Kenntnisnahme - FB 02/0082/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung nimmt die Ausführungen des Forschungsinstituts für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 02.07.2021 hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen beantragt, den Punkt „Corona-Abwasser-Screening“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Digitalisierung zu setzen.

 

Hintergrund ist die Empfehlung der EU-Kommission, in allen Mitgliedsstaaten regelmäßig Abwasser-untersuchungen durchzuführen, um die Menge des Coronavirus-Erbguts kontinuierlich zu überwachen. Auf diese Weise sollen zukünftige lokale Ausbrüche von COVID-19 bereits mehrere Tage vor Ansteigen der Menge an positiven Testergebnissen detektiert werden, sodass Zeit für präventive, eindämmende Maßnahmen gewonnen wird.

 

Das Aachener Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft (FIW) an der RWTH Aachen hat ein Verfahren entwickelt und bereits eingesetzt: https://www.fiw.rwth-aachen.de/aktuelles-veranstaltungen/aktuelles/sars-cov-2-im-abwaser

 

Der Geschäftsführer Dr. Frank-Andreas Weber wird über die die Expertise und laufende Projekte des FIW zum SARS-CoV-2-Monitoring im Abwasser u.a. in der Kläranlage Aachen-Soers berichten und Fragen zur Methodik sowie ihren Anwendungsmöglichkeiten beantworten.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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