Entscheidungsvorlage - FB 23/0073/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorf empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, ein geeignetes Qualifizierungsverfahren für das Grundstück an der Hansmannstraße gemäß der in den Erläuterungen beschriebenen Variante 3 vorzubereiten.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klima empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, ein geeignetes Qualifizierungsverfahren für das Grundstück an der Hansmannstraße gemäß der in den Erläuterungen beschriebenen Variante 3 vorzubereiten.

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, ein geeignetes Qualifizierungsverfahren für das Grundstück an der Hansmannstraße gemäß der in den Erläuterungen beschriebenen Variante 3 vorzubereiten.

 

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein geeignetes Qualifizierungsverfahren für das Grundstück an der Hansmannstraße gemäß der in den Erläuterungen beschriebenen Variante 3 vorzubereiten.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Fachbereich Immobilienmanagement und der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung & Mobilitätsinfrastruktur haben eine Untersuchung zu Potenzialflächen im Eigentum der Stadt durchgeführt, bei der ungenutzte oder mindergenutzte Flächen von mindestens 500 m² Größe auf ihre  Entwicklungsmöglichkeiten hin untersucht wurden. Für rund 80 Flächen wurden Steckbriefe erstellt, die das Planungsrecht und mögliche Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen. Eine dieser Potenzialflächen ist eine Dreiecksfläche zwischen Hansmannstraße, Steinstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße.

Das Grundstück mit der Katsterbezeichnung Gemarkung Eilendorf, Flur 23, Flurstücke 354, 690, 691, 692 und 670 ist insgesamt 2.889 m² groß.

 

Zu dieser Fläche gab es bereits am 27.11.2019 eine Beratung in der Bezirksvertetung Eilendorf. Gemäß Beschlussfassung wünscht der Bezirk die Umgestaltung bzw. Aufwertung der vorhandenen Grünfläche, sowie den schnellstmöglichen Abbruch des hier noch vorhandenen alten und baufälligen Gebäudes und die qualitätvolle Integration dieser Fläche in die vorhandene Grünanlage.

In dieser Sitzung wurde das Gebäudemanagement bereits damit beauftragt, die hier vorhandene städtische Ruine „Steinstraße 42“ abzureißen, damit der Platz am Dreieck Steinstraße ökologisch und zur Naherholung aufgewertet werden kann.

 

Der Kostenrahmen für den Abriss des Gebäudes wurde vom Gebäudemanagement Anfang 2021 aufgrund vorhandener Schadstoffe mit 82.000 € brutto beziffert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung der Baupreise ist Ende 2022 mit Bruttogesamtkosten von ca. 95.000 € zu rechnen. Die Finanzmittel für den Abriss stehen aktuell nicht zur Verfügung, bzw. sind noch in den Haushalt einzuplanen. Aus Gründen des Artenschutzes kann ein Abriss des Gebäudes nur von Ende September bis Ende Februar erfolgen. Aktuell stehen aus Ermächtigungssummen von 2019 und 2020 des Beziks Eilendorf 35.000 € zur Verfügung, wobei die Mittel für die Aufwertung der Grünfläche vorgesehen sind.

 

Zur Zeit ist es aus Sicherheitsgründen mit einen Bauzaun eingezäunt. Die Kosten für den Bauzaun betragen für dieses Jahr 3.059 €.

 

Da neben dem Erhalt und der Aufwertung von Grünflächen auch eine Änderung des Mobilitätsverhaltens und der Bau von bezahlbaren Mietwohnungen im Focus der Stadtentwicklung stehen, wurden in einer fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe Handlungsoptionen zur Verknüpfung der verschiedenen Stadtentwicklungsziele und zur Integration der bezirklichen Vorstellungen geprüft.

 

Die Fläche ist auf der Grundlage von § 34 Baugesetzbuch in Teilbereichen bebaubar. Seitens des Fachbereichs Klima und Umwelt wurde im Zuge der Arbeitsgespräche herausgestellt, dass in den Bereichen, in denen planungsrechtlich eine Bebauung möglich ist, an zahlreichen Stellen schützenswerter Baumbestand vorhanden ist und aus Umweltsicht eine Bebauung kritisch zu sehen ist. Die Grünfläche und die angrenzenden weiteren Dreiecksflächen sind ortsbildprägend und stellen ein wichtiges grünes Verbindungselement im Bezirk dar.

 

Basierend auf diesen Grundlagen wurden von der Verwaltung drei mögliche Varianten entwickelt:

 

Variante 1: Erhalt der Grünfläche ohne Bebauungsmöglichkeit

 

Die Variante 1 sieht den Erhalt und eine gestalterische Aufwertung der Grünfläche ohne eine zusätzliche Bebauung vor. Dabei wird ein zweistufiges Vorgehen angestrebt. In einem ersten Schritt wird das vorhandene Gebäude abgebrochen und die Grünfläche dort erweitert. Eine gestalterische Aufwertung der Fläche ist nach vorausgegangener Beteiligung der Bürger*innen in einem zweiten Schritt vorgesehen.

