Kenntnisnahme - FB 02/0075/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur ‘Koordinierten Bürgerbefragung zur Lebensqualität‘ zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Sachstand Koordinierte Bürgerbefragung 2021

Innerhalb der Arbeitsgruppe Koordinierte Bürgerbefragung des KOSIS-Verbandes beteiligt sich die Stadt Aachen 2021 wie im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft im Jahre 2017 beschlossen, zum zweiten Mal an der „Koordinierten Bürgerbefragung zur Lebensqualität.“

Ziel der Befragung ist es, die unterschiedlichen Aspekte zur Lebensqualität in der Kommune zu beleuchten und die subjektive Zufriedenheit der Bürger*innen abzubilden. Dabei werden Fragen zu Infrastruktureinrichtungen, zum sozialen Miteinander, zur Arbeit der Stadtverwaltung sowie zur persönlichen Situation der Befragten gestellt.

Die Befragung aus dem Jahr 2018/2019 verdeutlichte in Aachen im Vergleich zu anderen Städten der gleichen Größenklasse eine deutlich geringere Zufriedenheit mit dem Angebot des ÖPNV. Höhere Zufriedenheitswerte gab es dagegen in den Bereichen Gesundheitsangebot, nächtliches Sicherheitsgefühl und Ausländerintegration.

 

Die Ergebnisse der ersten Befragung sind unter folgendem Link zu finden:

www.aachen.de/statistik

 

Nachdem bei der ersten Befragung im Jahr 2018/2019 das aktuelle Stimmungsbild in der Bevölkerung und der Vergleich zu anderen deutschen Kommunen im Vordergrund stand, kann bei dieser zweiten Befragung nun auch ein Vergleich zu vorherigen Ergebnissen gezogen werden.

2021 nehmen 15 Städte deutschlandweit an der Befragung teil. Dabei lehnt sich der Fragenkatalog an die Befragung von 2018/19 an. Einzig bei den sozio-demografischen Angaben wurden einzelne Fragen dem Standardmodul der AG UMFRAGE des KOSIS Verbandes angepasst. Der Muster-Fragenkatalog ist im Anhang angefügt und Stadtteile etc. werden noch auf die Stadt Aachen angepasst.

Das Vorgehen bei der Befragung wurde methodisch verbessert. Handelte es sich 2018/19 um eine reine Telefonbefragung (CATI), so werden in diesem Jahr die Befragungen schriftlich erfolgen. Dabei kann wahlweise der beiliegenden Papierfragebogen verwendet werden oder der Zugang zur Online-Befragung genutzt werden. Die Adressen der Befragten werden durch eine zufällige Stichprobe aus dem Melderegister ermittelt. Den ausgewählten Bürger*innen werden postalisch ein Papierfragebogen sowie gleichzeitig Zugangsdaten für die Online-Version zugestellt. Das Anschreiben soll für alle Städte ähnlich formuliert sein und von den jeweiligen Stadtoberhäuptern signiert werden. Es wird ein Dankes- bzw. Erinnerungsschreiben geben. Final sollen 800 Aachener*innen teilnehmen.

Für die Durchführung der Befragung wurde das IFAK Institut GmbH & Co. KG beauftragt. Die Ausschreibung erfolgte über die koordinierende Stelle in Koblenz, die Auswahl wurde gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen getroffen. Das Institut übernimmt die Versendung der Einladungen, die Durchführung der Befragung und die Datenaufbereitung. Optional werden auch Analysen angeboten. Den Kommunen werden im Nachgang Einzeldatensätze zur Verfügung gestellt, so können auch eigene Analysen erstellt werden.

Die Versendung der Einladung ist für den 20. September 2021 geplant.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

18.088

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 3.088

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Berücksichtigt wurden in der Haushaltsplanung 2021 ein Ansatz in Höhe von 15.000 €. Der diesjährige Mehraufwand in Höhe von 3.088 € kann gemäß §9 Zi.2 der Haushaltssatzung aus dem Deckungskreis des FB 02 finanziert werden.

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

Vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

Nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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