Kenntnisnahme - FB 02/0055/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung des Aachener Instituts für Rettungsmedizin
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Beteiligt:
- Dezernat V; FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung
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Kenntnisnahme
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01.06.2021
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09.09.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen hat gem. § 7a Abs. 2 des Rettungsdienstgesetzes NRW (RettG) darauf hinzuwirken, dass zur Durchführung der Rettungsdiensteinsätze und deren Abwicklung geeignete Qualitäts–managementstrukturen geschaffen werden, welche unter Mitwirkung aller Beteiligten anhand einer differenzierten Datenerfassung und -auswertung eine regelmäßige Analyse der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Rettungsdienstes ermöglichen sollen, um daraus etwaige Verbesserungen zu ermitteln und deren Umsetzung zu realisieren. Nach § 7 Abs. 3 RettG ist der Rettungsdienst in medizinischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements von einer Ärztlichen Leitung Rettungsdienst zu leiten und zu überwachen. Der Einsatz und die Effizienz des Rettungsdienstes sowie dessen Qualität müssen laufend hinterfragt und ggf. verbessert werden. Den Vorgaben der Entwicklung von Wissenschaft und Technik muss sich der Rettungsdienst laufend anpassen.
Zur Bündelung der notwendigen innovativen Weiterentwicklung der prähospitalen Notfallversorgung und medizinischen Gefahrenabwehr und des Vorgehens im Bereich der zivilen Sicherheit im Rahmen einer strategischen, anwenderorientierten und wissenschaftlichen Zusammenarbeit haben die Stadt Aachen und die Uniklinik RWTH Aachen ein gemeinsam getragenes Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit (ARS) gegründet.
Das Institut ist Ergebnis der langjährig erprobten Kooperation zwischen dem Fachbereich 37 – Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Aachen und der Uniklinik RWTH Aachen und soll ein stabiler Garant für eine hochwertige notfallmedizinische Kompetenz in der Region und darüber hinaus werden. Eine akademisch fundierte Aus-, Fort- und Weiterbildung des ärztlichen und nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals sowie die Entwicklung zukunftsorientierter Instrumente der Rettungsmedizin sichern die bestmögliche Versorgung aller Patientinnen und Patienten. Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 19.06.2019 mit Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplanes 2019 der Stadt Aachen die Gründung des ARS beschlossen.
Eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung des ARS wurde von der Stadt Aachen und dem Uniklinikum RWTH Aachen am 24.09.2019 unterzeichnet und hiermit das Institut offiziell gegründet.
Der Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst und insbesondere die Aachener Bürgerinnen und Bürger profitieren von den wissenschaftlichen Erkenntnissen und der langfristigen Umsetzung von Ergebnissen im operativen Tagesgeschäft. Hierdurch wird eine kontinuierliche Verbesserung der Versorgung sowie des materiellen und personellen Ressourceneinsatzes sichergestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Die Maßnahme hat folgende Relevanz für den Klimaschutz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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| x |
Die Maßnahme hat folgende Relevanz für die Klimafolgenanpassung:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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| x |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |