Entscheidungsvorlage - FB 20/0038/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellvertretung im Aufsichtsrat der GEGRA Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.05.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GEGRA besteht der Aufsichtsrat aus 5 Mitgliedern. Die Stadt Aachen entsendet 3 Mitglieder. Die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern ist zulässig.
Nach § 113 Abs. 3 GO NRW gehört der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dem Aufsichtsrat an, wenn die Stadt mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist.
Im Rahmen der Beschlussfassungen des Rates vom 18.11.2020 über die Gremienbesetzungen in den städtischen Beteiligungen nach der Kommunalwahl 2020 wurde Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling in den Aufsichtsrat der GEGRA entsandt. Eine verwaltungsseitige Stellvertretung wurde nicht zur Entsendung vorgeschlagen.
Der Verwaltungsvorstand schlägt als Stellvertretung Herrn Dr. Markus Kremer vor.