Kenntnisnahme - FB 32/0002/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Auf Antrag der SPD-Fraktion und Empfehlung des Betriebsausschusses für Kultur wurde das bislang geltende Erlaubnisverfahren zur Darbietung von Straßenmusik befristet bis zum 31.03.2022 außer Kraft gesetzt und durch die seit 01.07.2021 geltende Ordnungsbehördliche Verordnung ersetzt.

Regelungsgehalt dieser Verordnung sind die ordnungsrechtlichen Gesichtspunkte nach § 10 Abs. 4 des Landes-Immissionsschutzgesetzes, unter denen die Darbietung von Straßenmusik zulässig ist. Neben den bislang geltenden Vorgaben wurden der Theaterplatz, Elisenbrunnen und Hof neu in den „bespielbaren“ Raum aufgenommen.

 

Nach Inkrafttreten der Verordnung waren knapp ein Dutzend Nachfragen von Straßenmusikern zu verzeichnen, die sich nach den Neuerungen erkundigten. Hierbei handelte es sich sowohl um hier bereits bekannte Straßenmusiker, als auch um wenige neue Interessenten.

 

Gemäß den Feststellungen des hiesigen Außendienstes nimmt die Anzahl der „Musiker*innen“ zu. Bevorzugt frequentierte Bereiche stellen hierbei die Adalbertstraße, Großkölnstraße, der Friedrich-Wilhelm-Platz und der Münsterplatz dar. Der neu hinzugenommene „bespielbare“ Raum wird nach den bisherigen Feststellungen nahezu nicht genutzt.

 

Verstärkt festzustellen sind – neben einer steigenden Zahl von Einzelpersonen – insbesondere Gruppen rumänischer Musiker*innen. In der Adalbertstraße nutzt eine rumänische Familie mit kleinen Kindern, incl. Kinderwagen, die Möglichkeit zum Singen auf der Straße.

 

Der verbotswidrige Einsatz von Verstärkern spielt ebenso eine Rolle, wie die – bislang noch geringfügigen – Überschreitungen der zulässigen Spielzeit.

 

Als besonders problematisch erweist sich die Situation rund um den Münsterplatz.

Bereits wiederholt wurde seitens der Sparkasse sowie Gewerbetreibender und Anwohner*innen Beschwerde darüber geführt, dass Straßenmusik außerhalb der zulässigen Zeiten dargeboten werde. Aus den Reihen der Straßenmusiker*innen wurde vorgetragen, dass eine Gruppe von Musikern unzulässigerweise mehr als einmal täglich auf dem Münsterplatz ihre Künste darbieten würden.

 

Bislang haben die Einsatzkräfte des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes es bei Belehrungen und mündlichen Verwarnungen belassen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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