Mittel als eine noch aufzustockende Grundlage für das Gutscheinsystem zu nutzen, dennoch die Möglichkeiten einer mittel-/langfristigen Initiierung eines Punktesammel-/Cashback-Systems zu prüfen. Vor dem Hintergrund des Dürener Budgets von 100.000 € wird für das Oberzentrum Aachen ein Budget in Höhe von zumindest 120.000 € veranschlagt.  

 

Auf das Thema ‘Lieferung nach Hause organisieren‘ wird die Verwaltung den Schwerpunkt des kommenden Workshops im Projekt ‘Hybrider Einzelhandel‘ ausrichten, welcher vor Ort im OecherLab stattfinden wird, in dem aktuell ebenfalls die Mobilität im Mittelpunkt steht. Im Nachgang zu dem bereits am 17.03.2021 erfolgten Workshop zu Verpackung und Lieferung soll das Thema weiterentwickelt werden. Hierzu werden Fragen zu Anforderungen an einen lokalen Lieferservice, nach Wünschen des Einzelhandels sowie nach Voraussetzungen, damit die Lieferung gelingt, gestellt werden. Ebenso soll geklärt werden, ob ggf. Kooperation und Koordination bestehender Lieferservices bevorzugt oder ein neues, seitens der Stadt erarbeitetes und unterstütztes Angebot weitergedacht werden sollte.

Da auch diese Aufgabe ebenfalls nur mit Bestandspersonal gestemmt werden muss, beabsichtigt die Verwaltung die Konzeption sowie die Umsetzung des geeigneten Konzepts für die ersten Monate zeitnah auszuschreiben. Mit einer Beauftragung ist aufgrund der Ausschreibungsfristen im Dezember 2021 zu rechnen.

 

 

 

 

 

Ergebnis- und kons. Finanzplanung

Produkt

PSP-Element

Kostenart

Maßnahme

Hinweis

2021

2022

2023

 2024

15.02.01

4-150201-962-1

„Anschub-Förderung nach

Lockdown Gastronomie“

49110000

Coronaertrag: Förderprogramm für lokale Gastronomie: Anschub -Förderung n. Lockdown

Ertrag

Corona-isolierung

-200T€

 

 

 

15.02.01

4-150201-962-1

„Anschub-Förderung n. Lockdown-Gastronomie“

53180000/

73180000

Förderprogramm für loka. Gastronomie: Anschub -Förderung n. Lockdown

Aufwand/

Auszahlung Corona-isolierung

200T€

0€

0€

0€

15.02.02

4-150202-932-1

„Eigenanteil NRW Urban“

52790000/

72790000

Eigenanteil NRW Urban

Aufwand/

Auszahlung

100T€

0€

0€

0€

15.02.01

4-150201-968-1

„Konzeption, Werbung Lieferung nach Hause“

52910000/

72910000

 

53180000/

73180000

Lieferung nach Hause: Konzeption, Werbung, Kostenbeteiligung

(Verteilung 50% auf Kostenarten)

Aufwand/

Auszahlung

150T€

0€

0€

0€

15.02.01

4-150201-963-1

„Fonds für den Eigenanteil (Verbände/IGs)“

49110000

Coronaertrag:

Fonds für den Eigenanteil (Verbände und IGs) Maßnahmenförderung nach Lockdown

Ertrag

Corona-isolierung

-200T€

0€

0€

0€

15.02.01

4-150201-963-1

„Fonds für den Eigenanteil (Verbände/IGs)“

53180000/ 73180000

Fonds für den Eigenanteil (Verbände und IGs) Maßnahmenförderung nach Lockdown

Aufwand/

Auszahlung Corona-isolierung

200T€

0€

0€

0€

15.02.01.

4-150201-964-1

„Punktesammelsystem (Beratung, App-Entw.)“

52910000/ 72910000

Punktesammelsystem: Beratung, App-Entwicklung, Werbung, Erstattungsleistungen

Aufwand/

Auszahlung

150T€

0€

0€

0€

15.02.01

.

