Kenntnisnahme - FB 02/0084/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Datensouveränität von Kommunen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- Yvonne Debald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
09.09.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, einen möglichen Weg zur Erhöhung der kommunalen Datensouveränität und zur Erstellung eines Datenethikkonzeptes der Stadt Aachen in Kooperation aller beteiligten Fachbereichen und evtl. externer Partner*innen zu skizieren und im Ausschuss erneut inklusive Finanzkonzept zur Entscheidung vorzulegen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Digitalisierung der Daseinsvorsoge bzw. allgemein die Entwicklung der Kommunen hin zu sogenannten „Smart Cities“ stellt die Stadtverwaltungen nicht nur vor die Herausforderung der technischen Umsetzung und der Bürgerakzeptanz sondern es entstehen auch neue Datenmengen, die sowohl potenzielle Anwendungsmöglichkeiten für die Kommunen wie auch für die (lokale) Privatwirtschaft bieten. Zahlreiche privatwirtschaftliche Geschäftsmodelle basieren bereits auf diesen Datensätzen und ihr Marktwert stieg in den letzten Jahren enorm an. Neue Technologien wie das Internet der Dinge, Fabriken der Zukunft, autonome vernetzte Systeme oder Smart-City-Referenzarchitekturen stützen sich auf eine ständig wachsende Menge an Daten.
Für die Privatwirtschaft haben Daten also bereits einen hohen Wert, in Kommunen wird dieser Wert bisher kaum erfasst. Dabei werden gerade im Bereich Mobilität auch in Aachen bereits zahlreiche Daten produziert und auch in den Bereichen Energie, Bildung und Gesundheit könnten Daten zur Effizienzsteigerung der kommunalen Daseinsvorsorge eingesetzt werden. Häufig werden Daten aber nur als Abfallprodukt bewertet und die Nutzungsrechte liegen meist sogar bei den Anbietern. Neben dem Verlust an finanziellen Einnahmequellen „…verlieren Kommunen dadurch auch zunehmend die Fähigkeit, die Gesellschaft in ihrem Sinne und nicht im Sinne der High Technologie Unternehmen zu steuern und zu gestalten.“ (Francesca Bria – Chief Technology and Innovation Officer Barcelona)
Im Kern geht es also um die Frage der Datensouveränität: liegt diese bei Unternehmen oder der Kommune selbst stellvertretend für die (Zivil-)Gesellschaft?
Zur Nutzung der Daten bedarf es aber zum einen eines urbanen Datenraums, der der kommunalen Selbstverwaltung Zugänge bietet, aber auch der Wirtschaft und den Bürger*innen, und zum anderen eines klaren Konzepts zum Umgang mit den Daten bzw. ein sogenanntes „Datenethikkonzept“.
Urbane Datenräume sind dabei mehr als einfache Open-Data-Portale. Laut einer Studie mehrerer Fraunhoferinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Thema „Urbane Datenräume“ sind folgende Ziele bei der Etablierung solcher Portale zu verfolgen:
- Die größere Verfügbarkeit und verstärkte Nutzung von urbanen Daten
- Ein verbesserter Zugang zu und bessere Übertragung von Daten innerhalb der kommunalen Verwaltung, weiterer Akteure und untereinander
- Klarheit hinsichtlich der Übertragung der urbanen Datenbestände
- Technisch abgesicherter Datenschutz und verbesserte Datenqualität
- Interoperabilität und Normung der urbanen Datenbestände
- Ausbau der kommunalen und regionalen Datenanalyse
- Förderung datenbasierter Geschäftsmodelle im urbanen Raum durch Staat und Kommune, inklusive der Förderung von Entwicklungsmöglichkeiten für innovative Geschäftsideen kleiner und mittlerer Unternehmen und kommunalen Räumen
- Aufbau einer flexiblen IT-Infrastruktur, die alle verfügbaren Metadaten und Daten integriert
- Haftung und Sicherheit beim Einsatz innovativer Technik
Erste Kommunen haben sich darüber hinaus bereits auf den Weg hin zu Datenethikkonzepten etc. gemacht. Zentrale Punkte sind hierbei die Ausgestaltung von Smart-City-Verträgen, Daten Governance-Leitlinien, Infrastrukturanforderungen sowie die Sensibilisierung der Verwaltung, Politik und Bürgerschaft. Im Anhang wird das Vorgehen zur Erstellung eines Datenethikkonzeptes am Beispiel der Stadt Ulm dargestellt.
