Entscheidungsvorlage - FB 68/0145/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Verkehrsausschuss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt den Bezirksvertretungen die Kanalisierungsmaßnahme der aufgeführten Kleinsiedlungsgebiete zu beschließen und beschließt die Kanalisierung des Augustinerweges/Grüne Eiche

Bezirksvertretung Aachen-Mitte: Die Bezirksvertretung beschließt die Kanalisierung des Hergenrather Weges und schließt sich dem Beschluss des Verkehrsausschusses zur Kanalisierung des Bereiches Augustiner Weg / Grüne Eiche an.

Bezirksvertretungen Eilendorf: Die Bezirksvertretung beschließt die Kanalisierung der Bereiche Deltourserb und Müselter Weg

Bezirksvertretung Kornelimünster-Walheim: Die Bezirksvertretung schließt sich dem Beschluss des Verkehrsausschusses zur Kanalisierung des Bereiches Augustiner Weg / Grüne Eiche an

Bezirksvertretung Laurensberg: Die Bezirksvertretung beschließt die Kanalisierung des Buchweges in Vaalserquartier.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

I.          Veranlassung  

 

Gemäß ' 4 Abs. 1 Nr. 2 der Kommunalabwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.09.1997 (KomAbwV NW) müssen die nach ' 53 Landeswassergesetz (LWG) abwasserbeseitigungspflichtigen Kanalnetzbetreiber alle sogenannten Kleinsiedlungsgebiete bis zu 10.000 EW (EW = Einwohnergleichwerte - Messgröße der Abwasserbelastung, welche einer Verschmutzung des Abwassers von - in diesem Falle 10.000 - Einwohnern gleichkommt) bis spätestens zum 31.12.2005 mit einer Kanalisation ausstatten. Ist der Aufwand für die Kanalisierung wirtschaftlich vertretbar - in der Rechtsprechung und Fachliteratur werden 25.000.- i pro anzuschließendem Objekt als vertretbar angesehen - muss kanalmäßig erschlossen werden. Mit der Genehmigung des beantragten Nachtrags zum Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) durch die Bezirksregierung Köln gilt der Termin 31.12.2005 bis zur Durchführung der Kanalbaumaßnahme als verlängert.

 

Im Stadtgebiet von Aachen gibt es insgesamt 23 sogenannte Kleinsiedlungsgebiete. Die hiermit vorgelegten fünf Maßnahmen sind Projekte mit hoher Priorität, weil z. B. befristete wasserrechtliche Genehmigungen von Kleinkläranlagen in Kürze ablaufen und Verlängerungen nur in Verbindung mit hohen Investitionen verbunden wären oder aufgrund wasserrechtlicher Bestimmungen nicht in Aussicht gestellt werden könnten, aber auch weil Bauanträge von Grundstückseigentümern in diesen Bereichen erst beschieden werden können, wenn die Entwässerungssituation geklärt ist.

 

Hinweis für die betroffenen Bezirksvertretungen:

Mit dieser Vorlage werden gleichzeitig fünf Kanalbaumaßnahmen in vier verschiedenen Stadtbezirken vorgestellt. Die Zusammenfassung dieser Maßnahmen wird damit begründet, dass die Verwaltung den erheblichen Mehraufwand vermeiden wollte, dem  Verkehrsausschuss fünf Vorlagen nahezu gleichen Inhalts einzeln zur Beschlussfassung vorzulegen.           

 

II.      Entwürfe und Bauausführung

 

Bei den Maßnahmen, die nur mittels einer Druckentwässerung an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden, müssen die einzelnen Häuser künftig mittels häuslicher Schmutzwasserpumpe entwässern. Die Kosten für Anschaffung, Betrieb und Unterhaltung der Pumpen müssen die Bürger tragen (gemäß Hausanschlusssatzung). Aus Ausgleich für die Kosten der Schmutzwasserpumpe fallen die Kosten für einen Hausanschluss für eine Druckleitung deutlich geringer aus, als für einen normalen Hausanschluss im Freispiegelgefälle.

