Kenntnisnahme - FB 02/0073/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit,  Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Zensus 2022 zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Sachstand Zensus 2022

Gesetzliche Grundlagen

Die EU-Verordnung 763/2008 verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Erfassung von Bevölkerungsdaten.

Da die letzte Datenerhebung bereits 10 Jahre zurückliegt, wird nun eine Datenaktualisierung notwendig. Ursprünglich war der neuerliche Zensus bereits für 2021 vorgesehen, musste aber Corona bedingt auf 2022 verschoben werden. Ziel des Zensus ist primär die Feststellung der Bevölkerungszahl. Parallel dazu werden zusätzliche Strukturmerkmale abgefragt sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Grundlage ist ein festgelegter Merkmalskatalog. So sind die Ergebnisse EU-weit miteinander vergleichbar. Auch auf die Stadt Aachen kommt eine Reihe von Aufgaben zu, zumal die Stadtverwaltung, auf Basis der politischen Beschlussfassung für die Zensusdurchführung in der gesamten StädteRegion verantwortlich ist. Im Folgenden wird ein Überblick über die Grundlagen, Aufgaben und Sachstände zum Zensus 2022 gegeben.

Bundesweit regeln das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz (ZensG 2022) die konkrete Durchführung des Zensus 2022. Beide Gesetze wurden Ende Dezember durch das Zensusverschiebungsgesetz angepasst. Insbesondere wurde der Stichtag des Zensus um ein Jahr, d. h. vom bisher 16.05.2021 auf den nunmehr 15.05.2022, verschoben.

Das Zensusausführungsgesetz des Landes NRW (ZensG 2022 AG NRW) trat Anfang Juni 2021 in Kraft. Es spezifiziert die Durchführung des Zensus 2022 für die Kommunen in NRW u.a. definiert es die konkreten Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen sowie die Ausgleichszahlungen für die Kommunen.

Die zwei bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen (ö.-r. V.) mit der StädteRegion wurden hinsichtlich der fortentwickelten gesetzlichen Grundlagen, die aufgrund der Verschiebung des Zensus erfolgten, geprüft und entsprechend angepasst:

I. ö.-r. V. betreffend die Ausübung des Optionsrechtes der Stadt Aachen und die damit verbundene örtliche Durchführung des Zensus 2021 im Zuständigkeitsbereich der kreisfreien Stadt Aachen,

II. ö.-r. V. betreffend die Durchführung des Zensus 2021 im Zuständigkeitsbereich der StädteRegion Aachen mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Aachen.

 

Der Rat der Stadt erhält am ersten September 2021 hierzu eine Beschlussvorlage in Bezug auf die bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen.

 

Eckpfeiler des Zensus 2022

1)      Gebäude- und Wohnungszählung

Die flächendeckende und vollständige Erfassung aller Gebäude mit Wohnraum ist von besonderer Bedeutung, da es in Deutschland kein einheitliches Verwaltungsregister gibt, das diese Bestände erfasst. Ziel ist nicht die Darstellung der individuellen Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger, sondern den Durchschnitt abzubilden, um eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Folgende Merkmale werden erhoben:

Gebäudemerkmale

  • Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel
  • Art des Gebäudes (Wohngebäude, Geschäftshaus mit Wohnung, Wohnheim etc.)
  • Eigentumsverhältnisse (Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), Wohnungsunternehmen etc.)
  • Gebäudetyp (freistehend, Doppelhaus, gereiht etc.)
  • Baujahr
  • Zahl der Wohnungen
  • Heizungsart (Fernheizung, Zentralheizung, Etagenheizung etc.)
  • Energieträger (Heizöl, Kohle etc.)

 

Wohnungsmerkmale

  • Art der Nutzung (vom Eigentümer/von der Eigentümerin bewohnt, vermietet, leer stehend etc.)
  • Leerstandsgründe
  • Leerstandsdauer
  • Fläche der Wohnung
  • Zahl der Räume
  • Nettokaltmiete

 

Zusätzliche Hilfsmerkmale für die statistische Generierung von Haushalten

  • Namen von bis zu zwei Bewohnern bzw. Bewohnerinnen
  • Zahl der Bewohner bzw. Bewohnerinnen

 

Die Gebäude- und Wohnungszählung erfolgt durch IT.NRW. Die örtliche Erhebungsstelle übernimmt hier insbesondere Aufgaben im Rahmen der Feststellung der Auskunftspflicht, der Überprüfung und Klärung von Zweifelsfällen und der ersatzweisen Befragung von Bewohnern bzw. Bewohnerinnen bei Antwortausfällen.

 

2)      Befragung Haushalte

Mit dem Zensus 2022 wird ermittelt, wie viele Menschen zum Stichtag 15. Mai 2022 in Deutschland leben. Darüber hinaus werden Daten zu Haushaltsstrukturen, zur Bildung und zur Erwerbstätigkeit sowie zu Gebäuden und Wohnungen erhoben. Beim Zensus 2022 kommt ein Verfahren zum Einsatz, das als registergestützter Zensus bezeichnet wird. Anders als bei einer traditionellen Volkszählung werden nicht alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern es werden u. a. vorhandene Verwaltungsdaten verwendet, etwa Einwohnermeldedaten. Zusätzlich wird in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung – etwa 10 % – zusätzlich direkt befragt. Eine vollständige Haushaltsbefragung findet zudem in Sonderbereichen und Wohnheimen, z. B. Studentenwohnheimen statt. Letzteres stellt eine besondere Herausforderung in der Studentenstadt Aachen dar. Zu Sonderbereichen gehören u. a. Altenheime und Pflegeeinrichtungen, aber auch Klöster und JVAs. Dabei werden zwei Ziele verfolgt.

