Entscheidungsvorlage - FB 02/0078/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt den aktuellen Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, sich intensiv mit der StädteRegion Aachen auszutauschen und gemeinsam Gespräche mit der regio iT sowie der AGIT mit dem Ziel zu führen, eine mögliche Bilanzierung nach Gemeinwohlkriterien in Form von Best Practice-Beispielen zu prüfen. Darüber hinaus soll eine interne Abstimmung mit dem städtischen Gebäudemanagement erfolgen, um ebenfalls die Perspektive einer Gemeinwohlbilanzierung zu prüfen.
 

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Erläuterungen

Gemeinwohlökonomie

Ausgehend von der Vorlage und dem Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft vom 24.06.2020 hat die Verwaltung in der Vergangenheit erste Gespräche, u. a. mit Eigenbetrieben der Stadt Aachen, mit dem Ziel geführt, eine Bilanzierung nach Gemeinwohlkriterien zu prüfen.

Die Gemeinwohlökonomie bezeichnet ein Konzept, welches zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft offen und im gemeinsamen Austausch entwickelt wird. Das Ziel ist die Abkehr von der ausschließlichen Fixierung auf Wachstums- und Gewinnsteigerung hin zu einem auf ethischen Faktoren beruhendem Handlungsrahmen. Vereinfacht erklärt: Wer ethisch und nachhaltig handelt, soll dafür auch belohnt werden. Das Gemeinwohl soll so zur Definition wirtschaftlichen Erfolgs beitragen.

Menschenwürde, Solidarität, ökologische Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit und demokratische Mitbestimmung bilden die Säulen, auf denen die Gemeinwohlökonomie und eine damit einhergehende Bilanzierung stehen. Daraus ergeben sich eine Reihe von konkreten Handlungsmöglichkeiten für Unternehmen in Bezug auf die Lieferant*innen, die Mitarbeiter*innen, die Kund*innen und die Gesellschaft insgesamt. Die Performance innerhalb dieser Ebenen fließt am Ende in ein Punktesystem, aus dem sich schlussendlich die Gemeinwohlbilanz ableiten lässt. Einige Städte haben die Idee der Gemeinwohlökonomie aufgegriffen und ihre städtischen Unternehmen einer Gemeinwohlbilanzierung unterzogen.[1] Prominentes Beispiel i. S. Gemeinwohlökonomie ist die Stadt Steinheim in Nordrhein-Westfalen, die über einen Zeitraum von fast anderthalb Jahren eine umfassende Bilanzierung der gesamten Stadtverwaltung vorgenommen hat, an deren Ende ein 166-Seiten starker Gemeinwohlbericht stand.[2]

Gemeinsam mit bestehenden Initiativen und Partner*innen möchte die Verwaltung der Stadt Aachen das Thema Gemeinwohlökonomie stärker bei regionalen Unternehmen bekannt machen und aktiv dafür werben. Aus diesem Grund plant die Verwaltung unter Einbeziehung der Gemeinwohlökonomie Regionalgruppe Aachen und der IHK eine Veranstaltung, bei der den Unternehmen mögliche Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen aufgezeigt werden und eine kompetente weiterführende Beratung angeboten werden soll. 

Um die Vorteile der Gemeinwohlökonomie und der damit zusammenhängenden Bilanzierung glaubhaft transportieren zu können, plant die Stadt Aachen den Einsatz von so genannten Best Practice-Beispielen. Sowohl städtische Beteiligungsgesellschaften als auch Eigenbetriebe kommen r eine Umsetzung in Frage.

Erste Gespräche mit der StädteRegion Aachen haben ergeben, dass diese ebenfalls eine Gemeinwohlbilanzierung der städteregionalen Beteiligungsgesellschaften prüft. Die Verwaltung schlägt daher vor, sich intensiv mit der StädteRegion Aachen auszutauschen und den Fokus auf gemeinsame Beteiligungsgesellschaften zu legen. Zu diesem Zweck sollen gemeinsame Gespräche mit der regio iT und der AGIT geführt werden. Beide Beteiligungsgesellschaften haben sich in einer kurzen Rücksprache bereits positiv zu den beschriebenen Gemeinwohlansätzen geäert. Darüber hinaus hat die regio iT ngst auf ihre Aktivitäten und Erfolge im Bereich der Corporate Social Responsibility (CSR) hingewiesen und plant diese auch zukünftig in ihren Berichtswerken aufzuführen.

Hinsichtlich einer möglichen Umsetzung in städtischen Eigenbetrieben hat sich das Gebäudemanagement E 26 der Stadt Aachen nicht zuletzt auch aufgrund hoher Überschneidungen mit zukünftigen Nachhaltigkeitserfordernissen innerhalb der öffentlichen Bauverwaltung bereits für eine Bilanzierung nach Kriterien der Gemeinwohlökonomie äerst interessiert gezeigt. Die Erstellung eines Gemeinwohlberichts ist u. a. mit einer Vereinsmitgliedschaft sowie einer externen Prüfung durch ausgebildete Gemeinwohlberater*innen verbunden. Diese bestätigen nach erfolgter Prüfung die Glaubwürdigkeit des Gemeinwohlberichts und stellen der Kommune beziehungsweise der kommunalen Einrichtung ein Testat mit der jeweils in den einzelnen Kategorien erreichten Punktzahl aus.

Durch die Vereinsmitgliedschaft und die Mitwirkung externer Berater*innen ist die Gemeinwohlbilanzierung mit weiteren Kosten verbunden, die erst im Rahmen einer kurzfristigen Angebotseinholung genauer beziffert werden können. Ausgehend von einem hypothetischen Start des Prozesses im Winter 2021 geht das Gebäudemanagement davon aus, den Prozess der Gemeinwohlbilanzierung bis Mitte 2023 abschließen zu können.

 

 

 


 


[1] Stuttgart, Mannheim

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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