Entscheidungsvorlage - FB 61/0149/WP18-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dokument nicht im Bestand.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Anlage 4 der Vorlage FB 61/0149/WP18 zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss liegt eine Fassung des Entwurfs der schriftlichen Festsetzung zugrunde, die lediglich die geplanten Festsetzungen der I. Änderung beinhalten. Hierdurch besteht die Gefahr, dass keine Eindeutigkeit gegeben ist, da zusätzlich die schriftlichen Festsetzungen des seit 17.07.2014 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 885 gültig und anzuwenden sind. Daher wurde in dem beiliegenden Entwurf der schriftlichen Festsetzungen die geplanten Ergänzungen in das bestehende Dokument der rechtskräftigen Festsetzung übernommen. Die Ergänzungen zur I. Änderung sind gelb markiert.

 

Mit dieser ergänzenden Tischvorlage wird die aktuelle Fassung des Entwurfs der schriftlichen Festsetzungen als Grundlage für die Beschlussfassung zur Aufstellung und Offenlage vorgelegt. Diese Fassung stimmt mit den Erläuterungen der Vorlage FB 61/0073/WP18 zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss und allen Anlagen, wie dem Rechtsplan und dem Entwurf der Begründung zur I. Änderung des Bebauungsplanes überein.

Die Anlage 4 ist in der redaktionell korrigierten Fassung beigefügt, alle übrigen Anlagen bleiben unverändert.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 885 – Joseph-von-Görres-Straße / Wertzgelände - in der mit der ergänzenden Tischvorlage FB 61/0149/WP18 vorgelegten Fassung den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die beiliegende Fassung des Entwurfs der schriftlichen Festsetzungen öffentlich auszulegen.


 

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Anlagen

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