 

Da insbesondere der Grünanlage Moritz-Braun-Straße eine übergeordnete Bedeutung für den Bezirk Eilendorf im strategischen Freiraumkonzept zugeschrieben wird, sind für die Grünfläche Hansmannstraße kleinere freiraumplanerische Aufwertungsmaßnahmen und Umgestaltungen angedacht. Am 03.06.2020 wurden seitens des Fachbereiches Klima und Umwelt dem Bezirk folgende Vorschläge zur Aufwertung der Fläche vorgestellt:

 

  • Aufwertung Denkmalplatz mit barrierefreiem Zugang, neuer Stufenanlage, sanierter barrierefreier Platzoberfläche und neuen Sitzbänken
  • Aufwertung „Sitzbereich Flötenspieler“ mit kleiner befestigten Fläche mit neuen Sitzbänken, einer Picknickbank und einem großen Staudenbeet
  • Aussichtspunkt im Zentrum der Grünfläche mit Sitz- und Liegemöglichkeiten
  • Nachpflanzung von Bäumen und Sträuchern
  • Anlage eines Blühwiesenbandes

 

Weitere Maßnahmen zur Aufwertung der Grünfläche sind nach Durchführung einer entsprechenden Bürger*innenbeteiligung denkbar, wie z.B. die Installation eines Spielpunktes oder weitere Sitzmöglichkeiten.

Nach Vorlage eines hiernach abgestimmten Entwurfes mit entsprechender Kostenschätzung sind die bisher seitens des Bezirkes zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel entsprechend zu erhöhen.

 

 

Variante 2: Grünfläche und Mobilstation

 

Die Variante 2 beinhaltet die Aufwertung der Grünfläche in Zusammenhang mit der Positionierung einer Mobilitätstation. Im Rahmen des Förderprojekts #AachenMooVe! sollen bis Juni 2022 an 15 Standorten Mobilstationen errichtet werden. In erster Linie handelt es sich hierbei um Leit- und Orientierungssysteme. Aktuell gibt es bereits Planungen seitens des Fachbereichs Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur am Standort "Eilendorf Rathaus", eine solche Mobilstation zu errichten. Dort befinden sich heute bereits Car- und Bike-Sharing Stationen sowie ein frei ausleihbares Lastenrad. An der Bushaltestelle Eilendorf Rathaus halten zudem die Linien 7 und 50. Der im Vorfeld angesprochene Standort an der Grünfläche Hansmannstraße/Steinstraße wird somit nicht für eine Mobilstation benötigt, da dieser vom oben beschriebenen Standort nur 3 Minuten Fußweg entfernt liegt und aktuell über keine Mobilitätsinfrastruktur-Elemente verfügt.

 

 

Variante 3: Grünfläche mit einer Teil-Bebauung

 

Die öffentliche Grünfläche liegt als grüne Dreiecksinsel zwischen der Hansmannstraße, Steinstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße und ist derzeit mit einem Solitärgebäude bebaut, das aufgrund seiner baulichen Substanz nicht erhalten werden kann. Wenn nach Abbruch der Bestandsschutz erlischt, ist eine Neubebauung an selber Stelle nicht aus der Umgebung herzuleiten und demnach gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nicht umsetzbar, weshalb ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsste. Der dadurch entstehende zeitliche und personelle Aufwand steht aber in keiner angemessenen Relation zum erreichbaren Ergebnis.

 

Gemäß § 34 BauGB ist eine Bebauung jedoch als Blockrandbebauung oder als Teil einer gedachten Blockrandbebauung möglich (siehe Anlage 1). Um die öffentliche Grünfläche in ihrer Funktion zu erhalten und eine teilweise Bebauung zu realisieren, ist aus städtebaulicher Sicht eine „Kopfbebauung“ im Kreuzungsbereich „Hansmannstraße/ Ecke Steinstraße“ denkbar. Aus Richtung Von-Coels-Straße kommend, würde die Kopfbebauung einen neuen kleinen grünen „Dreiecksplatz“ bilden, bevor hinter dem Gebäude die große öffentliche Grünfläche anschließt (siehe Anlage 2).

 

Die Aufenthaltsqualität der Grünfläche soll durch Angebote in der Erdgeschosszone des Neubaus, wie beispielsweise durch ein (Eis-) Café, Restaurant oder Ausstellungsräume erhöht werden. Auch unabhängig von der Grünfläche könnte das Quartier durch ein solches Angebot profitieren. Eine Kombination mit Wohnen im Obergeschoss stellt eine weitere Optionen dar, welche aber aufgrund der notwendigen Flächen noch genauer geprüft werden müsste. Aufgrund des vorhandenen Reliefs und der exponierten Lage auf der Dreiecksfläche spielt die architektonische Umsetzung eine wichtige Rolle, weshalb aus Sicht der Fachverwaltung ein Qualifizierungsverfahren angestrebt wird, um die bestmögliche Lösung für den Standort zu finden.

 

Mit einer funktionalen Einbindung der Bebauung in die dann maßvoll verkleinerte aber gemäß den unter Variante 1 dargelegten Bausteinen aufgewertete und neu gestaltete Grünanlage (Aufwertung Denkmalplatz, neue Sitzbänke und Liegemöglichkeiten, Nachpflanzung Bäumen und Sträucher, Blühwiesenband) besteht die Chance einer zusätzlichenFunktionserweiterung und Belebung der öffentlichen Fläche.

 

 

Zusammenfassende Bewertung der Varianten:

 

Unter Einbeziehung der vom Bezirk formulierten Zielvorstellungen und nach Auseinandersetzung mit den vielfältigen Ansprüchen der Stadtentwicklung priorisert die Verwaltung die Variante 3 (Anlage 2). Diese Variante verknüpft die Aufwertung der Grünfläche mit der Einrichtung von Café bzw. Aussengastronomie und schafft so zusätzlich zur Verweil- und Spielnutzung eine hierzu passende attraktive Versorgung. Zudem kann, wenn auch nur im geringen Rahmen, weiterer dringend notwendiger Wohnraum geschaffen werden.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch nicht bekannt.

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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