Kenntnisnahme - FB 62/0009/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zum Antrag des Kinderschutzbundes auf Benennung des Vorplatzes des Depots Talstraße in Platz der Kinderrechte
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Verfasst von:
- Dez. III - FB 62/220
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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|
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15.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, den Antrag des Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e.V. auf Benennung des Platzes vor dem Depot Talstraße in „Platz der Kinderrechte“ zu benennen, in eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zu beraten und zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.
Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.
Der vom Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e.V. eingebrachte Antrag den Platz vor den Depot Talstraße in „Platz der Kinderrechte“ zu benennen wurde dem Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung im Januar 2021 mit dem Auftrag zur Prüfung übersandt.
Die Prüfung des Antrages durch die Verwaltung ergab, dass die Fläche vor der Gebäudeseite des Depots Talstraße zur Aretzstraße und zur Hein-Jansen-Straße bisher nicht benannt ist. Es gibt daher von Seiten der Verwaltung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die beantragte Benennung.
Die entsprechende Beratungs- und Beschluss-Vorlage der Verwaltung für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, konnte coronabedingt bisher noch nicht in eine Sitzung der Bezirksvertretung aufgenommen werden. Es ist geplant, in eine der nächsten Sitzungen im September oder im Oktober 2021 diesen Antrag bzw. die Vorlage zur Beratung und zum Beschluss in die Bezirksvertretung zu einzubringen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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403,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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421,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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511,7 kB
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