1.   Augustiner Weg / Grüne Eiche: Eine Variantenuntersuchung zwischen einer Entwässerung bis zur im Bereich der Zufahrt zum Waldfriedhof vorhandenen Kanalisation und der Alternativlösung einer Abwasserüberleitung durch den Augustinerwald bis zum vorhandenen Abwassernetz im Bereich des ehemaligen Camps Hitfeld hatte zum Ergebnis, dass wegen erheblicher Bedenken der Forstbehörde erstere Variante durchgeführt werden soll. Hierfür ist die Verlegung von 2.250 m Druckleitung DN 100 mm vom Kleinsiedlungsgebiet entlang der Monschauer Straße im Grünstreifen zwischen Radweg und Fahrbahn bis zur Zufahrt zum Waldfriedhof. Die Monschauer Straße wird in Höhe der Zufahrt zum Waldfriedhof mittels eines Bohrverfahrens unterirdisch gequert. Angeschlossen werden 21 Objekte.

2.   Buchweg: Aufgrund der Topographie wäre hier die Verlegung einer Freispiegelleitung grundsätzlich möglich. Wegen der geringen Breite des Buchweges und des kurvenreichen Verlaufs könnte eine Freispiegelleitung nur mit einer größeren Anzahl von Schächten gebaut werden was sehr kostenintensiv wäre, ebenso müsste wegen des geringen Straßenquerschnittes die Arbeiten sehr aufwändig organisiert werden, weil die Erreichbarkeit der oberhalb liegenden Grundstücke (Rettungswege) sichergestellt werden müssten. Insofern fiel die Entscheidung zugunsten einer 710 m langen  Druckleitung aus PEHD (Polyäthylen mit hoher Dichte) DN 100 mm. Die Verlegetiefen der öffentlichen Druckleitung liegen zwischen 1,10 m und 2,20 m.

3. Deltourserb: Hier ist die Verlegung einer Schmutzwasserleitung in Material PEHD (hochverdichtetes

 Polyäthylen) DN 80 mm von den anzuschließenden Grundstücken bis zur Mischwasserkanalisation in der von-Coels-Straße erforderlich. Zur Ausführung gelangen ca. 410 m Druckleitung. Aufgrund des geringen Gefälles kann hier keine Freispiegelleitung verlegt werden. Die Verlegetiefen der öffentlichen Druckleitung reichen von 1,50 m bis 2,50 m. Angeschlossen werden 5 Objekte.

4. Hergenrather Weg: Die Häuser Hergenrather Weg 60 a - c müssen an das an der ehemaligen

Kläranlage Bildchen endende Kanalnetz angeschlossen werden. Über die Strecke von 150 m Länge kommt eine Druckrohrleitung aus PEHD (Polyäthylen mit hoher Dichte) DN 80 mm zur Ausführung. Die Leitung verläuft im Straßenseitengraben in Verlegetiefen zwischen 1,50 m bis 2,50 m. Angeschlossen werden 3 Objekte.

5. Müselter Weg: Die Häuser Müselterweg 15, 25 und 26 müssen an das vorhandene Kanalnetz 

angeschlossen werden. Über die Strecke von 175 m Länge kommt eine Druckrohrleitung aus PEHD (Polyäthylen mit hoher Dichte) DN 80 mm zur Ausführung. Die Leitung verläuft im Straßenseitengraben in Verlegetiefen zwischen 1,50 m bis 2,50 m. Angeschlossen werden 3 Objekte.

 

In allen fünf Straßenabschnitten beabsichtigt die Stawag Versorgungsleitungen zu verlegen. Eine gemeinsame Verlegung wird - auch aus Kosteneinsparungsgründen - angestrebt.

 

III.  Baukosten, Finanzierung und Zuschüsse

 

Für alle Maßnahme gilt: Die Verwaltung wird Anträge für Kredite aus dem Programm  "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW" (IW), Förderbereich 4 - Kostengünstige abwassertechnische Erschließung - bei der Investitionsbank NRW (WestLB) stellen. Die Zinssätze sind äußerst niedrig; die Ingenieurkosten sind ebenfalls förderfähig. Das Programm ist befristet bis zum 31.12.2005.