In der Stadt Aachen ist mit dem Relaunch des Open-Data-Portas bereits ein Anfang gemacht. Parallel tagt regelmäßig die Fokus-Gruppe „Open Data“ an der neben Akteur*innen der Kommune auch Vertreter*innen der lokalen Wirtschaft teilnehmen. So können Ansätze zur Umsetzung von ersten Fallbeispielen (Use Cases) geprüft und angegangen werden. Es gilt aber nun, ein schlüssiges Konzept zum Umgang mit den Daten zu erstellen sowie den Nutzen und die Datensouveränität der Kommune zu stärken.
Akteur*innen im Bereich der städtischen Datennutzung
Quelle: Deutscher Städtetag – Die Stadt der Zukunft mit Daten gestalten, 2021
Quelle: Partnerschaft Deutschland – PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH „Datensouveränität in der Smart City“ (2020)
Zyklus des strategischen Umgangs mit städtischen Daten
Quelle: Deutscher Städtetag – Die Stadt der Zukunft mit Daten gestalten, 2021
Der Ulmer Weg – eine bürgerorientierte Digitale Stadt
Quelle: Stadt Ulm, digitale Agenda
Vorgehen zur Erstellung eines Datenethikkonzeptes
- Sichtung von bereits bestehenden kommunalen Konzepten
- Auftragsvergabe an Zeppelin Universität Friedrichshafen in 2019
- Diskussion mit Verwaltungsspitze, Zentralstelle, Datenschutzbeauftragten und Rechtsexperten der Stadt in 2020
- weitere Diskussion im Sommer 2020 und Beschluss im Gemeinderat im Herbst 2020
- Abgleich mit Ergebnissen der Datenethikkommission
Ziele
1. Privatsphäre sichern (Privacy by Design, Datenschutz)
2. Daten öffnen (Transparenz, Wissen zugänglich machen, Bürger*innen beteiligen, Verwaltungsleistungen verbessern, neue Erkenntnisse gewinnen, neue Betriebs- und Geschäftsmodelle ermöglichen)
3. Weitergabe und Weiternutzung offener Daten sicherstellen (Stadt, Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft sollen profitieren, Satzung erstellen)
4. Abhängigkeiten vermeiden und Souveränität stärken (verwendete Dienste und Produkte durch Drittanbieter auf Grundlage von vereinbarten und offenen Standards entwickeln oder in Ausnahmefällen proprietäre Software verwenden, offene Schnittstellen und Austauschformate einsetzen)
5. Demokratische Kontrolle sichern (Zielsetzung, Entwicklung, Durchführung und Nutzung von Digitalisierungsprojekten beraten und entscheiden der Gemeinderat und seine Ausschüsse)
6. Transparenter Umgang mit Daten, Algorithmen und automatisierten System (Entscheidungen offenlegen und klarstellen für Bürger*innen)
7. Sicherheit der Systeme gewährleisten (Technik auf aktuellsten Stand halten und vor Angriffen, Manipulation und unbefugten Zugriff schützen)
8. Gemeinwohlverpflichtung, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung verankern (Ziel ist eine prozessuale, soziale, ökonomische und ökologische Verbesserung der städtischen Verwaltungsleistung sein, wirtschaftlich und sparsam)
9. Evaluierung (bei neuen Technologien müssen ethische Folgen reflektiert und Regeln mit demokratisch legitimierten Gremien weiterentwickelt werden)
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| x |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |