Entscheidungsvorlage - FB 11/0044/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur überörtlichen Prüfung der Informationstechnik im Jahr 2021 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

2.  Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur überörtlichen Prüfung der Informationstechnik im Jahr 2021 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung zu beschließen.

3.  Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt den Prüfbericht der

     Gemeindeprüfungsanstalt zur überörtlichen Prüfung der Informationstechnik im Jahr 2021 sowie

     die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

4.  Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur überörtlichen

     Prüfung der Informationstechnik im Jahr 2021 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur

     Kenntnis und beschließt entsprechend gem. § 105 Abs. 7 S. 1 GO NRW über die gegenüber der

    Gemeindeprüfungsanstalt und der Bezirksregierung abzugebende Stellungnahme.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Gemeindeprüfungsanstalt in Nordrhein-Westfalen hat eine überörtliche Prüfung der Informationstechnik bei der Stadt Aachen durchgeführt. Die IT-Prüfung durch die gpaNRW in der Stadt Aachen fand in der Zeit vom 17. Januar 2019 bis zum 19. März 2021 statt. 

Je nach Betrachtungsebene hat die gpaNRW die Werte von bis zu 23 kreisfreien Städten in den interkommunalen Vergleich einbezogen.

Die Kommune nimmt zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichts nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung. Hierüber wird im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Der Rat beschließt im Anschluss über die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Bezirksregierung abzugebende Stellungnahme.

Die Rechnungsprüfung kann sich grundsätzlich der Stellungnahme der Verwaltung zu den Feststellungen F1 – F9 bzw. entsprechenden Empfehlungen anschließen. Eine Einschätzung zur Stellungnahme zu F10/E10 erübrigt sich, da die Rechnungsprüfung selbst betroffen ist.

Es wird ein besonderes Augenmerk auf die unmittelbar am Markt zu beschaffenden Anwendungen gelegt, sofern dies aus technischer Sicht sinnvoll ist. Diese Marktsichtung soll als preisliche Vergleichsgrundlage für die über die regio iT GmbH bezogenen Leistungen dienen.

Die Rechnungsprüfung wird die Ausschreibung der Mobilfunkverträge in wirtschaftlicher und vergaberechtlicher Hinsicht begleiten.

Der zuständige Prüfer der Gemeindeprüfungsanstalt in Nordrhein-Westfalen stellt den Prüfungsbericht in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses vor.

Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Informationstechnik bei der Stadt Aachen sowie die Stellungnahmen zu allen Feststellungen und Empfehlungen sind als Anlagen dieser Vorlage beigefügt.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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