4-150201-965-1

„Multifunktionale Einrichtung z Ladenlo.“

52910000/ 72910000

Multifunktionale Einrich-tung zu Ladenlokalen

Aufwand/

Auszahlung

50T€

50T€

0€

0€

15.02.01

4-150201-966-1

„Anmietung leerstehender Ladenlokale“

52790000/ 72790000

Anmietung leerstehender Ladenlokale Eigenanteil Nutzung des Förderpr. Zukunft.Innenstadt.NRW: 90% Förderquote

Aufwand/

Auszahlung

25T€

25T€

0€

0€

15.02.01

4-150201-967-1

„Beratung Fonds Einrichtung v.Homeoffice“

49110000

Coronaertrag

Beratung den Fonds zur Einrichtung v. Homeoffice

Ertrag

Corona-isolierung

-40T€

0€

0€

0€

15.02.01

4-150201-967-1

„Beratung Fonds Einrichtung v.Homeoffice“

52920000/

72920000

Beratung den Fonds zur Einrichtung v. Homeoffice

Aufwand/

Auszahlung Corona-isolierung

40T€

0€

0€

0€

Veränderungen gesamt

915T€

75T€

0€

0€

davon Coronaisolierung

440T€

0€

0€

0€

Nettobelastung für den städtischen Haushaltsplan

475T€

75T€

0€

0€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsplanung

Diese Maßnahme umfasst die Vergabe von zinslosen Darlehen an Dritte.

Nach Rücksprache mit den Fachabteilungen FB 20/200 und FB 20/300 müssen diese Mittel investiv mit den nachfolgenden Kontierungen eingeplant werden. Zudem wurde der FB 02 darüber informiert, dass die damit verbundenen Darlehensverträge nur unter Einbindung der Abteilung FB 20/300 abgeschlossen werden dürfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produkt

PSP-Element

Kostenart

Maßnahme

Hinweis

2021

2022

2023

 2024

15.02.01

5-150201-900-02300-900-1

„Fonds zur Einrichtung von Homeoffice“

78680000-

Gewährung v Ausleihen v sonstig inländ Bereich

übrige Bereiche

Fonds zur Beratung und Einrichtung von Homeoffice

Aus-zahlung (zinslose Darlehen)

 

160T€

0€

0€

0€

15.02.01

 

5-150201-900-02300-900-1

„Fonds zur Einrichtung von Homeoffice“

68680000

Rückflüsse v Ausleihung v sonstig inländ Bereich

Fonds zur Beratung und Einrichtung von Homeoffice (Rückzahlung zinsloser Darlehen)

Ein-zahlung (zinslose Darlehen)

 

0€

-80T€

-80T€

0€

Veränderungen gesamt

160T€

-80T€

-80T€

0€

davon Coronaisolierung

0T€

0T€

0T€

0€

Nettobelastung für den städtischen Haushaltsplan

160T€

-80T€

-80T€

0€

 

 

 

Finanzen Hybrider Einzelhandel  (PSP 4-150103-913-1)

 

 

2020

2021

2022

 

 

Personalkosten

99.385,00 €

105.270,00 €

70.180,00 €

 

 

Sach-, Reisekosten, Dienstleistungen

298.500,00 €

279.500,00 €

65.000,00 €

 

 

Gesamt

397.885,00 €

384.770,00 €

135.180,00 €

      917.835,00 €

 

 

 

 

 

        68.708,75 € zzgl. Gemeinkosten

zzgl Gemeinkosten

 

 

 

 

      986.543,75 GESAMT

Gesamt

 

 

 

 

      789.235,00 € gefördert

davon gefördert

 

 

 

 

      197.308,75 € Eigenanteil

davon Eigenanteil

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

Positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

Mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

Positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

Vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

Nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Loading...