Ziel 1: Einwohnerzahl ermitteln – Existenzfeststellung

Ziel 2: Strukturmerkmale der Bevölkerung ermitteln – Erweiterte Befragung zu folgenden Themen:

  • Wohnsituation
  • Staatsangehörigkeit und Zuwanderung
  • Bildung und Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit
  • Arbeitsort
  • Wirtschaftszweig
  • Beruf

Die Haushaltsbefragung und die Befragung in den Sonderbereichen inkl. Wohnheimen erfolgt durch die örtliche Erhebungsstelle.

 

Einrichtung der Erhebungsstelle für die StädteRegion

Die Erhebungsstelle, die von der Stadt Aachen eingerichtet wird, ist für das gesamte Gebiet der StädteRegion einschließlich der Stadt Aachen zuständig. Dies ist durch die oben genannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen festgelegt. Die dafür notwendigen Beschlüsse wurden vom Rat der Stadt am 19.02.2020 gefasst (Vorlagen Nr. FB 02/0196/WP17 und FB 02/0197/WP17).

 

Zentrale Aufgaben der Erhebungsstelle:

  • Einrichtung, Abschottung und Inbetriebnahme der Erhebungsstelle (EHST),
  • Rekrutierung, Schulung und Organisation des Einsatzes der Erhebungsstellenmitarbeiter/-innen und der Erhebungsbeauftragten (EB),
  • Durchführung der Befragungen an Anschriften der Haushaltsstichprobe sowie der Anschriften mit Sonderbereichen und der damit verbundenen Existenzfeststellung zur Einwohnerzahlermittlung und der Erhebung von soziodemographischen Merkmalen,
  • Laut Gesetzesentwurf ist auch eine Übertragung von Aufgaben anderer Erhebungsteile (z. B. Wiederholungsbefragung) auf die Erhebungsstellen möglich. IT.NRW plant die Erhebungsstellen nicht damit zu belasten.

 

Zentrale vorbereitende Aufgaben zur Einrichtung von Erhebungsstelle:

  • Personalgewinnung (Leitung, Stellvertretung, IT-Beauftragte(r), Mitarbeiter/-innen)
  • Suche geeigneter zusammenhängender Räumlichkeiten (Bereich für Austausch mit EB, Bearbeitung von Erhebungsunterlagen, Lagerfläche, Schulungsräume, Besucher, IT-Arbeitsplätze)
  • Beschaffung von Materialien und Inventar für die EHST (Arbeitsplätze, IT-Technik, Büromaterial, DIN-A3-Drucker etc.)
  • Abschottung der EHST von kommunalen Einrichtungen

       organisatorisch, personell, technisch, räumlich

       BSI-Grundschutz: Schutzbedarf hoch

 

Meilensteine des Zensus 2022

Viele vorbereitende Datenlieferungen sind bereits erfolgt. Nun beginnen die konkreten Vorbereitungen in den Kommunen. Bis Ende Oktober 2021 muss die Erhebungsstelle eingerichtet sein. Die ersten durch IT.NRW durchgeführten Schulungen finden im Vorfeld statt. Ab Anfang 2022 wird neben Leitung und Stellvertretung nach und nach Personal eingestellt bis im März/April die Erhebungsstelle vollbesetzt ist. Parallel hierzu erfolgt die Rekrutierung und Schulung von Erhebungsbeauftragten. Die ersten Adressüberprüfungen und Terminübermittlungen beginnen Anfang Mai 2021. Ab dem Stichtag, 15. Mai 2022, beginnen die Haushaltsbefragungen. Ab September 2022 wird das Personal wieder schrittweise abgebaut. Die Erhebungsstelle bleibt bis Februar/März 2023 bestehen. Die Ergebnisse des Zensus sollen im November 2023 durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht werden.

Im Anhang finden Sie zwei Übersichten zu den wichtigsten Meilensteinen, zum einen aus Sicht des Statistischen Bundesamtes, zum anderen aus Sicht der örtlichen Erhebungsstelle.

 

Aktueller Stand

  • Rekrutierung Leitung und Stellvertretung,
  • Demnächst Ausschreibung Sachbearbeiter/-innen
  • Einrichtung der Räumlichkeiten inklusive IT-Ausstattung im Verwaltungsgebäude Blücherplatz begonnen
  • Bereits Fachgespräch des Statistischen Bundesamtes mit den Kommunen
  • Erstes Informationsmaterial durch IT.NRW bereits zur Verfügung gestellt
  • Aktuell beginnt IT.NRW die Kommunen zu schulen
  • Verwaltungsinterne Austauschrunde aller beteiligten Fachbereiche gebildet

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme r den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

Positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

Mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme r die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

Positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  ber 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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