 

1. Augustiner Weg / Grüne Eiche:  Die Kostenvorermittlung für die Baumaßnahme beläuft sich auf rund 500.000 i. Mittel stehen für das Jahr 2005 bei der Haushaltsstelle 9.70400.95430.4 zur Verfügung.

2. Buchweg: Die Kostenvorermittlung für die Baumaßnahme beläuft sich auf rund 200.000 i. Mittel stehen für das Jahr 2005 bei der Haushaltsstelle 9.70500.95040.3 zur Verfügung.

3. Deltourserb: Die Kostenvorermittlung für die Baumaßnahme beläuft sich auf rund 145.000 i. Mittel stehen für das Jahr 2005 bei der Haushaltsstelle 9.70100.95420.5 in 2005 und 2006 zur Verfügung..

4. Hergenrather Weg: Die Kostenvorermittlung für die Baumaßnahme beläuft sich auf rund 30.000 i.  Mittel stehen für das Jahr 2005 bei der Haushaltsstelle 9.70000.95050.4 zur Verfügung.

5. Müselter Weg: Die Kostenvorermittlung für die Baumaßnahme beläuft sich auf rund 30.000 i. Mittel stehen für das Jahr 2005 bei der Haushaltsstelle 9.70200.95240.4 zur Verfügung.

 

Damit wird die Wirtschaftlichkeitsgrenze von 25.000 i pro Objekt deutlich unterschritten.

 

IV.                  Verkehrsführung und Bauzeit

 

1. Augustiner Weg / Grüne Eiche: Wegen der ausreichenden Breiten der Straßen Augustinerweg und Grüne Eiche ist nicht mit wesentlichen Behinderungen der nur von Anliegern benutzten Straßen zu rechnen. Die Arbeiten können unter halbseitiger Sperrung ausgeführt werden. In der Monschauer Straße wird der Kanal ausschließlich im Grünstreifen verlegt, so dass allenfalls geringe und nur zeitlich begrenzte Behinderungen des Verkehrs auf der Bundesstraße entstehen. Bei der Unterquerung der Monschauer Straße mittels eines unterirdischen Bohrverfahrenens sind keine besonderen verkehrslenkenden Maßnahmen notwendig. Die Bauzeit beträgt ca. vier Monate (Mai - August 2006).

2. Buchweg: Wegen der geringen Breite des Buchweges und der erforderlichen Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit der Grundstücke (Sackgasse) für Rettungsfahrzeuge kann nur in kurzen Bauabschnitten gearbeitet werden. Die Erreichbarkeit der Anlieger mit Lieferfahrten und Rettungsfahrzeugen ist jederzeit zumindest aus einer Fahrtrichtung sicher gestellt. Zumindest nach Feierabend wird für Fußgänger ein Vorbeigehen an der jeweiligen Baugrube möglich sein. Die Arbeiten werden mit den Anliegern abgestimmt und sollen für die zu verlegenden 710 m PEHD-Druckleitung ca. 10 Wochen dauern (Ausführungszeit: März - Mai 2006).

3. Deltourserb: Für die 410 m lange Druckleitung werden acht Wochen Bauzeit veranschlagt, bei einem Baubeginn im Mai 2006 kann von einer Fertigstellung im Juli 2006 gerechnet werden. Der notwendige Anliegerverkehr, auch mit landwirtschaftlichen Großfahrzeugen, wird grundsätzlich gewährleistet. Bauablaufbedingt können jedoch zeitlich begrenzte Sperrungen erforderlich sein, die mit den betroffenen Anwohnern und den Landwirten abgestimmt werden.

4. Hergenrather Weg: Da die Arbeiten im Straßenseitengraben durchgeführt werden, können sie unter halbseitiger Sperrung der Straße ausgeführt werden. Die Bauzeit wird mit sechs Wochen veranschlagt; bei einer Ausführung ab Anfang März wird mit einer Fertigstellung Ende April gerechnet.

5. Müselter Weg: Der notwendige Anliegerverkehr, auch mit landwirtschaftlichen Großfahrzeugen, wird grundsätzlich gewährleistet. Bauablaufbedingt können jedoch zeitlich begrenzte Sperrungen erforderlich sein, die mit den betroffenen Anwohnern und den Landwirten abgestimmt werden.. Bauzeit: sechs Wochen (voraussichtlich von Juni bis Juli 2006).

 

Von allen betroffenen Maßnahmen ist der ÖPNV nicht betroffen, bzw. kann er in der Monschauer Straße ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Die Anwohner werden rechtzeitig durch Hauswurfsendungen über den Umfang der Arbeiten informiert.

                     

V.                  Beitragsrechtliche Beurteilung

 

Da es sich bei den geplanten Kanalisierungen um Schmutzwasserleitungen handelt, fallen keine Anliegerbeiträge an. Die Oberflächenentwässerungen aller Maßnahmen bleiben unverändert.

 

VI.      Baumbestand

 

Augustiner Weg / Grüne Eiche und Buchweg: Der vorhandene Baumbestand wird durch die Baumaßnahme nicht gefährdet. Der notwendige Baumrückschnitt von in die Leitungstrassen hineinragenden Ästen erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde.

Deltourserb, Hergenrather Weg und Müselter Weg: Es ist kein Baumbestand vorhanden, der durch die Baumaßnahme gefährdet würde.

 

VII. Sonstiges

 

1. Das Kleinsiedlungsgebiet "Freunder Heideweg" wird in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.12.2005 mittels einer separaten Vorlage vorgestellt und beschlossen. Die Begründung hierfür ist, dass die Sitzung der hierfür zuständigen Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 14.12.2005 auf den 23.11.2005 vorverlegt wurde und daher die Freischaltfrist der Vorlage für das Ratsinformationssystem "Allris" wesentlich früher als für die Sitzungstermine im Dezember endete.

 

2.  Die Beschlussfassung der Kanalisierungsmaßnahme Augustinerweg / Grüne Eiche soll wegen der vorgegebenen Sitzungsabfolge im Dezember 2005 erfolgen, bevor die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Kornelimünster-Walheim den Empfehlungsbeschluss fassen. Die Abweichung von der üblichen Reihenfolge wird damit begründet, dass die Maßnahme noch in 2005 ausgeschrieben werden soll, in der vorangegangenen Sitzung der BV 4 am 26.10.2005 die Projektplanung noch nicht abgeschlossen war und bei einer erneute Vorlage in der Sitzung des Verkehrsausschuss am 26.01.2006 die Maßnahme nicht gemeinsam mit den übrigen Kleinsiedlungsgebieten ausgeschrieben werden kann.

 

3. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Betriebsführung für die Bereiche Kanalplanung, -neubau und -unterhaltung voraussichtlich zum 01.01.2006 an die Stawag übertragen wird. Die Stawag wird gemäß Betriebsführungsvertrag ab dem Stichtag als Bauherrin in alle laufenden Maßnahmen einsteigen und die vollständige Finanzierung übernehmen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

1. Augustiner Weg / Grüne Eiche: Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe von 500.000 i. Mittel stehen bei der Hhst. 9.70400.95430.4 für 2005 in Höhe von 250.000 i und eine VE in Höhe von 250.000 i  zur Verfügung.

2. Buchweg: Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe von 200.000 i. Mittel stehen bei der Hhst. 9.70500.95040.3  zur Verfügung.

3. Deltourserb: Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe von 145.000 i. Mittel stehen bei der Hhst. 9.70100.95420.5  in Höhe von 60.000 i als Kassenmittel und 150.000 i als VE Verfügung.

4. Hergenrather Weg: Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe von rd. 30.000 i. Entsprechende Mittel stehen bei der Hhst. 9.70000.95050.4 zur Verfügung.

5. Müselter Weg: Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe von 30.000  i. Entsprechende Mittel stehen bei der Hhst. 9.70200.95240.4 zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren/ Folgekosten:  Ergeben sich in 2006 für den Augustinerweg in Höhe von 250.000 i und für den Bereich Deltourserb in Höhe von rd. 150.000 i. Entsprechende Ansätze sind im I-Programm vorhanden.

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Anlagen

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